Das größte Wohnungsunternehmen hat jetzt die Mieten bis zur Kappungsgrenze erhöht. Als Vergleichswohnungen wurden drei Wohnungen aus den eigenen Wohnugsbestand dargelegt. Ist das Rechtens? Wie müssen diese Wohnungen im Mieterhöhungsbegehren beschrieben werden?
Danke!
Bernd Geister