Hallöchen, wie ihr seht bin ich heute das erste mal in diesem Forum. Ich habe meine Problem hier gesucht aber nicht explizit das gefunden was mir heute passiert ist:
Ich bin Mieter einer Wohnung in Berlin in einem Mehrfamilienhaus der Gagfah. Manche Wohnungen sind Eigentümerwohnung andere sind halt nur vermietet so wie meine. Zu meiner Wohnung gehört ein ca 30qm großer Garten dazu. Ich habe mir nun vor ca. einem Monat einen Kamingrill im Garten aufgestellt, der ca 2m hoch ist. Dieser steht an der äüßersten Ecke des Gartens ca 15m Luftlinie vom Haus entfernt. im Garten des Nachbarhauses steht ebenfalls so ein Kamingrill der fast identischen Bauart nicht mehr als 2m von meinem entfernt. Heute sitze ich nichts ahnend in meinem Garten als 2 Personen der Hausverwaltung auf mich zu kamen und mir mitteilten, dass sich ein Nachbar aus dem dritten Stock beschwert hat (er ist Eigentümer seiner Wohnung), dass ich eine bauliche Veränderung vorgenommen hätte ohne alle Eigentümer im Haus vorher um Erlaubnis zu bitten. Man muss dazusagen, der Grill war noch nicht ein einziges Mal in Betrieb, sodass die Beschwerde nicht auf Grund übermäßiger Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung zustande kam. Der Grill steht einfach nur da und wird sogar von einer Hecke umgeben, so dass er für den Eigentümer kaum sichtbar ist, wodurch also auch keine optische Beeinträchtigung entsteht.
Jetzt ist meine Hauptfrage, ob ein solcher Grillkamin im Sinne der WEG eine bauliche Veränderung darstellt und ob ich vorher bei allen Eigentümern hätte um Erlaubnis fragen müssen? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Grill eine bauliche Veränderung ist aber vllt kann mir jemand einen guten Rat geben bzw. mich aufklären.
Kann ich in meinem mitgemieten Garten nicht aufstellen was ich will (mal abgesehen von Gebäuden wie Garagen oder so)?
Wenn jemand zufällig ein Paragraphen oder sowas findet wäre ich über einen Link sehr froh!
Vielen Dank im Vorraus
Kamingrill im eigenen Garten eine bauliche Veränderung?
- easydusty
- Erledigt
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Ps.:
Das Grillen ist im Mietvertrag nicht verboten (sonst hätte ich ihn ja garnicht aufgestellt) -
Bei solchen Anschaffungen fragt man zuerst den Vermieter um Erlaubnis. Der wird sich dann mit den anderen Eigentümern auseinander setzen müssen, wenn er diese erteilt.
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GUt ok aber ich frage ja meinen Vermieter auch nicht um Erlaubis wenn ich mir eine Liege im Garten aufstelle...
Die Frage ist ja grade ob so ein Grill als bauliche veränderung gilt?!? -
Zitat
um Erlaubis wenn ich mir eine Liege im Garten aufstelle...
ok. hast du noch mehr solche intelligenten Beispiele?
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ok. hast du noch mehr solche intelligenten Beispiele?
Lesen Sie unter : Heizung läuft, läuft und läuft.
Da werden Sie fündig. -
Sobald etwas fest installiert wurde, gilt es als bauliche Veränderung. Das kann ein Grillkamin sein, eine Markise oder eine Wäschespinne o.ä.
Wenn man etwas nur vorübergehend aufstellt (also einen Gebrauchsgegenstand der durchaus in der Lage ist, seinen Standort zu wechseln), wie z.B. eine Liege, einen normalen Grill oder ein Planschbecken, ist es OK