Hallo,
ich habe nach langer Zeit mal wieder in meinen Mietvertrag geschaut und folgenden Passus gefunden, in der Zusatzvereinbarung zum normalen Mietvertrag:
"Der Mietvertrag ist zwar auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, endet aber nach 10 Jahren, wenn der Mieter nicht 3 Monate vor Ablauf der Frist seinen Wunsch nach Verlängerung schriftlich mitteilt."
Ich wohne jetzt seit 2000 hier, also 12 Jahre und habe diese Frist vergessen. Der Vermieter hat sich auch nicht dazu gemeldet. Er hat mir vorab auch keine Gründe für die Befristung mitgeteilt.
Habe ich jetzt 3 Monate Kündigungsfrist, 1 Jahr oder gar keine?