Vermieterin benimmt sich total daneben!

  • Hallo,


    Meine Freundin und ich sind auf 180!!


    Als wir einzogen, haben wir uns direkt mit dem Pärchen unter uns super verstanden und sind mittlerweile mit denen befreundet. Trotz dass im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, haben die sich ein Kaninchen in einem Käfig geholt. Mittlerweile sind es drei, die in einem riesen Kanickelgehege im Flur rumrennen. Die Vermieterin hat zu ihnen gesagt, das sei eine Ausnahme, weil die schon länger da wohnen und sich um alles kümmern - quasi Hausmeister spielen. Meine Freundin kann sich die Katze wohl abhaken, aber wenn die sich Kleintiere halten dürfen, dann dürfen wir das doch auch! Sie hätte gern Chinchillas und ich hab mir schon eine Vogelspinne ausgesucht. Normal häte ich längst angerufen und ihr gesagt was ich davon halte, aber wir wollen es uns mit ihr (sonst ist sie wirklich in Ordnung) und unsern Nachbarn nicht verscherzen. Wir haben auch in Erwägung gezogen, die Tiere heimlich zu halten, unangemeldeter Besuch kommt bei uns sowieso nicht rein...


    Was meint ihr dazu? Was können/sollten wir tun?


    PS: Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen. Können wir einen Mietnachlass beantragen?


    LG


    Schafschaf

  • Schafschaf:


    "Trotz dass im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, haben die sich ein Kaninchen in einem Käfig geholt. Mittlerweile sind es drei, die in einem riesen Kanickelgehege im Flur rumrennen."
    Geht Euch nichts an.


    "Die Vermieterin hat zu ihnen gesagt, das sei eine Ausnahme, weil die schon länger da wohnen und sich um alles kümmern - quasi Hausmeister spielen."
    Geht Euch auch nichts an.


    "Meine Freundin kann sich die Katze wohl abhaken, aber wenn die sich Kleintiere halten dürfen, dann dürfen wir das doch auch!"
    Nein. Mietverträge anderer Mieter gehen Euch nichts an.


    "ich hab mir schon eine Vogelspinne ausgesucht."
    Hierzu ist die schriftliche Zustimmung Eures Vermieters erforderlich.


    "Normal häte ich längst angerufen und ihr gesagt was ich davon halte, aber wir wollen es uns mit ihr (sonst ist sie wirklich in Ordnung) und unsern Nachbarn nicht verscherzen. Wir haben auch in Erwägung gezogen, die Tiere heimlich zu halten, unangemeldeter Besuch kommt bei uns sowieso nicht rein..."
    Ihr müsst selbst entscheiden, ob Ihr Euch Läuse in den Pelz setzt.


    "Was meint ihr dazu? Was können/sollten wir tun?"
    Euch an rechtliche Vorschriften halten.


    "Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen. Können wir einen Mietnachlass beantragen?"
    Weshalb steht das Gerät dort?

  • Danke für die schnelle Antwort Berny.
    Das Gerät steht dort, weil die Badewanne des Nachbars, die direkt an der anderen Seite der Schlafzimmers ist, undicht war und Wasser in die Wand eingedrungen ist und somit Schimmel an der Wand war.


    Wieso geht uns das nichts an? Ich habe das hier
    Tierhaltung im Mietrecht
    gelesen, stimmt das nicht?
    Wir fühlen uns einfach ungerecht behandelt... :(


  • Meine Freundin kann sich die Katze wohl abhaken, aber wenn die sich Kleintiere halten dürfen, dann dürfen wir das doch auch!


    NEIN, dürfen Sie nicht. Der andere Mieter ist für Sie in diesem Fall tabu. Da gibt es keine sogenannte "Demokratie"!


    Zitat

    Sie hätte gern Chinchillas und ich hab mir schon eine Vogelspinne ausgesucht.


    Sie können in Ihrer Wohnung im Käfig oder Terrarium schon Kleintiere halten und brauchen dazu keine Erlaubnis des Vermieters.
    Bei Katzen aufwärts kann der Vermieter Ihnen das untersagen; genauso wie er dies Anderen erlauben könnte. Sie oben.


    Zitat

    PS: Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen. Können wir einen Mietnachlass beantragen?


    Könnten schon. Aber "aber wir wollen es uns mit ihr (sonst ist sie wirklich in Ordnung) und unsern Nachbarn nicht verscherzen"


  • Ich habe das hier Tierhaltung im Mietrecht
    gelesen, stimmt das nicht?


    Stimmt schon. Bloß das eine Urteil ist bei der nächsten Instanz anhängig und mehr weiß man nicht.


    Manche Urteile von Amtsgerichten hinterlassen auf den Hilfe suchenden Leser eher einen psychisch-angenehmen Eindruck als eine rechtliche Verbindlichkeit.
    Der Richter eines Gerichtsbezirkes muß dem Richter eines anderen Gerichtsbezirkes in keiner Weise folgen.
    Diese Wunschvorstellung sollten Sie schnell zu Grabe tragen.