defekter Bodenabfluß der Dusche

  • Hallo miteinander,

    In der Mietwohnung unter mir ist ein Wasserschaden entstanden. Verursacht durch ein defekten Bodenabfluß meiner Dusche. Laut Hausmeister hätte ich diesen unsachgemäß befestigt, nachdem ich diesen entfernt haben soll. Ich habe den Abfluß nie abgemacht. Auch der beauftragte Klempner bestätigte, daß die Schrauben fest sitzen. Trotzdem ist der Abfluß nicht dicht. Zwischen Abfluß und Dichtung passt ein Schraubenzieher. Ich habe aber nie etwas daran verändert. Nun soll ich meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen um die Rep.-Kosten und Schäden zu regulieren. Ist das rechtens? DANKE für Eure Ratschläge!

  • Zitat

    Trotzdem ist der Abfluß nicht dicht.

    Aber die Dichtung löst sich nicht in Luft auf. Woher soll hier jemand wissen, ob du nicht doch da rumgefummelt hast.

    Wenn wir einen Lügendetektor hätten. Ja wenn.......

  • nach deiner beschreibung, ist der vermieter hier in der pflicht und nicht du.

    ich würde meine versicherung vorsichtshalber informieren und die sachlage schildern, auch das du meinst sie müsste nichts zahlen, dein vermieter schon. die versicherung wird dich dann ggf. beraten. so bist du auf der sicheren seite (weil gemeldet), wenn sich die versicherung einschaltet auch gut, sie wird sich dann schon ihr geld wiederholen.

    den vermieter würde ich schriftlich informieren, das der schaden nicht durch dich bzw. ordnnungsgemäßen gebrauch verursacht wurde, somit liegt es bei ihm und seiner versicherung...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • ....ja wenn.....aber ich habe nicht mal Werkzeug im Haus und auch keine Ahnung von sowas. Also, ich habe 100%ig nix dran gemacht.
    Ein Bekannter sagte mir, daß eventuell das Rohr unter Spannung eingebaut wurde und nun irgendwie verrutzscht sei.
    Aber das ist ja auch nicht die Frage. Sondern, ob ich das meiner Haftpflichtversicherung melden muß oder ob da die Gebäudeversicherung vom Vermieter zuständig ist.:confused:

  • Hallo Kravallo,

    wo ist denn das Problem?
    Der Duschwannenabfluss gehört zur Mietsache. Instandhaltung der Mietsache obliegt gem. § 535 BGB dem Vermieter.