Hi,
ich habe meine damalige Wohnung gekündigt und lebe seit 1.März mit meinem Freund in einer anderen Wohnung zusammen.
Ich habe direkt einen Nachmieter gefunden, welcher einen ab dem 1.3. gültigen Vertrag bereits Unterschrieben hat.
Vorhin setzte ich mich mit den alten Vermietern in Kontakt, da ich ihnen versehentlich (Dauerauftrag) die Miete für März überwiesen habe und bat sie darum mir die Miete zusammen mit der Kaution zurückzuüberweisen.
Daraufhin meinte meine Ex-Vermieterin, dass sie mir die Miete zurücküberweisen kann, jedoch nicht die Kaution, da die neuen Mieter Mängel gemeldet haben, für die ich komplett aufkommen soll, obwohl von ihnen der neue Vertrag direkt nach Besichtigung der Wohnung unterschrieben wurde.
Die Mängel waren schon als ich einzog vorhanden, jedoch habe ich diese nicht gemeldet, da es keine schwerwiegenden Mängel sind.
Es geht um folgendes:
- ein leicht leckendes Siphon
- angeknackstes Plastik am Kühlschrank (welcher sehr sehr alt ist und inkl. der Küchenzeile mitvermietet wurde)
- Riss im Tonblumenkasten (welcher zur Allgemeinausstattung in diesem Wohnblock gehört)
- Reste am Fensterrahmen, die dadurch entstanden sind, dass irgendein Vormieter den Rahmen teils mittapeziert hat.
So nun meine Frage:
Haben sie überhaupt ein Recht dazu, mich für alles aufkommen zu lassen?
Haben sie teilweise Recht?
Was kann ich dagegen tun? Ich bin auf die Kaution angewiesen und sehe es nicht ein, für die Schäden anderer zu haften, da diese Wohnung seit den 70ern auch nicht mehr renoviert wurde und dass bei einer so alten Wohnung (und Einrichtung) Mängel vorhanden sind ist meines Erachtens nach nicht ungewöhnlich.
Danke schonmal für eure Antworten
Gruß
Sandra