Parkplatz Mieterhöhung?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Mietvertrag eines PKW-Parkplatzes.
    Ich habe am Mehrfamilienhaus, in welchem ich lebe, einen separaten Mietvertrag für einen für einen PKW-Parkplatz.
    Bisher gab es 5 Stellplätze, welche unbefestigt (geschottert) sind.
    Jetzt hat der Vermieter numerierte Schilder aufgestellt und auf demselben Platz aus 5 sieben Stellplätze gemacht, dadurch verkleinert sich die Größe des einzelnen Platzes erheblich. Der Vorgang der Schilderaufstellung ist ohne Vorankündigung passiert, bisher gab es keine Mieterhöhung oder eine sonstige Benachrichtigung über die Pläne des Vermieters (Annington).
    Der bisherige Preis für den Stellplatz ist günstig, gibt es bei Stellplätzen auch Grenzen der Mieterhöhung wie bei Wohnungen?
    Kann der Vermieter einfach die Größe der einzelnen Plätze verkleinern ohne Einwilligung des Mieters?
    Ich glaube der Vermieter will seine Einnahmenseite allgemein verbessern, um die auslaufenden Kreditverträge nächstes Jahr verlängert zu bekommen (Kreditklemme, ist auch bei Wikipedia zu lesen).

    Gruß
    Simon

  • Hallo sgrund,
    das Vorgehen des Vermieters finde ich rechtswidrig, ist m.E. ein Eingriff in die Mietsache.
    Über die D A möchte ich mich nicht äussern.
    Der Stellplatz-MV unterliegt dem Mietrecht für Gewerbe, und da gibt es nur geringen Kündigungsschutz...:eek::mad:

  • Zitat

    das Vorgehen des Vermieters finde ich rechtswidrig, ist m.E. ein Eingriff in die Mietsache.

    Kann ich so nicht befürworten. Denn ich gehe einmal davon aus, dass die Größe der Stellfläche nicht im Mietvertrag vermerkt ist (wäre jedenfalls sehr ungewöhnlich). Und da es sich um eine unbefestigte Stellfläche handelt ist noch längst nicht gesagt, dass diese Stellfläche nicht auch schon vorher für die Unterbringung von sieben Kfz geeignet war, aber nur von fünf genutzt wurde.

    Mir ist derzeit keine einheitliche DIN-Norm für Stellplätze bekannt. Aber eventuell kann hier das Bauamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Auskunft geben, welche Maße bei Stellplätzen vorgeschrieben sind.

  • Die Größe eines Stellplatzes ist in der Landesgaragenverordnung definiert und liegt bei 2,30 x 5,00 m, bei Behindertenparkplätzen liegt die Breite bei 3,50 m.

    Da sich der TE darüber ausschweigt wie breit jetzt sein Parkplatz ausfällt (Kein Zollstock oder Bandmaß vorhanden?), bzw. ob er einen Behindertenparkplatz für sich beansprucht, so lange sollte diese Frage in den Keller geschoben werden, denke ich.

  • Die Größe eines Stellplatzes ist in der Landesgaragenverordnung definiert und liegt bei 2,30 x 5,00 m, bei Behindertenparkplätzen liegt die Breite bei 3,50 m.

    Da sich der TE darüber ausschweigt wie breit jetzt sein Parkplatz ausfällt (Kein Zollstock oder Bandmaß vorhanden?), bzw. ob er einen Behindertenparkplatz für sich beansprucht, so lange sollte diese Frage in den Keller geschoben werden, denke ich.

    Die einzelnen Parkplätze sind optisch oder anders nicht klar abgetrennt sondern nur per Nummerschild an einem Pfahl gekennzeichnet. Die einzelnen Größen variieren. Wenn mir jemand sagt, wie ich ein Bild hochladen kann, dann werde ich dies gerne tun, oder per Mail versenden. So bekommt man am Besten einen Eindruck über den gesamten Platz.

  • Ist das denn so schwer, auch ohne ein Foto, die Breite des gesamten Stellplatzes auszumessen? Wieviel Platz jetzt für jeden Pkw zum Parken bleibt, können wir uns selbst ausrechnen, damit musst du dich nicht belasten.