Hausreinigung Nachweispflicht des Vermieters

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem mit dem Posten der Hausreinigung in meiner Nebenkostenabrechnung.

    1. Seit 9 Monaten wird unser Treppenhaus renoviert, es war fast permanent dreckig und Schutt stand herum und es wurd nicht mehr richtig geputzt zB war die Treppe fast die ganze Zeit abgedeckt und wurde nicht gereinigt.

    2. Die Hausreinigungskosten sind genauso hoch wie im Vorjahr.

    3. Einsicht in Belege habe ich genommen > die Rechnung hat aber überhaupt nicht aufgeschlüsselt, was und wann geputzt wurde, es war lediglich eine pauschale Rechnung mit dem Gesamtbetrag für das ganze Jahr (das hätte ich mir auch sparen können)

    4. Das große Problem ist, dass der Vermieter eine eigene "Hausmeisterfirma" besitzt und sich die Rechnung selbst schreibt und er somit eigentlich alles in Rechung stellen kann.

    Hat jemand eine Idee, ob das so rechtens ist und was man machen kann?
    Ist der Vermieter verpflichtet eine genauere Aufschlüsselung zu liefern?
    Ich rege mich einfach so auf, dass es die ganze Zeit dreckig war und ich jetzt trotzdem bezahlen soll, obwohl definitiv nicht sauber gemacht wurde.
    Vielen Dank, ich bin auf eure Antworten gespannt!

  • Hallo MieterinLisa,

    hier sind anscheinend zwei Probleme vorhanden.
    1. die unklare Betriebskostenabrechnung
    2. die lange Verschmutzung des Hausflur aufgrund von Renovierungsabeiten.

    Zu 1. eine genaue Aufschluesselung der erfogten Reinigung ist nicht unbedingt erforderlich sowohl muss der Vermieter die Wirtschaftlichkeit einhalten und der Hausflur sollte sauber sein. Bsp. fuer Unwirtschaftlichkeit > taegliche Reinigung.

    ... alles in Rechung stellen ..., dass ist nicht so einfach, da es immer auf Mietvertragsvereinbarung und Betriebskostenvereinbarung ankommt.

    Zu 2. Hier kann es schon etwas schwieriger werden. Denn die Dauerverschmutzung haette beim Vermieter schriftlich mit Nachweis angezeigt werden sollen. So waere dann die Moeglichkeit fuer den Vermieter gewesen Abhilfe zu schaffen. Dazu kommt dann bei nicht Taetigkeit des Vermieters die Moeglichkeit auf die Beko Abrechnung > Hausreinigung < Bezug zu nehmen und um Stellungnahme bitten zu koennen.

    Tipp. Versuchen Sie nachzuweisen (Zeugen), dass die Verschmutzung extrem war und Sie deshalb mit der Abrechnung fuer > Hausreinigung < unzufrienden sind bzw. diese als nicht berechtigt ansehen. Wiedersprechen Sie auch die Betriebskostenabrechnung. Am besten schriftlich mit Nachweis

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • tja lisa, das sieht ganz schwierig aus! der vermieter kann nachweisen, dass er die kosten hatte und es sind betriebskosten und damit umlegbar.

    nun war die arbeit, nicht ordentlich gemacht - wenn sich das nachweisen lässt kann man vlt was machen aber auch dann sind die chancen eher schlecht. besser wäre es gewesen in der zeit die miete zu mindern und die betriebskosten einfach zu zahlen (wahrscheinlich auch das bessere geschäft). der zug ist nun aber abgefahren...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • 3. Einsicht in Belege habe ich genommen > die Rechnung hat aber überhaupt nicht aufgeschlüsselt, was und wann geputzt wurde, es war lediglich eine pauschale Rechnung mit dem Gesamtbetrag für das ganze Jahr (das hätte ich mir auch sparen können)

    4. Das große Problem ist, dass der Vermieter eine eigene "Hausmeisterfirma" besitzt und sich die Rechnung selbst schreibt und er somit eigentlich alles in Rechung stellen kann.


    Zu 3.: Ich meine, dass die Rechnung schon aufgeschlüsselt sein muss, v.a., wenn er sich die selbst schreibt und der Verdacht der Selbstbedienung nahe liegt.

    Zu 4.: Ist denn Treppenhausreinigung als Betriebskosten im MV vereinbart?

    Wurde das Treppenhaus denn überhaupt gereinigt?

  • Erstmal, Danke für alle Antworten!

    Es stimmt natürlich, dass wir uns vorher schon hätten beschweren sollen, aber ehrlich gesagt bin ich einfach davon ausgegangen, dass wir nicht dafür aufkommen müssen, wenn die Arbeiten lediglich nicht gemacht werden. Im Grunde betrügt uns unserer Vermieter doch, er lässt die Arbeiten nicht machen, stellt sie trotzdem in Rechnung und das Geld geht in seine eigene Tasche.


    Ich habe Fotos von der Situation bei uns im Haus gemacht, aber im Grunde bringt mir das jetzt ja auch nicht viel.

    Ich habe jetzt einen Brief aufgesetzt und versuche die Hausgemeinschaft dafür ins Boot zu holen um einen Teil der Hausreinigungskosten zurückzufordern. Aber ob das etwas bringt?!

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