Schimmel in der Wohnung: Die leidige Schuldfrage

  • Hallo,

    ich bin neu in dem Forum und hoffe hier Antworten zu finden.

    Vor zwei Jahren bin ich wegen dem Studium nach Köln gezogen. Die Zeit war knapp und viele Wohnungen entweder nicht bezahlbar oder bereits an Untermietern vermietet (in dem Fall rede ich von Kakerlaken). Daher fiel die Entscheidung letzlich auf eine Wohnung, deren einziger Mangel es offenbar war, dass keine Heizung vorhanden war (viele Mängel wurden damals einfach verschwiegen).

    Die Maklerin sagte mir und meiner Schwester damals zu, dass das ja kein Problem sei und alle im Haus mit Gas heizen würden. Ich war jung und blöd und hab ihr in dem Moment geglaubt. Mit dem Resultat, dass die Winter ein Graus waren.

    Kurze Zeit später sind wir auf Strom umgestiegen. Ich habe dann drei Radiatoren gekauft, die je mit 2300 W betrieben werden können und sie im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer aufgestellt. Gelüftet wird täglich recht lange (teilweise über Tage), also kann man nicht sagen, dass nicht gelüftet würde.

    Dennoch ist nun Schimmel da, den ich dem Vermieter gemeldet habe. Ich habe Schimmelentferner gekauft und aufgetragen, Luftentfeuchter und was die Läden sonst noch hergaben, um Erste Hilfe zu leisten. Nach Monaten(!) und ständigen Terminänderungen kam dann heute ein Gutachter (eine Stunde zu früh zwar, aber wenigstens war er mal da), der sich den Schaden ansehen sollte. Neben Beleidigungen, die der gute Mann da von sich gegeben hat, ist er nun der Auffassung, es sei unsere Schuld, weil wir nicht ordnungsgemäß geheizt hätten. Wir sollten nun den Schimmel fachgerecht entfernen lassen und einen Kohleofen besorgen. Das trüge jetzt allerdings nicht der Vermieter, sondern wir, weil wir die Wohnung ja so angemietet hätten.

    Meine Fragen sind nun die:

    1) Kann der Vermieter mir vorschreiben womit ich heizen soll, wenn die Wohnung keine Heizung hat? (Gas ausgenommen, da ich nun auch weiß, dass man das in geschlossenen Räumen nicht darf)

    2) Wer trägt die Kosten für das fachgerechte Entfernen des Schimmels? In meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter dann die Reparaturkosten zu tragen hat, wenn er nicht ordnungsgemäß lüftet oder heizt.

    Sprich: Die Hauptfrage ist, ob das Heizen mit Strom ordnungsgemäß ist oder nicht.

    Meine Tage hier in der Wohnung sind zwar gezählt, aber ich hatte eigentlich die Hoffnung nicht mehr zum Anwalt rennen zu müssen wegen dieser Wohnung.

  • Zitat

    1) Kann der Vermieter mir vorschreiben womit ich heizen soll, wenn die Wohnung keine Heizung hat? (Gas ausgenommen, da ich nun auch weiß, dass man das in geschlossenen Räumen nicht darf)

    Das solltest du näher erklären, denn es gibt durchaus Gasöfen mit einem Abzug nach draußen oder in einen vorhandenen Kamin, die in Wohnungen betrieben werden dürfen.

    Dadurch stelle ich die andere Frage vorerst mal zurück.

  • Ach so, wir hatten vorher einen Gas-Katalytofen, der mit Propangas betrieben wurde (wie man sie beim Camping hier und da mal antrifft). Das meinte ich damit.


  • Kurze Zeit später sind wir auf Strom umgestiegen. Ich habe dann drei Radiatoren gekauft, die je mit 2300 W betrieben werden können und sie im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer aufgestellt.

    1) Kann der Vermieter mir vorschreiben womit ich heizen soll, wenn die Wohnung keine Heizung hat?

    Nein, sofern Sie das nicht gerade mit einem Lagerfeuer tun.

    Schimmelfragen sind für mich leider tabu.


    Zitat

    Die Hauptfrage ist, ob das Heizen mit Strom ordnungsgemäß ist oder nicht.

    Wenn es die Elektroinstallation hergibt, dann können Sie Radiatoren anschließen soviel sie wollen.

  • Ohne jetzt zu wissen, was ggf. mietvertraglich zu den Heizpflichten vereinbart wurde, ist meiner Meinung nach, alleine mit Zusatzheizungen (wie Stromradiatoren etc) der Raum garnicht in dem Maße zu heizen, dass die Wände nicht auskühlen, bzw. überhaupt erst auf Raumtemperatur kommen.

    Somit wäre es ja schon fast eine logische Konsequenz, dass es in diesen nicht-beheizbaren Räumen durch Kondenzwasserbildung auch zu Schimmel kommt.
    Ein baulicher Mangel (wie z.B. undichte Wände) wäre dann natürlich nicht Schuld am Schimmel, sondern in der Tat falsches Heizverhalten.

    Wobei meiner Meinung nach, in dem Fall aber nicht der Mieter schuld ist, sondern das Fehlen von Heizungen, mit denen man rictig Heizen könnte.

    In jedem Fall ist Schimmel aber erstmal ein Mangel der Mietsache, der dem Vermieter gemeldet werden muss und für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist.
    Ob dieser später dem Mieter eine Schuld nachweist und dann Schadenersatz der Kosten fordert, bleibt ihm frei.

  • Hallo zitrone,

    der Name passt...

    "fiel die Entscheidung letzlich auf eine Wohnung, deren einziger Mangel es offenbar war, dass keine Heizung vorhanden war"
    Du hast die Wohnung aber bewusst und freiwillig SO gemietet. Daraus resultierende Konsequenzen hast Du Dir selber zuzuschreiben.

    "Die Maklerin sagte mir und meiner Schwester damals zu, dass das ja kein Problem sei"
    Welcher Kaufmann macht denn seine Produkte schlecht...?:cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!