Hallo ihr Lieben,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich mich mal schlau machen wollte und ich hoffe wirklich, jemand weiß da Rat.
Ich beginne einfach mal mit einer Sachdarstellung.
Ich lebe seit November 2007 in meiner jetzigen Wohnung. Nach 5 bis 10 Minuten versagte damals schon der Durchlauferhitzer den Dienst, in dem die Sicherung rausfliegt, die dafür Sorge trägt, dass ich heißes Wasser bekomme. Als ich meinen Vermieter auf diesen Umstand hingewiesen hatte meinte dieser, ich müsse 70 Euro zu einem neuen Durchlauferhitzer zuzahlen. Darauf bin ich nicht eingestiegen, aber das Problem selbst hat der Vermieter nie angepackt. Ich arrangier mich jetzt mit diesem Umstand also mittlerweile fast 5 Jahre. :-/
Vorletztes Jahr hatte er zunächst versucht die Kaltmiete zu erhöhen und erwartete hierzu von mir eine schriftliche Zustimmung. Vor dem Hintergrund des mir fehlenden Warmwassers habe ich diese jedoch verweigert und ihm dazu betreffend auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Seither ist er auch zunächst nicht darauf eingegangen. Ich hörte und sah nichts mehr.
Ich habe bis zur Betriebskostenabrechnung letztes Jahr 50 Euro Nebekosten bezahlt. Als dann die die Betriebskostenabrechnung im Mai letzten Jahres eintraf, wurde die Miete erhöht,da die Betriebskosten (also Gemeinschaftsstrom, Müllentsorgung etc.) erhöht waren. Konnte ich insoweit noch nachvollziehen. Ich bin mit der Mieterhöhung davon ausgegangen, dass ich also eben auch wegen dieser Abrechnung keine 50 Euro sondern eben ab diesem Zeitpunkt 67 Euro bezahle.
Nun hab ich die diesjährige Abrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein Vermieter statt 67 Euro, eben weiterhin die 50 Euro bei der Aufstellung angesetzt hat. Es handelte sich also um eine Versteckte Erhöhung der Kaltmiete.
Meine Frage nun hierzu: Darf der sowas, obwohl er nie meine Zustimmung zur Erhöhung der Kaltmiete bekommen hat?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LG
Freggle
P.S.: Ich ziehe bald hier aus (Gott sei Dank) und mein Vermieter ist nicht gerade für sein ruhiges Gemüt bekannt.