Gebäudeversicherung in Wohnhaus mit Gewerbe. Zahlen wir zu viel?

  • Hallo,

    haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen. Eine Summe auf der Rechnung sticht sofort ins Auge, nämlich die der Gebäudeversicherung.
    Der Vermieter zahlt pro Jahr anscheinend knapp 5000€ an Gebäudeversicherung und legt diese Summe gleichermaßen auf alle Parteien um, sodass wir ca. 940€ pro Jahr an Gebäudeversicherung zahlen. Diese Summe scheint mir deutlich zu hoch. Zumal im Haus 2 Gastronomische Einrichtungen vorhanden sind, die ja sehr wahrscheinlich für die hohe Summe verantworlich sind.
    Nun meine Frage, ist die Verteilung der Gebäudeversicherung durch den Vermieter gerechfertigt oder lassen wir uns hier über den Tisch ziehen und sollten dagegen angehen, da der Besitzer der Gastronomischen Einrichtungen einen größeren Anteil zahlen müsste?
    Wie wird denn genrell die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt? Nach Quadratmetern oder wie?

    Danke für die Antworten!

  • Hallo rogi100,

    "sodass wir ca. 940€ pro Jahr an Gebäudeversicherung zahlen."
    Diese Summe halte auch ich für deutlich zu hoch. Meine Mieter zahlen jährlich knapp 100€, und ich in meiner Mietwohnung 145€, und alles jeweils für Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtung zusammen.

    "Zumal im Haus 2 Gastronomische Einrichtungen vorhanden sind, die ja sehr wahrscheinlich für die hohe Summe verantworlich sind."
    Mit Sicherheit...

    "Nun meine Frage, ist die Verteilung der Gebäudeversicherung durch den Vermieter gerechfertigt oder lassen wir uns hier über den Tisch ziehen und sollten dagegen angehen, da der Besitzer der Gastronomischen Einrichtungen einen größeren Anteil zahlen müsste?"
    Bin Deiner Meinung.

    "Wie wird denn genrell die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt? Nach Quadratmetern "
    I.d.R ja, mietflächenanteilig, WENN es sich um gleichartige Mieteinheiten handelt.

  • Lassen Sie sich die Rechnungen der Versicherungen zeigen. Wer denn soll das hier überprüfen. Die Verteilung erfolgt zu den üblichen Schlüssel. Denkbar ist durchaus, das für die Gewerbeanteile höhere Prämien gelten. Der Vermieter muß Gewerberäume strikt von den Wohnräumen trennen