Hallo alle zusammen.
Ich wohne nun schon seid 4 Jahren in einer Dachgeschosswohnung. Die Küche war schon mit drin und ist Bestandteil des Mietvertrages. Eine Klausel für eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.
Nun zu meinem Fall:
Mein Wasserhahn in der Kueche war defekt, sodass immer an den Gelenken Wasser ausgetreten ist. Da dies meiner Meinung nach Sache des Vermieters ist, rief ich dort an und diese beauftragten eine Sanitärfirma, die sich auch mit mir in Verbindung setzte um einen Termin zu vereinbaren. Der Klemptner kam und tauschte die Amatur. Ich unterschrieb die geleistete Arbeit.
Nun habe ich eine Rechnung von der Sanitätsfirma bekommen und soll 180 Euro zahlen. Bin ich jetzt im Recht, wenn ich dieser Rechnung widerspreche und an den Vermieter verweise?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Gruss Rosin90