Mieterhöhung Vergleichswohnungen

  • Das größte Wohnungsunternehmen hat jetzt die Mieten bis zur Kappungsgrenze erhöht. Als Vergleichswohnungen wurden drei Wohnungen aus den eigenen Wohnugsbestand dargelegt. Ist das Rechtens? Wie müssen diese Wohnungen im Mieterhöhungsbegehren beschrieben werden?


    Danke!


    Bernd Geister

  • Hallo Bernd,
    neuerdings soll es legal sein, Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zu benennen.
    Ansonsten schau mal hier: [url=http://www.google.de/#hl=de&sugexp=frgbld&gs_nf=1&pq=mieterh%C3%B6hungsbegehren%20beschreibung%20vergleichswohnungen&cp=21&gs_id=5g&xhr=t&q=mieterh%C3%B6hungsbegehren+vergleichswohnungen&pf=p&sclient=psy-ab&oq=mieterh%C3%B6hungsbegehren+vergleichswohnungen&aq=&aqi=&aql=&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=a054f8790d15a679&biw=1170&bih=581&bs=1]Google[/url]

  • Hallo Forschtner,
    der Vermieter darf meinens Wissens nach eine Mieterhoehung mit der Begruendung von Vergleichswohnungen durchfuehren.


    Dazu sollten folgende Angaben vorhanden sein
    > die Adresse der Vergleichswohnungen sollte vorhanden sein
    > Information ueber die Lage, die Art, Beschaffenheit und der Ausstattung sollten aufgelistet sein
    > event. die Lage im ( gleichen ) Wohnhaus
    > der qm Mietpreis
    > Angaben ob es sich um eine Brutto-, Teilbrutto oder Nettomiete handelt


    Zur Begruendung einer Mieterhoehung sind mind. 3 Vergleichswohnung notwendig.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi