Bereits im Oktober 2010 habe ich den Vermieter mehrfach schriftlich über TV-Lärm, Waschmaschinenlärm und laute Uriniergeräusche informiert.
Wurde immer als "normaler" Lärm abgetan.Trotz Vorlage eines Lärmprotokolls, Ankündigung von Mietminderung (15%)und Durchführung der Mietminderung hat das den Vermieter nicht interessiert.
Erst neun Monate später kam es zum Ortstermin. Den Waschmaschinenlärm bestätigten die Mitarbeiter der Hausverwaltung als "lautstark" und akzeptierten lediglich Minderung von 5%.
TV-Lärm konnte nicht überprüft werden, da Verursacher nur wenige Tage vor Ortstermin verstarb. Damit war Angelegenheit für Vermieter erledigt.
Wegen Uriniergeräusch hieß es "es komme auf die Dezibelzahl an".
Ich möchte nur betonen, dass die Toiletten neben Esszimmer gebaut sind und man beim Essen die Verrichtungen des Nachbarn zu hören sind.
Da wir über Monate die Miete um 15% gemindert haben, aber nur 5% akzeptiert wurden, wurde der Mietrückstand unter Vorbehalt beglichen, nachdem Schreiben vom Rechtsanwalt anflatterte.
Im September 2011 informierte uns Hausverwaltung, dass Maßnahme zur Beseitigung des Waschmaschinenlärms getroffen wurden und baten um Mitteilung, b dies zum Erfolg geführt hat.
Wir verneinten. Und obwohl vom Hausmeister bestätigt, dass der "lautstarke" Lärm noch vorhanden ist, besteht Hausverwaltung darauf, dass es sich um normale Geräuschentwicklung handelt und akzeptiert keine weitere Mietminderung.
Was kann ich hinsichtlich des TV-Lärms unternehmen? Es wurde protokolliert, Hausverwaltung mehrfach unterrichtet.....dass Vermieter keine Lust hatte dem Mietmangel rechtzeitig nach zu gehen ist doch nicht mein Problem. Mietmangel bestand zu Lebzeiten des Verursachers.
Was kann ich hinsichtlich des Waschmaschinenlärms unternehmen? Es ist exakt der Lärm, den Hausverwaltung als lautstark bestätigte und nach wie vor vorhanden ist, weil deren Maßnahme zur Beseitigung nicht zum erfolg geführt hat.
Was kann ich hinsichtlich Uriniergeräusch unternehmen?
Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, wenn es Niemand interessiert?