Mieterhöhung?????

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mich hier angemeldet, weil ich mich mal schlau machen wollte und ich hoffe wirklich, jemand weiß da Rat.


    Ich beginne einfach mal mit einer Sachdarstellung.


    Ich lebe seit November 2007 in meiner jetzigen Wohnung. Nach 5 bis 10 Minuten versagte damals schon der Durchlauferhitzer den Dienst, in dem die Sicherung rausfliegt, die dafür Sorge trägt, dass ich heißes Wasser bekomme. Als ich meinen Vermieter auf diesen Umstand hingewiesen hatte meinte dieser, ich müsse 70 Euro zu einem neuen Durchlauferhitzer zuzahlen. Darauf bin ich nicht eingestiegen, aber das Problem selbst hat der Vermieter nie angepackt. Ich arrangier mich jetzt mit diesem Umstand also mittlerweile fast 5 Jahre. :-/


    Vorletztes Jahr hatte er zunächst versucht die Kaltmiete zu erhöhen und erwartete hierzu von mir eine schriftliche Zustimmung. Vor dem Hintergrund des mir fehlenden Warmwassers habe ich diese jedoch verweigert und ihm dazu betreffend auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Seither ist er auch zunächst nicht darauf eingegangen. Ich hörte und sah nichts mehr.


    Ich habe bis zur Betriebskostenabrechnung letztes Jahr 50 Euro Nebekosten bezahlt. Als dann die die Betriebskostenabrechnung im Mai letzten Jahres eintraf, wurde die Miete erhöht,da die Betriebskosten (also Gemeinschaftsstrom, Müllentsorgung etc.) erhöht waren. Konnte ich insoweit noch nachvollziehen. Ich bin mit der Mieterhöhung davon ausgegangen, dass ich also eben auch wegen dieser Abrechnung keine 50 Euro sondern eben ab diesem Zeitpunkt 67 Euro bezahle.


    Nun hab ich die diesjährige Abrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein Vermieter statt 67 Euro, eben weiterhin die 50 Euro bei der Aufstellung angesetzt hat. Es handelte sich also um eine Versteckte Erhöhung der Kaltmiete.


    Meine Frage nun hierzu: Darf der sowas, obwohl er nie meine Zustimmung zur Erhöhung der Kaltmiete bekommen hat?


    Vielen Dank schonmal für die Antworten.


    LG


    Freggle


    P.S.: Ich ziehe bald hier aus (Gott sei Dank) und mein Vermieter ist nicht gerade für sein ruhiges Gemüt bekannt.

  • Da genau liegt ja der Hase im Pfeffer. Er hat die Erhöhung der WARMmiete mit der Erhöhung der Betriebskosten begründet und am Ende wurde daraus eine versteckte Erhöhrung der KALTmiete. Daher muss ich Ihnen leider sagen, dass mir da die Quelle, die sie mir gegeben haben nicht weiterhilft. Von einem solchen Fall ist nämlich dort keine Rede, oder beziehen Sie sich da auf eine bestimmte Textstelle?


    Oder ist es gar gängige Praxis, wenn ein Vermieter zu vermeiden versucht seiner Verantwortung im BGB nachzukommen? Weil Mietspiegel, Gutachten, oder Vergleichsmiete hat es nie gegeben.

  • Ich sehe hier nicht unbedingt ein Problem:


    Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich den Fehler bei den in der Abrechnung angesetzten Betriebskostenvorauszahlungen mit, korrigieren Sie die Abrechnung und überweisen den korrigierten Betrag.

  • Und was kann ich tun, wenn er das nicht korrigiert? Ich mein... Mein Vermieter ist nicht gerade als geduldsbolzen bekannt. Er hat sich durch seine eigenen Renovierungen in Schulden gerissen. Ich bin hier nicht die einzige Mieterin der übel mitgespielt wird, damit er selbst seine Taschen voll bekommt. Handgreiflich wird er wohl auch mal gerne. Ich hab Angst vor ihm. :-/

  • Ich werd gegen Ende diesen Jahres auch ausziehen. Ich denke da wirds auch noch nen richtigen Tanz geben weil ich glaube nicht, dass er meine Kaution rausrücken wird.

  • Zitat

    Und was kann ich tun, wenn er das nicht korrigiert?


    Da dies ein offensichtlicher Fehler ist, sollst du die Abrechnung korrigieren und den geminderten Betrag überweisen. Solltest du aber eine Rückzahlung/Gutschrift erwarten, dann teile deinem Vermieter mit, dass du den neuen Betrag schnellstmöglich auf dem Konto wünscht, ansonsten würdest du den Betrag von der nächsten Nebenkostenvorauszahlung abziehen.


    Deine Kündigung solltest du natürlich rechtzeitig und beweisbar deinem Vermieter mitteilen.

  • Das ist klar. Ich schick dahingehend nie was ohne Rückschein auf den Weg damit er nicht sagen kann, er hätte nichts bekommen und mach auch alles in doppelter Ausfertigung, damit ich eine Kopie davon hier habe. Dennoch vielen Dank für den Hinweis.


    Nun... mit den 67 Euro im Monat bekomm ich ne ordentliche Gutschrift raus. Von daher macht es Sinn die Rechnung von ihm selbst prüfen zu lassen. Gibt es da irgendwelche Paragraphen für, die ich dann angeben kann?

  • Zitat

    Ich schick dahingehend nie was ohne Rückschein auf den Weg


    Siehste, und das ist dein Fehler! Was willst du machen, wenn dein Vermieter das Einschreiben nicht annimmt/annehmen kann? Dann ist es nicht zugestellt und dein Kündigungstermin dürfte für die Katz' sein.


    Schick den Brief per Einwurfeinschreiben, da bestätigt der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Damit ist die Kündigung in den Geschäftsbereich des Vermieters gelangt und gilt als zugestellt.


    Noch besser wäre es, du wirfst diese Kündigung im Beisein eines seriösen Zeugen selbst in den Briefkasten bei deinem Vermieter. Dieser Zeuge kann dann auch noch den Inhalt des Briefes bestätigen.

  • Zitat

    Gibt es da irgendwelche Paragraphen für, die ich dann angeben kann?


    Paragraphen?? Da braucht es keine §§. Er muss die vorausgezahlten Beträge richtig angeben, dann stimmt auch die Abrechnung.


    Aber wenn du "irgendwelche Paragraphen für" suchst, dann findest du im BGB jede Menge. Aber glaube bitte nicht, dass ich dir bei der Suche helfe.

  • Paragraphen?? Da braucht es keine §§. Er muss die vorausgezahlten Beträge richtig angeben, dann stimmt auch die Abrechnung.
    Aber wenn du "irgendwelche Paragraphen für" suchst, dann findest du im BGB jede Menge. Aber glaube bitte nicht, dass ich dir bei der Suche helfe.


    Nicht nur im BGB, sondern eher in StGB, hier der § 263, falls sich herausstellen sollte, dass er absichtlich und bewusst falsch abgerechnet hat.

  • Zitat

    Meine Frage nun hierzu: Darf der sowas, obwohl er nie meine Zustimmung zur Erhöhung der Kaltmiete bekommen hat?


    Schau nochmal genau nach was du ggf. unterschrieben hast, der Mieterhöhung aufgrund Anpassung Betriebskosten musst du nicht zustimmen, es ist ja auch keine wirkliche Mieterhöhung. Hast Du aber etwas unterschrieben / zugestimmt, mal schauen ob man dir was untergejubelt hat.
    Ist dies nicht der Fall handelt es sich nicht um eine Mieterhöhung sondern um eine fehlerhafte Abrechnung. Die Vorauszahlung ist in der Abrechnung falsch angegebenen, dies würde ich reklamieren.
    Dann mal schauen was der Vermieter zu meint. Ist vielleicht nur ein Flüchtigkeitsfehler da die Werte vom letzten Jahr übernommen wurden. Sollte aber nicht passieren.