Staffelmiete - Fehler im Mietvertrag

  • Hallo,

    ich habe bemerkt, dass in meinem Mietvertrag ein Fehler ist. Es ist eine Staffelmiete darin vermerkt, wonach die Kaltmiete nach einem Jahr von 485€ auf 411€ und nach 3 Jahren auf 435€ steigen soll. Es sollte sicherlich 511€ und 535€ heißen, allerdings ist mir das bis heute nie aufgefallen. Da ich aber übernächsten Monat ein Jahr hier wohne, würde ich gerne wissen, ob ich dann einfach 411€ bezahlen und mich auf den Mietvertrag berufen kann, oder ob ich dazu kein Recht habe, da ja im Mietvertrag z.B. auch der Wortlaut "Die Miete erhöht sich ab xxx auf..." steht.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Beste Grüße, Max

  • und noch eine Frage, da mir meine Kaltmiete für 56m² ziemlich hoch vorkommt würde ich gern wissen woher ich den Wert für die ortsübliche Vergleichsmiete bekomme, im Internet ist das nicht zu finden, zumindest keine offiziellen Zahlen.

  • Zitat

    da mir meine Kaltmiete für 56m² ziemlich hoch vorkommt

    So etwas merkt man in der Regel vor Abschluss des Mietvertrages und mietet die Wohnung nicht an.

    Zitat

    die ortsübliche Vergleichsmiete bekomme,

    Das ist erst dann ein Thema, wenn der Vermieter die Miete auf die ortsübliche erhöhen will. Erst wenn die Miete mehr als 50% darüber läge, könne man von Wucher reden:

    Mietrecht : Mietpreisüberhöhung, Mietwucher, Wucher

  • So etwas merkt man in der Regel vor Abschluss des Mietvertrages und mietet die Wohnung nicht an.


    Das ist erst dann ein Thema, wenn der Vermieter die Miete auf die ortsübliche erhöhen will. Erst wenn die Miete mehr als 50% darüber läge, könne man von Wucher reden:

    Mietrecht : Mietpreisüberhöhung, Mietwucher, Wucher

    Ich brauchte damals möglichst schnell hier eine Wohnung und in dieser Stadt gibt es extrem wenig freie Wohnungen so das man sagen kann es war die einzige die überhaupt in Frage kam, daher hatte ich kaum eine Wahl.

    Und das mit der ortsüblichen Vergleichsmiete war so gemeint woher ich den Wert für meinen Wohnort erfahren kann, damit ich beurteilen kann, ob meine Miete darüber oder darunter liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von station232 (15. Juli 2012 um 16:32)


  • ....wonach die Kaltmiete nach einem Jahr von 485€ auf 411€ und nach 3 Jahren auf 435€ steigen soll.
    Es sollte sicherlich 511€ und 535€ heißen,....

    Es könnte genauso gut auch heißen: von 385 € auf 411 €.
    Dann ergäbe die Steigerung nach 3 Jahren auf 435 € auch Sinn.

    Zitat

    ob ich dann einfach 411€ bezahlen und mich auf den Mietvertrag berufen kann, oder ob ich dazu kein Recht habe, da ja im Mietvertrag z.B. auch der Wortlaut "Die Miete erhöht sich ab xxx auf..." steht.

    Zahlen Sie den Wert, welcher im Mietvertrag angegeben wurde.

    Was haben Sie den bisher gezahlt ?

  • Es könnte genauso gut auch heißen: von 385 € auf 411 €.
    Dann ergäbe die Steigerung nach 3 Jahren auf 435 € auch Sinn.


    Zahlen Sie den Wert, welcher im Mietvertrag angegeben wurde.

    Was haben Sie den bisher gezahlt ?

    bisher habe ich monatlich 485€ kalt überwiesen, so steht es ja auch im mietvertrag... :confused:

  • bisher habe ich monatlich 485€ kalt überwiesen, so steht es ja auch im mietvertrag... :confused:


    Ich würde b.a.w. den bisherigen Betrag weiterhin überweisen. Es ist nicht Deine Angelegenheit, zu spekuliern über Zahlendreher oder Schreibfehler, die Du nicht verursacht hast.

  • Ich würde b.a.w. den bisherigen Betrag weiterhin überweisen. Es ist nicht Deine Angelegenheit, zu spekuliern über Zahlendreher oder Schreibfehler, die Du nicht verursacht hast.

    mhh ja das stimmt schon, aber 485€ ist ja auf jeden Fall dann der falsche Betrag, ich kann ja auch ab dem Zeitpunkt einfach 411€ überweisen und schaue mal was passiert, nur wenn sich der Vermieter dann bei mir meldet und 511€ fordert weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann ich dann auf den Mietvertrag pochen und sagen "selber Schuld!"?

  • mhh ja das stimmt schon, aber 485€ ist ja auf jeden Fall dann der falsche Betrag, ich kann ja auch ab dem Zeitpunkt einfach 411€ überweisen und schaue mal was passiert, nur wenn sich der Vermieter dann bei mir meldet und 511€ fordert weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann ich dann auf den Mietvertrag pochen und sagen "selber Schuld!"?


    Diese Frage kann Dir bestenfalls ein Rechtsanwalt beantworten, jedoch schlüssig und endgültig nur das Gericht.
    Hier sind wir Laien und fern ab von (unzulässiger) Rechtsberatung.

  • Diese Frage kann Dir bestenfalls ein Rechtsanwalt beantworten, jedoch schlüssig und endgültig nur das Gericht.
    Hier sind wir Laien und fern ab von (unzulässiger) Rechtsberatung.

    okay... und ob so ein Rechtsstreit mit dem Vermieter vor Gericht so erstrebenswert ist, ist auch so eine Sache.