Hallo!
Ich habe eine Frage.
Wir sind hier 3 Parteien im Haus.
1 davon ist die Tochter des Vermieters. Diese hat einen riesen Garten, den nur sie nutzt und sonst auch keiner nutzen darf.
Jetzt wo es wieder wärmer wird, sprengt sie jeden Abend ca 20-30 Min den Rasen und giest ausführlich die Blumen. Und spätestens anfang Juli wird sie wie jedes Jahr wieder das Schwimmbecken (ca. 150cm Durchmesser) aufstellen und füllen.
Da wir aber alle 3 nur eine Wasseruhr haben, geht das natürlich auch auf die Kappe von dem anderen Mieter und mir, obwohl wir davon ja absolut keinen Nutzen haben. Und da sie wie gesagt täglich giest und das auch sehr sehr viel, wird das am Ende vom jahr bestimmt den einen oder anderen Euro ausmachen.
Was kann ich jetzt machen.
Vielen Dank schonmal!
Wasser geteilt durch 3, aber 1 sprengt Rasen usw.
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t2002 -
10. Juni 2012 um 19:52 -
Erledigt
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Zitat
Was kann ich jetzt machen.
Dich Informieren ob in Deinem Bundesland evtl. Wasseruhren für jede Wohnung vorgeschrieben sind. Vorher solltest Du Dich aber erst mal davon überzeugen das es nicht etwa doch einen Zwischenzähler für die Wohnung der Tochter und oder das Gartenwasser gibt.
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Wenn Sie mit dieser Tochter werden mal ein Gespräch geführt haben zu dieser Problematik, können sie sich hier wieder melden.
Niemand in diesem Forum wird Ihnen das abnehmen. -
Leider redet ja die Tochter nicht mehr mit mir, da ich meiner Vermieterin melden MUSSTE was sich da unten abspielt. Ist ein anderes Thema und möchte ich hier nicht erläutern.
Im übrigen frage ich mich über was ich mit ihr reden soll. Ihr wird das doch eh egal sein ob das 2 Leute zahlen dürfen oder nicht. -
Dann erfahren Sie den Grund hierfür vom Vermieter. Er kann Ihnen die Auskunft zur Problematik nicht verweigern
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Hallo t2002,
Dei Anbrechpartner ist einzig und allein Dein Vermieter.
Abgesehen davon würde ich mal mit dem anderen Mieter sprechen und versuchen, Aufzeichnungen über die Wasserentnahmemengen zu machen. -
Was ist denn zur Umlage der Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart? Denn nur das zählt.
Ist die Umlage nicht nach Verbrauch, sondern z.B. nach Personen oder qm vereinbart, so hätte man sich vorher überlegen müsen, ob man eine Wohnung mit so einem Umlageschlüssel anmietet. Denn unabhängig vom Garten ist ja dann jeder der Meinung, der jeweils andere hätte einen viel höheren Verbrauch als man selbst -
Was ist denn zur Umlage der Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart? Denn nur das zählt.
Yoo, und wenn nichts vereinbart wurde? Dann wohl nach Quadratmetern Mietfläche. Aber der Fragesteller wird sich ja wohl noch konkreter äussern.
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