Vermieter behält Kaution ein

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    ich habe einen Wohnungswechsel vorgenommen und nun ärger mit meinem altem Vermieter.

    Es handelt sich um eine komplett Generalsaniertes Gebäude und ersteinzug.

    Ich habe die Wohnung nach einem guten Jahr Miete wieder verlassen, da die Nebenkosten des Vermieters komplett falsch kalkuliert waren und ich eine große Nachzahlung hatte mit fast 100% Nebenkostenerhöhung.

    Der Vermieter besichtigte die Wohnung nachdem die Möbel die Wohnung verlassen hatten und gab mir Anweisungen was renoviert und gemacht werden muss.

    Mit vielen Sachen war ich nicht einverstanden, er wollte auch keine Unterschrift auf dem To-Do protokoll. Dieses Protokoll gab er mir einen Tag später Maschinell geschrieben zur Post hinzu

    Bsp: 10qm große Wand hatte 4 kleine Löcher durch anbringen eines Wandregals. Ich sollte die komplette Tapete entfernen Löcher Spachteln, tapezieren und neu Weißen.

    Nun mein Hauptproblem womit ich nicht einverstanden bin.
    Es geht um die Dusche. Durch Putzen und reinigen sind leichte Kratzer in der PLasteverglasung und Kalkrückstände und verschleierungen. Das PLaste sieht leicht Blind aus wenn man eine lühbirne auf der anderen Seite hinhällt
    Die Dusche wurde mit den Reinigungsmitteln gereinigt die er im Mietvertrag angegeben hat.

    2 Türrahmen haben an der Unterseite Kratzer, wahrscheinlich von meinem ein und Auszug. Muss ich eingestehen, meine Schuld wenn man hängen bleibt mit möbeln.

    Aber kann mein Vermieter beide Türrahmen erneuern lassen und sich eine komplett Neue Dusche anbringen lassen auf meine Kautionskosten? Die Funktionalität ist nicht beeinträchtigt noch ist was grob fahrlässig beschädigt

    Es geht hier immerhin um 1800 Euro Kaution die nichtmal ausreichen werden um diese Mängel zu zahlen.
    Zählt die Dusche nicht als Gebrauchsgegenstand und darf abnutzungen aufweisen?
    Er will die komplette Wohnung im Ausgangszustand zurückversetzten als wenn es erstbezug wäre.

    Ich bin weder im Mieterbund noch Privat rechtschutzversichert und zu allem ärgerniss ist mein Vermieter auch mein Versicherungsfachmann...
    Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?


  • Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?

    Beihilfe zum Versicherungsbetrug gehört nicht zu meinem Repertoire.
    Das hat auch mit "Mietrecht" wenig bis nichts zu tun.
    Da Ihr Vermieter ja Versicherungsagent ist, könnte er Ihr Anliegen qualifiziert beantworten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Juli 2012 um 14:22)

  • Hallo Borntobiwild,

    "Es handelt sich um eine komplett Generalsaniertes Gebäude und ersteinzug."
    Sagt nichts substantielles aus...

    "die Nebenkosten des Vermieters komplett falsch kalkuliert waren und ich eine große Nachzahlung hatte mit fast 100% Nebenkostenerhöhung."
    Das ist nach meiner Kenntnis nicht rechtswidrig. Es liegt an Dir, die Originalbelege einzusehen.

    "Der Vermieter ... gab mir Anweisungen was renoviert und gemacht werden muss."
    Üblich ist die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, von beiden zu unterschreiben, sinnvollerweise mit Zeugen.

    "Mit vielen Sachen war ich nicht einverstanden, er wollte auch keine Unterschrift auf dem To-Do protokoll. Dieses Protokoll gab er mir einen Tag später Maschinell geschrieben zur Post hinzu"
    Unverfälscht?

    "Bsp: 10qm große Wand hatte 4 kleine Löcher durch anbringen eines Wandregals. Ich sollte die komplette Tapete entfernen Löcher Spachteln, tapezieren und neu Weißen."
    Er kann höchstens verlangen, dass Du Beschädigungen beseitigst und je nach Auflagen im Übernahmeprotokoll weisst.

    "mein Hauptproblem womit ich nicht einverstanden bin.
    Es geht um die Dusche. Durch Putzen und reinigen sind leichte Kratzer in der PLasteverglasung und Kalkrückstände und verschleierungen."
    Was sagt das Übernahmeprotokoll?

    "Die Dusche wurde mit den Reinigungsmitteln gereinigt die er im Mietvertrag angegeben hat."
    Durch Kaufbelege beweisbar?

    "kann mein Vermieter beide Türrahmen erneuern lassen und sich eine komplett Neue Dusche anbringen lassen auf meine Kautionskosten?"
    Ich sage mal: Nein, bestenfalls, wenn feststeht, dass Du Schadenverursacher bist und von ihm vergeblich mit Fristsetzung aufgefordert wurdest, die Schäden zu beheben.

    "Zählt die Dusche nicht als Gebrauchsgegenstand und darf abnutzungen aufweisen?"
    Ja, genauso wie durch bestimmungsgemässen Gebrauch bspw. Griffe, Fussböden.

    "Ich bin weder im Mieterbund noch Privat rechtschutzversichert"
    Wenn es eskalieren sollte, sollteste doch MB oder einen RA konsultieren.

    "Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?"
    Versuch mach kluch.

  • "Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?"
    Wohl eher nicht. Wenn ein Helfer den Schaden verursacht hat, dann kannst du natürlich den Schadenersatz von deinem Helfer fordern. Aber seine Haftpflicht wird nur dafür grade stehen wenn Gefälligkeitsschaden extra mitversichert sind (und auch dann nur nach intensiver Prüfung, da gerade solche Schäden oft zu unrecht der Versicherung gemeldet werden).

  • Ob das Protokoll unverfälscht ist weiß ich nciht, er hat bei der Wohnungsbegehung nur notizen gemacht und mir vorschriften gemacht was er erneuert haben will. Keiner von uns beiden hat dieses Zettel unterschrieben sowie das nachgereichte Maschinelle Protokoll.

    Dann hatte ich bis zum Mietende Zeit die Wohnung zu sanieren, aber wegen 4 Kleinen Löchern eine ganze Wand neu tapezieren lag mir fern.
    Ich habe sie ausgebessert und im endgültigen Übergabeprotokoll steht drin das sie ausgebessert wurde es aber kaum sichtbar ist.

    Im Bad steht nur das Armaturen mit Kalkschleier überzogen sind und die Duschwand nach erneuter Endreinigung von seiner Reinigungskraft nochmals geprüft wird. Aber von wem wann und wie steht auch ncihts drin

    Kaufbelege habe ich keine, im Mietvertrag steht auch nur der Reiniger des Fußbodens und ein Schreiben vom Hersteller der Duschkabine. Darin enthalten eine Empfehlung des Reinigers, aber kein Wort das dieser Benutzt werden muss. Nur das man reiniger mit PH werten von bis bevorzugen soll, da es sonst zu schäden kommen kann.

  • Bsp: 10qm große Wand hatte 4 kleine Löcher durch anbringen eines Wandregals. Ich sollte die komplette Tapete entfernen Löcher Spachteln, tapezieren und neu Weißen.

    das ist vertragsgemäßer gebrauch, schönheitsreparaturen können hier nicht fällig werden (1 Jahr Mietdauer). ärgerlich für den vermieter, aber da muss er durch.

    Es geht um die Dusche. Durch Putzen und reinigen sind leichte Kratzer in der PLasteverglasung und Kalkrückstände und verschleierungen. Das PLaste sieht leicht Blind aus wenn man eine lühbirne auf der anderen Seite hinhällt
    Die Dusche wurde mit den Reinigungsmitteln gereinigt die er im Mietvertrag angegeben hat.

    wenn er nachweisen kann, dass dies durch "nicht-normalen-gebrauch" verursacht wurde, kann er schadensersatz geltend machen. sonst nicht!

    2 Türrahmen haben an der Unterseite Kratzer, wahrscheinlich von meinem ein und Auszug.

    verursacher haftet, also du und das sollte sich doch auch ohne austauschen des türrahmens erledigen lassen ;) das ist eine übertriebene Maßnahme...

    alles in allem, wird er sich nicht zu 100% durchsetzen können, du aber vermutlich auch nicht. wenn das so ist wie deine beschreibung hier hast du auf jedenfall die besseren karten.

    mein tipp: dokumentiere alles gut (fotos machen) mit zeugen zustand aufnehmen, etc...

    wenn der vermieter nicht locker lässt wirst du um einen anwalt nicht rumkommen

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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