Inhalt einer Heizkostenabrechnung

  • Schönen guten Abend zusammen,

    wie ich hier Inhalt der Heizkostenabrechnung gelesen habe muss natürlich auch die Heizkostenabrechnung eine gewisse Form haben und bestimmte Inhalte enthalten.

    Für die Abrechnung 2010 bekamen wir Vorder- und Rückseite von Brunata.
    Dort waren der Zeitraum, die bezogene Menge Öl für das gesamte Objekt, die Splittung in Grund/Verbrauchskosten (50/50), die Betriebskosten und zu guter Letzt noch unser Anteil inkl. Kostentrennung für Warmwasser zu sehen.
    Die Rückseite hatte dann noch eine Aufschlüsselung aller Heizkörper unserer gemieteten Wohnung nach Einheiten.

    Für die aktuelle Abrechnung 2011 haben wir lediglich die Vorderseite bekommen.
    Da wir wohl in einem Objekt wohnen wo der Heizspiegel jenseits der 260 kWh/m2 liegt fehlen uns so wichtige Angaben zur Überprüfung.

    Ok, die Rückseite wird angefordert.
    Im oben genannten Link unter Pos.9 steht "Verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten für das gesamte Gebäude und je Wohneinheit".

    Wäre natürlich sehr hilfreich die Daten der anderen Wohneinheiten zu kennen. Verstehe ich das richtig das genau eben diese Angaben in eine ordentliche Heizkostenabrechnung gehören?

    lg

  • Oha wieder was gelernt. Dachte erst, was geht es meinen Hausnachbarn an ob ich´s kuschlig warm mag.

    Wohnung & Miete: Heizkostenabrechnung - D.A.S. Rechtsportal

    Dort ist man der Auffassung dass ein Einsichtsrecht in die Gesamtabrechnung und die Ablesebelege aller Wohnungen besteht.

    Mir war bisher nur bekannt, dass dies für WEG´s gilt.
    Die Gesamtabrechnung muss aber imho nicht der Abrechnung beiliegen sondern kann beim Verwalter/Eigentümer eingesehen werden.

    http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/WirtschaftUndFinanzenVerkehr/Artikel/131198_KeineVerweigerungEinsichtnahmeAbrechnungsunterlagenHeizkostenabrechnung.html?nn=408918