Änderung der Ruhezeiten möglich ?

  • Guten Tag.

    Ich stelle hier meine Frage und hoffe auf Hilfe.

    Zur Zeit sind wir Mieter eines Probenraumes. Hierbei handelt es sich um einen Komplex mit viele Räumen und Musikern.

    Die bisherigen Ruhezeiten lagen ganz normal zwischen 22 - 6 Uhr.
    Nun hat ein Anlieger eine Klage erhoben "Nachbarhaus". Allerdings liegen sowohl unser Gebäude als auch das des Klägers in einem reinen Industriegebiet.
    Die Immissionswerte wurden vor einigen Monaten gemessen und lagen bei unter 50 dB(A) was in einem Industriegebiet sogar unterdurchschnittlich ist.

    So weit, so schlecht stellt sich die Frage:

    Darf unser Vermieter eigenhändig die Ruhezeiten (ab 20 Uhr) ändern aufgrund SEINER Komplikationen mit Anwohnern obwohl in UNSEREM Mietvertrag festgelegte Ruhezeiten ab 22 Uhr stehen ?
    In meinem Mietvertrag stehen außerordentliche Kündigungsgründe wovon ein Absatz besagt: "Bei nicht Einhaltung der Ruhezeiten.....," welche aber mit 22 - 6 Uhr festgelegt sind.

    Wie sieht das rechtlich aus ?

    Danke für alle Antworten im Voraus.

    MfG

    Nickson

  • Proberäume unterliegen ggf. dem Mietrecht für Gewerberäume, daher will ich dazu mich nicht festlegen. Normalweise kann der Mietvertrag nicht einseitig geändert werden. Auch eine Änderung der Hausordnung geht nur in beiderseitigem Einverständnis.

    Die Weigerung kann aber eine Kündigung nach sich ziehen, da im Gewerbemietrecht der Kündigungsschutz nicht so mieterfreundlich ist wie bei Wohnräumen und ohne Angabe von Gründen, aber mit anderen Fristen gekündigt werden kann. Mal genau in den Mietvertrag schauen.

  • Hallo und viele Dank für die schnelle Antwort.

    Im Mietvertrag stehen übliche Kündigungsfristen von 3 Monaten beidseitig.

    Wie geschrieben ebenfalls die Möglichkeit der sofortigen Kündigung wie z.b. bei nicht einhalten der im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten.

    Mir ist die Frage sehr wichtig, da für fast alle Mieter die Räume unnutzbar werden, da diese als Hobbymusiker nach der Arbeit musizieren was im Normalfall ab 19 h passiert.

    MfG

  • Hallo nickson,
    ohne auf Ihre Fragestellung Bezug zu nehmen. Wenn "alle" Musiker davon betroffen sind, dann ist ein Kollektiv gleicher Interessen vorhanden. Wenn alle das Mietverhaeltnis beenden, dass wird in der Regel ein Vermieter es "spueren". (Wenn mehrere Vermieter vorhanden sind, bestehen Chancen auf eine Umstimmung).
    Industriegebiet ist kein Wohngebiet. Somit gelten rechtlich andere Ruhezeiten ( meines Wissen, keine. Gewerbe ja Industriegebiet nein )
    Vermieter hat die Wahl: Mieter und Mieteinahmen oder glueckliche Anwohnern und Sie nicht mehr als Mieter.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. Juni 2012 um 18:33)