Hallo!
Mein Problem ist folgendes: meine neue Nachbarin hat sowohl nachmittags wie auch abends nach 22h lauten Geschlechtsverkehr mit ihrem Freund, der das ganze Wochenende bei ihr verbringt. Es geht also in einer Tour von Freitag bis Samstag.
Zu ihrem hemmungslos lauten Geschrei kommt noch hinzu, dass ihr Bett ohne Ende quietscht, was kein Schlafen ermöglicht. Zusätzlich haben sie die Balkontür komplett öffen, selbst nachmittags und man kann vom eigenen Balkon alles mit anhören 8selbstverständlich erst recht durch die Wand)
Soweit ich weiß, gibt es bereits ein Urteil des Amtsgerichts Rendsburg wegen eines Fall von Rühestörung durch Sex bei Nacht. Allerdings ist mein Problem, es geschieht auch tagsüber!
Jetzt möchte ich zuerst einen Beschwerdebrief an meinem Vermieter schreiben. Wie kann ich dabei am besten vorgehen?
Kann ich noch auf Ruhestörung berufen, obwohl es (teilweise) nachmittags geschieht? Dem normalen Mietgebrauch entspricht es jedenfalls nicht und ich finde es äußerst belästigend fremdes Lustgeschrei mitanzuhören
Greift §862,1 ?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!!