Partnerin zieht in bestehende Wohnung dazu - Änderung Mietvertrag Pflicht?

  • Hallo zusammen,

    im Juni 2007 bin ich mit meiner damaligen Partnerin einen Mietvertrag eingegangen. Wir lebten knapp 4 Jahre gemeinsam in der Wohnung.

    Seit April letzten Jahres lebe ich allein mit meiner Tochter in der Wohnung. Jeglichen Verpflichtungen besonders monetär wurde immer pünktlich nachgekommen. Es gab nie Diskrepanzen.

    Nun habe ich eine neue Partnerin, die bei mir eingezogen ist. Ich möchte aber weiter Hauptmieter bleiben und den Mietvertrag NICHT ändern lassen.

    Der Vermieter besteht nun aber darauf, dass meine neue Partnerin mit in den Mietvertrag muss und eine Schufa-Auskunft leisten muss. Obwohl ich immer solvent war und meiner Zahlungspflicht 5 Jahre lang zuverlässig nachgekommen bin.

    Muss ich a) den Mietvertrag ändern lassen und b) diesen Solvenzcheck der Partnerin machen lassen? Der Vermieter droht unterschwellig damit, andernfalls den Mietvertrag mit mir zu kündigen. Ist das rechtens?

    Für die Antworten bedanke ich mich herzlich vorab.

    Gruß

    Carri75

    PS: Sollte jemand einen passenden Paragraphen oder rechtlich relevanten Link für mich bezüglich dieses Themas parat haben, wäre das ganz großartig, da ich diesen in den Schriftverkehr mit einbinden könnte.

  • Aus der Kündigung geht ganz klar hervor, dass die Expartnerin zum Kündigungszeitpunkt auszieht und der Mietvertrag ab diesem Zeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten von mir allein weitergeführt wird. Dem hat der Vermieter nicht widersprochen und er hat die Nebenkostenabrechnug für das vergangene Jahr auch entsprechend aufgesplittet.

  • Zitat

    Dem hat der Vermieter nicht widersprochen und er hat die Nebenkostenabrechnug für das vergangene Jahr auch entsprechend aufgesplittet.

    Ob das ausreicht, um das Mietverhältnis auch per Vertrag alleine weiter zu führen, kann ich nicht beurteilen. Was ich aber kann, ist die mietrechtliche Seite des Zuzugs der neuen Partnerin zu kommentieren:

    Mietrecht: Fragen zum Lebensgefährten (in)

  • Ja, das mit der Erteilung der Erlaubnis hatte ich mir auch bereits ergooglet.

    Leider geht daraus die Beantwortung meiner Kernfrage nicht hervor:

    Muss der/die neue Partner/in in den bestehenden Mietvertrag gegen den Wunsch des (Haupt-)Mieters aufgenommen werden und kann der Vermieter eine Solvenzüberprüfung fordern, obwohl er diese 2007 vom Hauptmieter (also mir) nicht gefordert hat und niemals in Frage stand, dass die Miete pünktlich gezahlt wird?

  • Knackpunkt ist imho hier ob die "alte" Lebensabschnittsbegleiterin schon rechtsgültig aus dem Mietvertrag raus ist. Denn sonst müssten beide, also aktueller Mieter und Ex gemeinsam kündigen. Ein Anspruch auf Weiterführung des Mietvertrages zu alten Bedingungen mit der neuen besteht dann nur bei Goodwill des Vermieters.
    Bei Neuabschluß wäre dann ein neuer Vertrag mit üblichen Absicherungen / Schufa, Verdienstbelege usw.

    Also wenn was schriftliches vorliegt, dass die Ex raus ist und nur Sie als Mieter Vertragspartner sind, kann der Vermieter die Neue nicht ablehnen auch keine Schufa verlangen.

    Ist dagegen noch der Vertrag auf Ex und Sie dann müssten Sie und Ex gemeinsam kündigen und dann ist der Vermieter in der Position sich seine Mieter auszusuchen.

    Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar.

    Um sicher zu gehen, insbesondere inwiefern der fehlende Widerspruch als Akzeptanz des Austritts der Ex gewertet werden kann sollen Sie einen Anwalt aufsuchen.

  • Carri75:

    "Muss der/die neue Partner/in in den bestehenden Mietvertrag gegen den Wunsch des (Haupt-)Mieters aufgenommen werden"
    Njet.

    "kann der Vermieter eine Solvenzüberprüfung fordern,"
    Yes, he can von jedem Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft verlangen.

    "obwohl er diese 2007 vom Hauptmieter (also mir) nicht gefordert hat"
    Was damals war, spielt keine Geige.

  • Hallo Carri75,
    ohne Bezug auf Ihren Mietvertrag mit Ihrer ehm. Partnerin zu nehmen ( eine "richtige" Kuendigungsbestaetigung von Seiten des Vermieters liegt durch die Betriebskostenabrechnung nicht eindeutig vor ).
    Ob Ihre neue Partnerin als Mieterin im Vertrag aufgenommen wird, ist eine Entscheidung vom Vermieter. Es ist nichts Anderes als eine zusaetzlicher Sicherheit fuer den Fall das die Mietzahlung ausfaellt usw. Die Schufa Auskunft richtet sich an Ihre Partnerin, da Sie auch in Mietverhaeltnis mit den Vermieter eingeht.
    Sie muessen sich mit einer Kuendigung nicht drohen lassen, da es fuer den Vermieter nicht so einfach ist einen Mieter zu kuendigen. Siehe Paragraf 573 BGB.

    Wenn Sie weiterhin alleiniger Hauptmieter bleiben moechten, besteht die Moeglichkeit das Ihre Partner Untermieterin wird. Eine Untervermietung muessen Sie den Vermieter mitteilen. Und der Vermieter kann die Untervermietung nur aus einen wichtigen Grund verweigern. 553 BGB
    Wenn Ihr Vermieter trotzt Ankuendigung einer Untermiete ohne Widerspruch duldet, kann er damit auch die Zustimmung erteilen, da es sich dann hierbei um ein schluessiges Verhalten des Vermieters handelt.

    Und eine Wohngemeinschaft waere auch mit Zustimmung des Vermieters moeglich. Hierbei kann dann mit jeden einzelnen Mieter ein separater Mietvertrag abgeschlossen werden. In der Regel werden dann die Mietvertraege unter "Mietvertrag fuer eine Wohngemeinschaft" abgeschlossen. Ob es zum Nachteil fuer Sie wird, sollten Sie vorher genau abwaegen. Ihr Vermieter hat nicht unbedingt dadurch einen Nachteil.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (27. März 2012 um 19:52)