Nachträglich Wohnberechtigungsschein gefordert

  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage.
    Und zwar wohnen mein Freund und ich jetzt schon über 2 Jahre in einer 80 qm Wohung.
    Jetzt am Wochenende haben wir plötzlich einen Brief von der Hausverwaltung bekommen das wir einen Wohnberechtigungsschein vorlegen sollen. Angeblich hat der Vermieter nichts davon gewusst das es sich bei dem Wohnblock um einen sozialen Wohungsbau handelt und auch erst jetzt einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen.
    Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag abgeschlossen in dem nichts von einer Sozialwohung erwähnt ist. Den gefordeten WBS werden wir aber auf gar keinen Fall bekommen. Die Miete die wir bezahlen ist nicht besonders niedrig, sodass man davon ausgehen könnte das es sich um eine geförderte Wohung handelt, sondern liegt in Höhe des durchschittlichen Mietpreises der Stadt.


    Was kann uns jetzt passieren? Kann der Vermieter verlangen das wir ausziehen obwohl wir einen regulären Mietvertrag haben?


    Vielen Dank schonmal!


    MfG
    Farina

  • Da eine mögliche Ausgleichsabgabe und auch die Einkommensgrenzen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können, sollten Sie sich direkt an Ihre Stadtverwaltung wenden.


    Ein Auszug kann der Vermieter nicht verlangen. Es könnte aber sein, dass der Vermieter Schwierigkeiten mit der zuständigen Justiz bekommt.:D

  • Habe exakt as gleiche Problem! Wohne seit 7 Jahren in einer Wohnung. Seit 3 Jahren als Hauptmieter (bin in den Hauptmietvertrag aufgenommen worden der seit 1998 besteht) und nun wollen Sie einen WBS von mir - bzw von mir und einer weiteren PErson, die es so gar nicht gibt (die WOhnung hat 75qm, 2.5 Zimmer und ist angeblich zu groß für einen alleine).


    Wie ist die Sache bei dir geendet? Hast du Klarheit bei der Rechtslage erhalten?


    Freue mich auf Feedback!


  • Seit 3 Jahren als Hauptmieter (bin in den Hauptmietvertrag aufgenommen worden der seit 1998 besteht) und nun wollen Sie einen WBS von mir - bzw von mir und einer weiteren PErson, die es so gar nicht gibt.


    Ähem, Du bist in einen bestehenden MV aufgenommen worden, obwohl es einen anderen Mieter garnicht gibt?

  • nein, ok, ausführlicher:


    Ich bin für jemand anderen in den Mietvertrag rein. (es gab 2 Mieter, einer ist raus, ich bin rein).Der andere, konstante, Hauptmieter wohnt dort aber seit längerem nicht mehr. Das weiß die Hausverwaltung auch. Ich wohne dort alleine. Der andere Mieter ist nur noch auf dem Papier, war aber eben derjenige der ursprünglich 1998 die Wohnung angemietet hatte.


    Sie wollen jetzt aber, im Zuge der WBS Sache, dass ich nicht nur einen WBS beantrage, sondern ich muss dort auch mit einer zweiten Person mit WBS Anspruch wohnen, da 75qm Wohnung nur an 2 Leute vermietet werden dürfen. Der Mieter der mit mir im Mietvertrag ist hat ebenso wenig Anspruch auf einen WBS wie ich. Angeblich, hatte er auch nie einen, auch nicht 1998, aber die Hausverwaltung behauptet das.


    Als kleine Aufklärung: Die Hausverwaltung hatte 2005 gewechselt. Ich vermuete, bei der Übergabe ging einiges schief an Kommunikation und Datenübermittlung.


    Ich vermute die Hausverwaltung hats irgendwann mal "verbockt" und will es
    jetzt auf mich abwälzen.


    Weiß irgendjemand wie die Rechtslage ist? Defakto, kann doch nicht "auf einmal" ein WBS verlangt werden?