Mietminderung bei nicht fertiggestellter Außenanlage

  • Aha, und woher nehmen Sie die Kenntnis, dass die Aussenanlage auf dem selben Grundstück liegt, oder dass es sich nicht um Teileigentum handelt, dass sich im Eigentum anderer befindet. Woher haben Sie die Kenntnis, dass es sich um Gemeinschaftsflächen handelt und woher wissen Sie was diesbezüglich im MV vereinbart ist.

  • Aha, und woher nehmen Sie die Kenntnis, dass die Aussenanlage auf dem selben Grundstück liegt, oder dass es sich nicht um Teileigentum handelt, dass sich im Eigentum anderer befindet. Woher haben Sie die Kenntnis, dass es sich um Gemeinschaftsflächen handelt und woher wissen Sie was diesbezüglich im MV vereinbart ist.


    Weil es sich um Rasenflächen handelt, die die Zugangswege zum Haus umgeben.

    Abgesehen davon ist Teileigentum Sondereigentum an nicht zu wohnzwecken dienenden Räumen. Ich möchte mal eine Rasenfläche sehen, die Teileigentum ist :D

  • Aha, und woher nehmen Sie die Kenntnis, dass die Aussenanlage auf dem selben Grundstück liegt, oder dass es sich nicht um Teileigentum handelt, dass sich im Eigentum anderer befindet. Woher haben Sie die Kenntnis, dass es sich um Gemeinschaftsflächen handelt und woher wissen Sie was diesbezüglich im MV vereinbart ist.


    Zitat Fragesteller:

    Mieter A ist kürzlich in einen Neubau gezogen. Die Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig. Hierfür wollte Mieter A eine Mietminderung durchsetzen in Höhe von 10%. Der vermieter argumentiert jedoch, dass die Grünfläche nicht zum Wohnbereich gehört und laut Hausordnung auch nicht betreten werden darf. Insofern besteht auch kein Recht zur Mietmidnerung.


    Aus diesem Grund meine Bitte, sich vorher mal die ganze Geschichte durch zu lesen, bevor man einfach mal eine Frage einwirft, die schon lange beantwortet wurde.

  • Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt[/COLOR]: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig.

    Aus diesem Satz können Sie erkennen, dass die Grünflächen die Wege umgeben? Und woher wissen Sie eigentlich wem die Wege gehöhren?

  • Aus diesem Satz können Sie erkennen, dass die Grünflächen die Wege umgeben? Und woher wissen Sie eigentlich wem die Wege gehöhren?


    Nein, nicht aus diesem Satz, sondern aus diesem Absatz:

    Mieter A ist kürzlich in einen Neubau gezogen. Die Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig. Hierfür wollte Mieter A eine Mietminderung durchsetzen in Höhe von 10%. Der vermieter argumentiert jedoch, dass die Grünfläche nicht zum Wohnbereich gehört und laut Hausordnung auch nicht betreten werden darf. Insofern besteht auch kein Recht zur Mietmidnerung. M.M. ist dies ziemlicher Unsinn. Schließlich zahlt Mieter A eine Miete und auch die Außenanalge erzeugt Kosten, die durch die Miete abgegolten wird.


    Zum 2. Punkt, wem die Wege gehören:

    Der Fragesteller schreibt: es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig


    Er beschwert sich, dass die Grünanlage nicht fertig ist. Er sagt, dass zwar die Wege schon fertig sind, aber noch nicht die Grünanlage. Wenn diese Wege überhaupt nicht zu diesem Grundstück gehören würden und zu einem anderen Grundstück gehören würden, frage ich mich, warum sollte er sich beschweren und fragen, ob er die Miete mindern kann, weil zwar seine Wohnung bereits fertig ist, aber noch nicht die Grünanlage. Eine Mietminderung erhält der Vermieter. Von wem möchte der Fragesteller eine Mietminderung erhalten, wenn der Vermieter nicht der richtige Ansprechpartner dafür wäre?

    Ich weiß nicht wem die Wege gehören, ich habe nur gelesen, dass Sie sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die Wohnung befindet.


    Woher wissen Sie denn, und vor allem wie kommen Sie darauf, dass die Wege, die der Fragesteller selbst erwähnt, nicht zu dem Grundstück gehören?

  • wir haben einen Fall wo das genau so ist.........und ein Fragesteller (der hoffentlich nie wieder in den Text reinschaut, sonst wird ihm schlecht) würde die Wege gar nicht erwähnen, wenn er diese als Mieter nicht zu seiner Wohnung "zugehörig" sehen würde....(Mieter sehen nämlich immer gerne alles zu Ihrer Wohnung dazugehörend)

  • wir haben einen Fall wo das genau so ist.........und ein Fragesteller (der hoffentlich nie wieder in den Text reinschaut, sonst wird ihm schlecht) würde die Wege gar nicht erwähnen, wenn er diese als Mieter nicht zu seiner Wohnung "zugehörig" sehen würde....(Mieter sehen nämlich immer gerne alles zu Ihrer Wohnung dazugehörend)


    Genau, darum geht es.

  • Ok das ist ein Argument:)


    Genau solche Argumente brauchen Sie! Sachliche und richtige Argumente fehlen schlichtweg. Aber an Dingen wie die Schriftgröße, an denen können Sie sich erfreuen.

    Dass die Schriftgröße so groß ist, weil Sie einfach den Zusammenhang zwischen Satz und Absatz nicht verstanden haben, blendet man dann eben aus, an Ihrer Stelle.

  • Ich weiß es eben nicht, aber Sie offenbar schon.


    Ich kenne nur die Informationen, die der Fragesteller hier gegeben hat. Diese lassen darauf schließen, dass die Wege und das Grün zum Grundstück gehören. Ich habe wenigstens Indizien dafür, dass mein Standpunkt eher stimmt, als der Ihre.

    Ihre Annahme, dass die Wege und das Grün nicht dazu gehören, lassen sich in keinster Weise begründen, nicht in einem einigen Satz. Aber das interessiert Sie eh nicht, weil es Ihnen halt nicht um Sachlichkeit geht.

  • Ok das ist ein Argument:)

    Aber vielleicht sind die Grünflächen ja Teileigentum, oder? Vielleicht sind die Grünflächen ja auch eigentlich Sondereigentumswohnungen, oder? Vielleicht sind die Grünflächen ja mit roten Rosen bepflanzt und heißen eigentlich gar nicht Grünflächen, weil die Rosen rot sind und es eigentlich Rotflächen sind, oder, zählt dann eine Mietminderung für Grünflächen überhaupt, weil es formal gar keine grünen Flächen sind?

    Solche Fragen und Argumente kommen von Ihnen. Sie sind nen richtiger Schlaumeier. Und jede Frage die man beantwortet bringt eine neue Frage wie: Aber wissen wir eigentlich ganz genau, dass der Fragesteller nicht für eine ganz andere Wohnung einen Mietvertrag abgeschlossen hat und sich auf dem falschen Grundstück befindet, oder, wissen wir das denn so genau?

  • Fredi,
    vier Postings hintereinander... das hat schon was... *gaga*

    Ja, der hat mich tatsächlich noch mehr verärgert als Sie, das kann man kaum glauben oder? Gleichwohl freue sogar ich mich für Sie, dass es Ihnen immer gelingen wird, Gleichgesinnte zu finden.


    Trotz allem auch für Sie eine gute Nacht, lieber Berny.

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