Nach Anordnung einer Mieterhöhung gekündigt

  • Hallo liebe Gemeinde,

    brauche dringend euere Hilfe. Folgendes ist passiert :

    Die Vermieterein hat im Februar angekündigt dass es wegen einer Modernisierung (die Arbeiten liefen bereits) eine Mieterhöhung zum 01.06.2012 geben wird. Um wieviel Prozent stand da nicht drin. Zu Ostern würden aber die Bauarbeiten abgeschlossen sein, sodass wir dann diesbezgl informiert werden würden. Sollte ich Unterschreiben, hab ich aber nicht.

    Ende April kam ein Brief indem meine Nettokaltmiete zum 01.06.von 560,- auf 635,- erhöht wurde. Sollte ich Unterschreiben, habe ich aber nicht.

    Ich habe dann am 27.04.2012 per Einschreiben meien Kündigung versendet. darin habe ich ua. angegeben, dass ich wegen der Mieterhöhung kündige, weil ich nicht kalkulieren konnte wie hoch diese ausfallen würde. Es stand ja davon nichts drin.

    Meine Vermieterin sprach mich daraufhin an und sagte ich könne noch bis zum 01.09. (ihre Tochter will zum 1.09.in die Wohnung einziehen)dort wohnen bleiben ohne dass ich der Mieterhöhung nachkommen muss. Durch meine Äusserung hätte ich mich auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Ich sagte ihr, dass ich Vor der Mieterhöhung gekündigt habe und mich auf die gesetzliche Frist (dh. ich müsste bis zum 1.08. dort wohnen bleiben)von drei Monaten berufe. Sie sagte wenn ich vorher ausziehe muss ich auf jeden Fall der Mieterhöhung nachkommen.

    Wie ist nun vorzugehen ? Ich habe die Möglichkeit zum 01.07. eine Wohnung zu beziehen und muss diesbezgl morgen den Vertrag unterschreiben. Würde sie dann von mir noch ein oder zwei Mieten bekommen ? Muss ich die warmmiete zahlen, selbst wenn ich ausgezogen bin ?

    LG

  • Zitat


    Ende April kam ein Brief indem meine Nettokaltmiete zum 01.06.von 560,- auf 635,- erhöht wurde.

    BGB § 559 b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
    .....
    2) 1 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.
    .....

    Wäre hier (Mai, Juni) der 1. Juli.


    Zitat

    Ich habe dann am 27.04.2012 per Einschreiben meien Kündigung versendet.

    BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1)Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
    Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Hier Kündigungsbeginn: 1. Mai, Ablauf übernachster Monat wäre Ende Juli und damit würde das Mietverhältnis ohne Erhöhung enden.

    Zitat

    Ich habe die Möglichkeit zum 01.07. eine Wohnung zu beziehen und muss diesbezgl morgen den Vertrag unterschreiben. Würde sie dann von mir noch ein oder zwei Mieten bekommen ? Muss ich die warmmiete zahlen, selbst wenn ich ausgezogen bin ?

    Sie müssten Ihre bisherige Miete einschließlich der Nebenkosten bis Vertragsende in voller Höhe entrichten

  • Vielen lieben dank für die Rückmeldung !

    Zitat : "Die Vermieterein hat im Februar angekündigt dass es wegen einer Modernisierung (die Arbeiten liefen bereits) eine Mieterhöhung zum 01.06.2012 geben wird. Um wieviel Prozent stand da nicht drin. "

    Ist das also überhaupt korrekt wie sie da vorgegangen ist ? Die hat ja bereits im Februar angekündigt das sie die Miete erhöhen will, würde doch heißen, dass sie sich innerhalb der ankündigungsfrist bewegt oder ?

    Zitat "Sie müssten Ihre bisherige Miete einschließlich der Nebenkosten bis Vertragsende in voller Höhe entrichten"

    Also für zwei Monatsmieten, dh. Juni und Juli. Die will das ich noch bis zum 30.August da wohnen bleibe und Miete zahle. Dann bräuchte ich auch keine Mieterhöhung zu zahlen (wegen dem Sonderkündigungsrecht so sagt sie) Ansonsten müsse ich den geforterten Betrag (Warmmiete 780,- Euronen) bezahlen. Hat sie da recht oder bin ich auf dem Holzweg ?

    Im Hinblick auf das Mietverhältnis zum 01.07. würde ich den Vertrag für eine neue Wohnung unterschreiben wollen. Ich bin aber unsicher nachher zwei Mieten zahlen zu müssen, statt einer .... wie könnte ich vorgehen ?

  • Habe so den Eindruck, dass ich ohne Anwalt da nicht weiterkomme. Die Vermieterin pocht auf ihr recht und will dass, wenn ich bis zum 31.07. dort wohnen bleibe und nicht wie sie es wünscht bis zum 31.08. ich die Mieterhöhung ab dem 01.06. hinnehmen muss. Ich gehe mal davon aus, dass sie mir auch meine gezahlte Kaution nicht zum 31.07. auszahlt. Kann ich daher die Miete einbehalten, damit diese ggf. mit der kaution verrechnet wird ?

  • Nein. das darfst du nicht. Die Kaution darf nicht mit der laufenden Miete verrechnet werden. Sie soll ja dazu da sein, damit der Vermieter evtl. Ansprüche nach Mietende damit befriedigen kann.
    Aus dem Grund hat der Vermieter auch etwa ein viertel bis halbes Jahr Zeit seine Ansprüche zu prüfen und muss erst dann die Kaution auszahlen. Und auch dann nicht in voller Höhe, denn selbst darüber hinaus, kann er einen Teil festhalten, für die Nebenkostenabrechnung 2012 (also bis Ende 2013)

  • Warum Anwalt?

    Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben möglich. Liegen diese vor? Bei Zweifeln das Mietrechtlexikon und die in dem Link genannten weiteren Verlinkungen lesen und ausdrucken.

    Hier weitere Infos:

    Checkliste Mieterhöhung nach Modernisierung

    Mieterhöhung nach der Modernisierung - neues Mietrecht einfach erklärt

    § 559 BGB Mieterhöhung bei Modernisierung - dejure.org

    Laut Gesetz muss also der Vermieter die Kosten der Modernisierung für jede Wohnung genau beziffern, wenn er die erlaubten 11% dieser Summe auf die Miete umlegen will. Wenn er das nicht gemacht hat, dann ist dieses Begehren für die Katz und eine Erhöhung der Miete ist nicht möglich.

  • Warum Anwalt?

    Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben möglich. Liegen diese vor? Bei Zweifeln das Mietrechtlexikon und die in dem Link genannten weiteren Verlinkungen lesen und ausdrucken.

    Hier weitere Infos:

    Checkliste Mieterhöhung nach Modernisierung

    § 559 BGB Mieterhöhung bei Modernisierung - dejure.org

    Laut Gesetz muss also der Vermieter die Kosten der Modernisierung für jede Wohnung genau beziffern, wenn er die erlaubten 11% dieser Summe auf die Miete umlegen will. Wenn er das nicht gemacht hat, dann ist dieses Begehren für die Katz und eine Erhöhung der Miete ist nicht möglich.

  • Warum Anwalt?

    Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben möglich. Liegen diese vor? Bei Zweifeln das Mietrechtlexikon und die in dem Link genannten weiteren Verlinkungen lesen und ausdrucken.

    Hier weitere Infos:

    Checkliste Mieterhöhung nach Modernisierung

    Laut Gesetz muss also der Vermieter die Kosten der Modernisierung für jede Wohnung genau beziffern, wenn er die erlaubten 11% dieser Summe auf die Miete umlegen will. Wenn er das nicht gemacht hat, dann ist dieses Begehren für die Katz und eine Erhöhung der Miete ist nicht möglich.

  • Zitat von Mainschwimmer

    Dieses Mieterhöhungsbegehren ist ungültig.

    Die offizielle Ankündigung erfolgte
    Ende April kam ein Brief indem meine Nettokaltmiete zum 01.06.von 560,- auf 635,- erhöht wurde.

    Die Ankündigung im Februar war lediglich eine Vorabinformation über eine mögliche Mieterhöhung wegen Modernisierung. Eine präzise Angabe ab wann und in welcher Höhe konnte sie damals noch garnicht festlegen. Die Beendigung der Arbeiten sowie die Kosten waren zu diesem Zeitpinkt noch nicht absehbar.

  • Genauso stimmt es. Es handelte sich um eine Vorabinformation ohne finanzielle Inhalte. Erst im April kam die Info um wieviel Euro (falls ihre Rechnung überhaupt stimmt...!?) erhöht wurde.

    Jedoch : im Schreiben vom Februar hat sie bereits geschrieben dass einer Mieterhöhung zum 01.06. anstehen wird. Nicht aber um wieviel Prozent. Ist das so in Ordnung ?

    2 Mal editiert, zuletzt von pendlerin (21. Mai 2012 um 09:50)

  • Nein. Denn wie ja schon festgestellt wurde, war dies nur eine Vorabinfo und nicht die eigentliche Erhöhungs-Erklärung.
    "2) 1 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung."

  • Vielen Dank für Euere informativen und hilfreichen Antworten !
    Mir geht das ganze Miet-Kündigungstheater ganz schön an die Nerven. Diesbezgl werde ich heute dem Mieterverein beitreten und dort einen Termin beim Anwalt machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!