Ich bin zuständig für die Betriebskostenabrechnung in einer Eigentümergemeinschaft. 2011 wurde eine der Wohnungen vergrößert und der Balkon zum Wohnzimmer ausgebaut. Die Wohnnutzfläche wurde nach Plan und Baugenehmigung von 84,15 m2 auf 93,42 m2 angesetzt. Der Einheitswert lag für die gesamte Wohnanlage 1670 Anteile. Vor der Wohnungserweiterung standen 182/1670 fest.
Eine Parifizierung möchte die WEG aus Kostengründen nicht vornehmen. Der Eigentümer wäre mit einer Anpassung der Wohnungseinheiten zur Berechnung der Betriebskosten einverstanden. Wie kann der neue Einheitswert zum Zwecke der Betriebskostenabrechnung ermittelt werden?
Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Antworten.
MfG Hans Scheier