Wasserschaden! Mietminderung?

  • Hallo liebe User,

    ich bin neu hier, mit den Nerven ziemlich runter und versuche, mein Problem kurz zu fassen.

    Bei uns Zuhause wurde ein Wasserschaden festgestellt, der Trocknungsarbeiten von bisher angesetzten 3 Wochen nach sich zieht. Das Wohnzimmer, die Küche und die Abstellkammer wurden innerhalb eines Tages stillgelegt, um Laminat rauszureissen und Löcher in den Boden zu bohren und Geräte und Schläuche anzuschließen (Fläche 40 qm). Seitdem laufen die Geräte auf 80 db und ist ein Aufenthalt in diesem Bereich stark beeinträchtigt. Die Belastung ist groß und der obere Bereich unserer Wohnung komplett zugemüllt von den Möbeln, die unten standen und die man ohne unsere Abstimmung hochgetragen hat (wir waren nicht da).

    Unser Vermieter ist eine Art Bekannter, der nebenan wohnt und die Sache runterspielt. Die Arbeiten werden jedoch mit allem drum und dran 6-8 Wochen dauern, in denen wir unsere Wohung - wenn überhaupt- nur zur Hälfte bewohnen können.

    Also haben wir unseren Vermieter nach einer Mietminderung von 50 Prozent befragt, die seine Versicherung übernehmen müsste, die auch grad den Schaden behebt. Er zuckte mit den Schultern und sagte, wir könnten das probieren. Drohte jedoch damit, dass er - im Falle, dass die Versicherung seinen Mietausfall nicht übernimmt - uns eine angeblich vereinbarte jährliche Mieterhöhung, die er sieben Jahre nicht eingefordert hatte - dann gegenrechnen will.

    Meine Fragen:

    Ist eine Mietminderung in unserem Fall vertretbar?
    Und darf der Vermieter die versäumte Erhöhung nachträglich kassieren?

    Dazu noch eine Anmerkung:
    Wir wohnen in einem sehr schönen Mehrfamilienhaus auf dem Dorf. Die Verhältnisse sind freundschaftlich und die Regeln entsprechend nicht formal oder streng. Der Vermieter wohnt nebenan und spart, wo er kann. Reparaturarbeiten werden gemeinsam mit ihm vorgenommen. Mein Freund ist der Hauptmieter unserer Wohnung. Der alte Mietvertrag wurde halb mündlich/halb mit Handschlag besiegelt. Das heißt, wir wissen nicht, ob damals eine 2%-tige Mieterhöhung tatsächlich vereinbart wurde. Im Herbst kam der Vermieter und stockte dann die Miete dann mit einem neuen Vertrag auf. Er will aber an das Geld von vor dieser Zeit.

    Der Wasserschaden rührt aus einer Therme in der Abstellkammer. Eine zweite feuchte Quelle wurde an der Warmwasserleitung an der Spüle aufgetan,für die der Vermieter uns am liebsten die Schuld geben würde und sagt, wir können dankbar sein für die Übernahme der Kosten, weil wir den Schaden nicht zeitig gemeldet hatten. Dabei hatte er selbst Reparaturen daran ausgeführt und niemand von uns beiden hatte dort je was bemerkt.

    Wie stehen wir rechtlich jetzt da? Hilfe!

  • Taf:

    "Bei uns Zuhause wurde ein Wasserschaden festgestellt, der Trocknungsarbeiten von bisher angesetzten 3 Wochen nach sich zieht.
    Die Arbeiten werden jedoch mit allem drum und dran 6-8 Wochen dauern,"
    Soweit die Substanz.

    "haben wir unseren Vermieter nach einer Mietminderung von 50 Prozent befragt"
    Gleich mit Prozenten ankommen...?:o

    "die seine Versicherung übernehmen müsste,"
    DU entscheidest das bestimmt nicht.

    "die auch grad den Schaden behebt."
    Denke, das machen doch eher Handwerksbetriebe...

    "Er ... Drohte jedoch damit, dass er - im Falle, dass die Versicherung seinen Mietausfall nicht übernimmt - uns eine angeblich vereinbarte jährliche Mieterhöhung, die er sieben Jahre nicht eingefordert hatte - dann gegenrechnen will."
    Solches Unterfangen halte ich für abenteuerlich und nicht durchsetzbar.

    "Ist eine Mietminderung in unserem Fall vertretbar?"
    Zumindestens der Versuch, genaueres könnte eher ein sachkundiger RA einschätzen.

    "Und darf der Vermieter die versäumte Erhöhung nachträglich kassieren?"
    Wenn Ihr dumm, äh, naiv genug seid, ... - also: nein.

    "Der alte Mietvertrag wurde halb mündlich/halb mit Handschlag besiegelt. Das heißt, wir wissen nicht, ob damals eine 2%-tige Mieterhöhung tatsächlich vereinbart wurde."
    Tja, die Beweisbarkeit...:(

    "Im Herbst kam der Vermieter und stockte dann die Miete dann mit einem neuen Vertrag auf."
    Wenn Ihr so dumm (pardon!) wart, zu unterschreiben...?

    "Er will aber an das Geld von vor dieser Zeit."
    Halte ich für Wunschdenken. Gooogle hilft mit "Mieterhöhungsbegehren".

    "Wie stehen wir rechtlich jetzt da?"
    Wenn Dir Meinungen aus dem Forum nicht ausreichen, >>> Mieterschutzverein bzw. Fachanwalt.

  • Danke soweit, habe nur deshalb Sorge, weil der Vermieter sehr gevieft ist und jedes nutzbare Mittel auch unfair gegen uns verwenden wird.

    Die 50% haben wir ihm als Vorschlag unterbreitet, weil das in der Mietminderung ja formuliert werden muss und wir das an den Quadratmeterzahlen orientiert hatten, was in Ordnung ist, denke ich.

    Außerdem bestimme ich nicht, dass die Versicherung den Ausfall übernimmt, ich frage nur.

    Danke trotzdem ;)

  • Hallo, hatte letztens mit einem ähnlichen Problem zu tun. Mein Freund zieht gerade um und hatte ein paar Wochen lang keine Wohnung, zum Übergang bei einem Freund gewohnt. Seinen ganzen Kram hat er so lange in seine Garage gestellt. Nun hat es unglücklicherweise genau in diesen Tagen plötzlich in die Garage geregnet. Genau an die Stelle, wo sich Computermonitor, Plattenspieler und Fernseher befanden. Das ist nun logischerweise futsch, da kam überall das Wasser rausgetropft.
    Nun meine Frage: der Vermieter hat ja wohl Sorge zu tragen, dass das Gebäude dicht ist. Für den entstandnen Schaden kann er ja nix, würde es aber trotzdem etwas bringen ihm zu sagen was kaputt gegangen ist? Und muss der Vermieter das Leck reparieren?
    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Liebe Grüße, Sabine.

  • Der Mietvertrag wurde per Handschlag geschlossen. Und ihr wisst nicht mehr, ob eine Mieterhöhung vorgesehn war. Na wenn das niemand auf Band hat, würde ich sagen, was nicht auf dem Papier steht, hat im Zweifelsfall keine Gültigkeit.