Hallo,
Habe in einer WG mit 2 weitere Personen zusammen gewohnt und bei Einzug war die Wohnung im unrenovierten Zustand. Da hat unser Vermieter zugesagt, dass wir Wohnung bei Auszug nicht renovieren müssen. In unserem Mietvertrag, die nur aus einer Seite besteht, steht jedoch ein kleiner und kurzer Klausel, dass der Mieter die schönheitsreparaturen übernhemen müsse.
Bei Auszug verlangte der Vermieter jedoch, dass die Wände in gleicher Farbe und renoviert überzugeben sei, wie im Mietvertag. Auch wenn wir im Einzugsprotokoll nachweisen könnten in welchem Zustand die Wohnung war.
Natürlich sehen wir nicht ein seine Forderungen zu erfüllen. Leider sieht es doch ganz danach aus, dass mündliche Absprachen nicht wirksam sind. Kurz nach Auzug hatten die 2 anderen Personen einen längeren Auslandsaufenthalt. Eine von den Personen hat dann für die Zeit die Vollmacht ihrem Vater übergeben. Hier ist noch anzumerken, dass wir alle drei Hauptmieter sind.
Da die Wohnung nach unserem Auszug von einem weiteren 4. Mitbewohner (als Untermieter) die Wohnung immer noch besetzt hat (gegen ihn lief schon rechtliche Schritte) und er blieb ca. 6 Wochen nach unserem Auszug weiterhin dort. Da ich im 7. Woche nicht in der Stadt war, jedoch im Land, überprüfte der Vater von der einen Hauptmieterin die Wohnung und fand sie leer vor, dh. der Untermieter ist überraschend ausgezogen.
Da der Vater verhindern wollte, dass wir für den Folgemonat weitere Mietkosten zahlen, übernahm er die Organisation fast eigenständig und beauftragte eine Malerfirma. Somit war die Wohnung Ende des Monats übergebbar.
Dann sollte unser Anwalt, der uns schon bei der Sache mit dem Untermieter betreut hat, die Renovierungskosten zurückfordern. Was zur Zeit auch noch läuft und es steht immer noch eine Antwort von unserer Vermieter aus. Das Problem ist nun, dass der Vater von mir jedoch den Anteil für die Kosten verlangt, obwohl ich seinen Auftrag nicht zugestimmt habe. Es war halt so, dass ich in der 7. Woche erfahren habe, dass er diesen Plan hat eine Firma zu beauftragen.
Daraufhin habe ich meine anderen 2 Mitbewohnerinnen und unserem Rechtsanwalt eine Mail geschrieben, dass ich gegen eine Beauftragung seie und die Wohnung lieber selber renovieren würde. Das würde ein Kostenersparnis von 500 Eurobedeuten. Leider hat er dann auf diese Mail die Idee mit Selberrenovieren nicht eingegangen. Auf diese Mail habe ich nicht mehr geantwortet, weil meine Meinung schlichtweg ignoriert wurde.
Eine Woche später wurde die Wohnung übergeben. Selbst bei der Wohnungsübergabe war ich nicht anwesend und wurde auch nicht zum Termin informiert. Jetzt versucht er übers Gerichtsvollzieher das Geld zurückzuholen, und ich habe ihn kürzlich einen Vergleich zu 100 Euro (300 Euro/3 Pers.) vorgeschlagen. Er behauptet jedoch, dass ich das mit Selbstrenovieren nie vorgeschlagen hätte, obwohl ich diese Mail immer noch habe.
Was denkt ihr über diesen Sachverhalt? Hat er ein Recht dazu?
Danke