Hallo miteinander,
In der Mietwohnung unter mir ist ein Wasserschaden entstanden. Verursacht durch ein defekten Bodenabfluß meiner Dusche. Laut Hausmeister hätte ich diesen unsachgemäß befestigt, nachdem ich diesen entfernt haben soll. Ich habe den Abfluß nie abgemacht. Auch der beauftragte Klempner bestätigte, daß die Schrauben fest sitzen. Trotzdem ist der Abfluß nicht dicht. Zwischen Abfluß und Dichtung passt ein Schraubenzieher. Ich habe aber nie etwas daran verändert. Nun soll ich meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen um die Rep.-Kosten und Schäden zu regulieren. Ist das rechtens? DANKE für Eure Ratschläge!