Guten Tag.
Ich stelle hier meine Frage und hoffe auf Hilfe.
Zur Zeit sind wir Mieter eines Probenraumes. Hierbei handelt es sich um einen Komplex mit viele Räumen und Musikern.
Die bisherigen Ruhezeiten lagen ganz normal zwischen 22 - 6 Uhr.
Nun hat ein Anlieger eine Klage erhoben "Nachbarhaus". Allerdings liegen sowohl unser Gebäude als auch das des Klägers in einem reinen Industriegebiet.
Die Immissionswerte wurden vor einigen Monaten gemessen und lagen bei unter 50 dB(A) was in einem Industriegebiet sogar unterdurchschnittlich ist.
So weit, so schlecht stellt sich die Frage:
Darf unser Vermieter eigenhändig die Ruhezeiten (ab 20 Uhr) ändern aufgrund SEINER Komplikationen mit Anwohnern obwohl in UNSEREM Mietvertrag festgelegte Ruhezeiten ab 22 Uhr stehen ?
In meinem Mietvertrag stehen außerordentliche Kündigungsgründe wovon ein Absatz besagt: "Bei nicht Einhaltung der Ruhezeiten.....," welche aber mit 22 - 6 Uhr festgelegt sind.
Wie sieht das rechtlich aus ?
Danke für alle Antworten im Voraus.
MfG
Nickson