Mietminderung wegen Lärm- Vermieter stellt sich doof

  • Bereits im Oktober 2010 habe ich den Vermieter mehrfach schriftlich über TV-Lärm, Waschmaschinenlärm und laute Uriniergeräusche informiert.

    Wurde immer als "normaler" Lärm abgetan.Trotz Vorlage eines Lärmprotokolls, Ankündigung von Mietminderung (15%)und Durchführung der Mietminderung hat das den Vermieter nicht interessiert.

    Erst neun Monate später kam es zum Ortstermin. Den Waschmaschinenlärm bestätigten die Mitarbeiter der Hausverwaltung als "lautstark" und akzeptierten lediglich Minderung von 5%.
    TV-Lärm konnte nicht überprüft werden, da Verursacher nur wenige Tage vor Ortstermin verstarb. Damit war Angelegenheit für Vermieter erledigt.
    Wegen Uriniergeräusch hieß es "es komme auf die Dezibelzahl an".
    Ich möchte nur betonen, dass die Toiletten neben Esszimmer gebaut sind und man beim Essen die Verrichtungen des Nachbarn zu hören sind.

    Da wir über Monate die Miete um 15% gemindert haben, aber nur 5% akzeptiert wurden, wurde der Mietrückstand unter Vorbehalt beglichen, nachdem Schreiben vom Rechtsanwalt anflatterte.

    Im September 2011 informierte uns Hausverwaltung, dass Maßnahme zur Beseitigung des Waschmaschinenlärms getroffen wurden und baten um Mitteilung, b dies zum Erfolg geführt hat.
    Wir verneinten. Und obwohl vom Hausmeister bestätigt, dass der "lautstarke" Lärm noch vorhanden ist, besteht Hausverwaltung darauf, dass es sich um normale Geräuschentwicklung handelt und akzeptiert keine weitere Mietminderung.

    Was kann ich hinsichtlich des TV-Lärms unternehmen? Es wurde protokolliert, Hausverwaltung mehrfach unterrichtet.....dass Vermieter keine Lust hatte dem Mietmangel rechtzeitig nach zu gehen ist doch nicht mein Problem. Mietmangel bestand zu Lebzeiten des Verursachers.

    Was kann ich hinsichtlich des Waschmaschinenlärms unternehmen? Es ist exakt der Lärm, den Hausverwaltung als lautstark bestätigte und nach wie vor vorhanden ist, weil deren Maßnahme zur Beseitigung nicht zum erfolg geführt hat.

    Was kann ich hinsichtlich Uriniergeräusch unternehmen?

    Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, wenn es Niemand interessiert?


  • ...nachdem Schreiben vom Rechtsanwalt anflatterte.

    Was kann ich hinsichtlich des TV-Lärms unternehmen?

    Was kann ich hinsichtlich des Waschmaschinenlärms unternehmen?

    Was kann ich hinsichtlich Uriniergeräusch unternehmen?

    Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, ...


    Ich sehe da mehrere Möglichkeiten:

    1. ebenfalls RA einschalten und, um Gewinnchancen zu erhöhen, Gutachterkosten akzeptieren. Dein Kostenrisiko dürfte u.U. in den oberen fünfstelligen Eurobereich gehen.

    2. Ausziehen, wenn es Dir das wert ist.

    3. Weniger empfindlich sein.


  • Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, wenn es Niemand interessiert?

    1. Klage einreichen oder besser
    2. Ausziehen und Wohnung mit leise pinkelnden Nachbarn suchen.

  • Solche Geräusche gehören zum allgemeinen Leben dazu.
    Wer solche Ansprüche hat, sollte nicht zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnen.
    Die Hellhörigkeit der Wohnung bestand auch schon beim Einzug.
    Selbst mit Lärmprotokoll würden Sie meiner Meinung nach in Sachen Mietminderung vor Gericht keine Chancen haben oder läuft die Waschmaschine nach 22 Uhr?

    Suchen Sie sich ein einzelstehendes Einfamilienhaus am Waldrand, aber Vorsicht der Nachbar muss auch mal den Rasen mähen und fordern Sie ihn rechtzeitig schriftlich auf beim Furzen das Badfenster zu schließen.

    sorry aber sowas ist einfach lächerlich

  • Lärmprotokolle sind auch nur dann angezeigt, wenn von den Nachbarn (oder woher auch immer) vermeidbarer Lärm ausgeht. (z.B. Laute Musik, Baustelle etc.)

    Der Betrieb einer Waschmaschine gehört aber (außerhalb der Ruhezeiten zumindest) zur normalen Nutzung. Auch das Pinkeln wird man dem Nachbarn wohl nicht vorwerfen können.

    Hier scheint also wohl kein Fehlverhalten der Nachbar, sondern schlicht und einfach eine maßive Hellhörigkeit des Hauses vorzuliegen. Und deswegen bestünde meiner Einschätzung nach wohl nur ein Minderungsrecht, wenn in diesem Zusammenhang eine Verschlechterung seit Mietbeginn eingetreten ist.

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