Hallo,
ich braeuchte bitte mal Hilfe bzgl. des Mietvertrages, der mir vom Vermieter gegeben wurde.
Es handelt sich um die Miete einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches vor 30 Jahren erbaut worden ist. In dieser Zeit haben in der Wohnung meines Wissens nur 2 Mieter gewohnt und es sind keinerlei Sanierungen oder Reparaturen vorgenommen worden seit dem Bau des Hauses.
Der Mietvertrag scheint ein aelteres Exemplar (jedoch nicht der gleiche wie der der Vormieter) zu sein und 2 Punkte sind mir so nicht bekannt.
"Unter Zugrundelegung des am 07.06.89 verkuendeten Urteils des BGH (VIII ZR 91/88) werden folgende Vereinbarungen ueber die Instandhaltung der Mietraeume getroffen:
Der Mieter traegt die Kosten aller, auch ohne sein Verschulden entstehenden Schaedenan den Teilen der Mietsache, die seinem unmittelbaren und haeufigen Zugriff ausgesetzt sind, bis zu
einemHoechstbetrag von €150 im Einzelfall.
(...)
Darueberhinaus verpflichtet sich der Mieter, die fachgemaesse Wartung, Reinigung und Ueberpruefung von Durchlauferhitzern, Warmwasserbereitungsanlagen, Oefen, Etagenheizungen und Herden mindestens 1x jaehrlich auf eigene Kosten durchfuehren zu lassen.
Als Hoechstbetrag der auf den Mieter zu ueberwaelzenden Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietraeume einschliesslich der Kosten der Wartung, Reinigung und
Ueberpruefung an den vorstehend aufgefuehrten Gegenstaenden, koennen jedoch nur 8% der Jahresmiete (ca. €520), hoechstens €450 innerhalb eines Jahres in Anrechnung gebracht werden."
Meine Fragen sind nun:
1. Die selbst zu tragenden Kosten scheinen mir recht hoch zu sein. Sind diese rechtens? Sind diese Betraege irgendwo festgelegt?
2. Bin ich als Mieter wirklich zur jaehrlichen Wartung verantwortlich?
3. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Wohnung seit 30 Jahren nichts gemacht worden ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Reparaturen nun anfallen werden. Der Vermieter hat auch schon erwaehnt, dass er die Fenster austauschen will.
Ich waere ueber andere Meinungen sehr dankbar.