Heizkosten Frist nach Auszug

  • Hallo Zusammen, wir sind zum 30.11.2011 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im Januar 2012 haben wir von unserem damaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten, diese auch zeitnah beglichen. Am 08.05.2012 wurde die Heizung abgelesen(Zeitraum 01.05.2011-30.04.2012). Durch ehemalige Nachbarn haben wir erfahren, dass die noch im Haus lebenden Mieter Ihre Heizkostenabrechnung nun Mitte Juni erhalten haben. Da wir ein Guthaben von ca. 200,00 EUR erwarten, interessiert es uns, ob es gesetzliche Gründe auf seiten des Vermieters gibt, uns sowohl noch nicht die Abrechnung zuzusenden, geschweige denn eine mögliche Gutschrift. Vorab, Wohnungsabgabe verlief gemäß Protokoll ohne Mängel, es besteht natürlich auch keine Forderung mehr an uns.Kann er uns jetzt 12 Monate die Heizkostenabrechnung vorenthalten, obwohl er alle Informationen zur Verfügung hat und andere Mieter Ihre Abrechnung schon erhalten haben? Vielen Dank für Eure Antworten

  • Also mir würde da jetzt kein Grund einfallen warum er euch allein die Heizkostenabrechnung vorenthalten sollte. Das hat doch auch bestimmt nichts mit diesen 200 Euro Guthaben zu tun .. wenn es da um eine bestimmte rechtliche Frage geht, dann solltet ihr euch von einem Anwalt eine Meinung einholen. Aber da ein Besuch bei einem Anwalt gleich mit höheren Kosten verbunden ist, denke ich ist diese Addresse vielleicht eher was für euch:
    Frist - Infos und Rechtsberatung vom Rechtsanwalt Arbeitsrecht

    :)

  • Wenn Ihr die Abrechnung 2011 bereits erhalten habt, sollte darin auch die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum enthalten sein.
    Dazu wird von der Firma die die Heizkosten erfasst eine Zwischenablesung durchgeführt. Sind also die Heizkosten in der Abrechnung angegeben und für den Zeitraum 1.1.2011 bis 30.11.2011 enthalten, ist die Abrechnung damit erfolgt. Der Abrechnungszeitraum für die anderen Mieter spielt dabei für Euch keine Rolle.
    Wenn in der Abrechnung dagegen die Heizkosten nicht berücksichtigt sind, solltet Ihr den Vermieter darauf ansprechen.
    Wenn Ihr die Abrechnung so früh im Jahr bekommt habt, ist es sehr wahrscheinlich, dass über Zwischenablesung und oder Berechnung nach Gradtagen abgerechnet wurde. Dann wäre die Sache im Prinzip erledigt.
    Also mal in die Abrechnung schauen was da zum Thema Heizkosten steht.
    Übrigens kann noch innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachforderung auf Euch zukommen. Daher wäre ich vorsichtig mit voreiligen Aktionen.

  • Danke, Oktobus, Deine Werbung wurde zur Kenntnis genommen.

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    Hallo spider78,

    "wir sind zum 30.11.2011 aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    Im Januar 2012 haben wir von unserem damaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten,"
    Enthielt sie ALLE Posten, auch abgerechnet auf den 30.11.2011?

    "Am 08.05.2012 wurde die Heizung abgelesen(Zeitraum 01.05.2011-30.04.2012)."
    Scheint wohl der übliche Abrechnungszeitraum für diese Immobilie zu sein. Bei meiner ist es 1.6.-31.5.

    "Durch ehemalige Nachbarn haben wir erfahren, dass die noch im Haus lebenden Mieter Ihre Heizkostenabrechnung nun Mitte Juni erhalten haben."
    Welches Euch jedoch nicht tangieren dürfte.

    "Da wir ein Guthaben von ca. 200,00 EUR erwarten, ..."
    Wie errechnest Du das, und welche Posten?
    Weshalb hast Du das bei Erhalt der Abrechnung im Januar nicht gleich reklamiert?

    "Wohnungsabgabe verlief gemäß Protokoll ohne Mängel,"
    Wurden Heizkostenverteiler abgelesen und die Zählerstände protokolliert?