Mit einem Untermietvertrag nicht anmelden?

  • Hallo,

    kann man sich mit einem Untermietvertrag (in Kombination mit dem zugehörigen Hauptmietvertrag) nicht anmelden?
    Die Dame auf dem Amt sagte, das ginge nur mit einem direkten Hauptmietvertrag.

    Danke!

  • Da deine Frage mit Mietrecht nichts zu tun hat, solltest du vor Ort recherchieren, ob die Aussage der Meldebehörde zutreffend ist.

    Oder du wartest, bis sich ein anderer User meldet, der die Berliner Verhältnisse aus eigener Erfahrung kennt.

  • Mir wäre neu, dass man überhaupt einen Vertrag auf der Meldestelle vorlegen muss.
    Man gibt seine neue Anschrift an und fertig. Ob man umsonst zu Verwandten/Freunden/etc. zieht, ins Eigenheim, oder als Haupt-/ oder Untermieter (was es beides auch mit mündlichen Verträgen gibt) ist doch dabei egal.

  • Da habe ich auch schon die witzigsten Dinge erlebt, da scheint jeder Mitarbeiter des Bürgeramts je nach Tagesform unterschiedliche Interpretationen anzuwenden.
    Mal wollen Sie garnix sehen, mal ne Bestätigung vom Vermieter und als ich den Kaufvertrag mitgeschleppt hab, kam "brauchen wir nicht".

    Also ich würde nicht locker lassen, es gibt ne Meldepflicht, der kommst Du nach und ich würde mir mal den Vorgesetzten rufen lassen und fragen wie die sich dass so vorstellen, wird wohl mehr als einen Untermieter in Berlin geben.

  • Zitat

    Mir wäre neu, dass man überhaupt einen Vertrag auf der Meldestelle vorlegen muss.

    Das ist nicht neu, wird nur wieder, besonders in "Brennpunktstaddteilen" einiger Großstädte, verlangt um Scheinanmeldungen zu vermeiden.

    Bis Ende der 1990er Jahre gab es ohne Mietvertrag + Bescheinigung des Vermieters das man auch wirklich eingezogen ist keine Ummeldung.