Hallo Liebe Gemeinde,
ich habe einen Wohnungswechsel vorgenommen und nun ärger mit meinem altem Vermieter.
Es handelt sich um eine komplett Generalsaniertes Gebäude und ersteinzug.
Ich habe die Wohnung nach einem guten Jahr Miete wieder verlassen, da die Nebenkosten des Vermieters komplett falsch kalkuliert waren und ich eine große Nachzahlung hatte mit fast 100% Nebenkostenerhöhung.
Der Vermieter besichtigte die Wohnung nachdem die Möbel die Wohnung verlassen hatten und gab mir Anweisungen was renoviert und gemacht werden muss.
Mit vielen Sachen war ich nicht einverstanden, er wollte auch keine Unterschrift auf dem To-Do protokoll. Dieses Protokoll gab er mir einen Tag später Maschinell geschrieben zur Post hinzu
Bsp: 10qm große Wand hatte 4 kleine Löcher durch anbringen eines Wandregals. Ich sollte die komplette Tapete entfernen Löcher Spachteln, tapezieren und neu Weißen.
Nun mein Hauptproblem womit ich nicht einverstanden bin.
Es geht um die Dusche. Durch Putzen und reinigen sind leichte Kratzer in der PLasteverglasung und Kalkrückstände und verschleierungen. Das PLaste sieht leicht Blind aus wenn man eine lühbirne auf der anderen Seite hinhällt
Die Dusche wurde mit den Reinigungsmitteln gereinigt die er im Mietvertrag angegeben hat.
2 Türrahmen haben an der Unterseite Kratzer, wahrscheinlich von meinem ein und Auszug. Muss ich eingestehen, meine Schuld wenn man hängen bleibt mit möbeln.
Aber kann mein Vermieter beide Türrahmen erneuern lassen und sich eine komplett Neue Dusche anbringen lassen auf meine Kautionskosten? Die Funktionalität ist nicht beeinträchtigt noch ist was grob fahrlässig beschädigt
Es geht hier immerhin um 1800 Euro Kaution die nichtmal ausreichen werden um diese Mängel zu zahlen.
Zählt die Dusche nicht als Gebrauchsgegenstand und darf abnutzungen aufweisen?
Er will die komplette Wohnung im Ausgangszustand zurückversetzten als wenn es erstbezug wäre.
Ich bin weder im Mieterbund noch Privat rechtschutzversichert und zu allem ärgerniss ist mein Vermieter auch mein Versicherungsfachmann...
Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?