Kündigung Untermietvertrag durch Hauptmieterin in einer WG

  • Ich bin Hauptmieterin in einer WG und das Zusammenleben mit meiner Mitbewohnerin, die von mir einen bis 2015 befristeten Untermietvertrag bekommen hat, funktioniert nicht mehr. Mit welcher Frist kann ich ihr kündigen?

  • Ich bin Hauptmieterin in einer WG und das Zusammenleben mit meiner Mitbewohnerin, die von mir einen bis 2015 befristeten Untermietvertrag bekommen hat, funktioniert nicht mehr. Mit welcher Frist kann ich ihr kündigen?


    Die Antwort hast Du Dir selbst schon gegeben.

  • aber da gibt es doch Sonderkündigungsrechte und ich kann eine Kündigung mit vielfacher nächtlicher Ruhestörung und persönlicher Beleidigung begründen.

  • Dann nutzen Sie einfach das Sonderkündigungsrecht.
    Hier bekommen Sie dazu allerdings keinen Persilschein. Das Risiko müssen Sie selbst einschätzen und die Gründe dafür sind Ihnen am ehesten bekannt.

  • aber da gibt es doch Sonderkündigungsrechte und ich kann eine Kündigung mit vielfacher nächtlicher Ruhestörung und persönlicher Beleidigung begründen.


    Ein Sonderkündigungsrecht würde m.M. erst dann gegeben sein, wenn Dir ein Amtsarzt schriftlich ernsthafte Gesundheitsstörungen bzw. -gefährdungen bescheinigt aufgrund dieser (von Dir genannten Pillepalle-) Argumente.

  • Zitat

    die von mir einen bis 2015 befristeten Untermietvertrag bekommen hat,

    Wer macht denn auch so was. Noch dazu in der eigenen Wohnung in der man auch nur Mieter ist.

    Ob Ruhestöhrungen und Beleidigungen für eine fristlose Kündigung ausreichen ist fraglich.

  • Hallo tiphi,
    es gibt eventuell die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung mit den Kuendigungsgrund "Nachhaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Mieter". Siehe auch Paragraf 569 BGB und Paragraf 543 BGB > Ausserordentliche fristlose Kuendigung aus wichtigem Grund <
    Der Grund muss aber in der Kuendigung ausdruecklich erwaehnt werden.

    Tipp: Vor der Kuendigung Protokoll fuehren, Abmahnung erteilen und Reaktion abwarten. Ein Zeugen hinzu nehmen kann die ganze "Sache" glaubwuerdiger darstellen lassen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Juni 2012 um 17:43)