Verkauf--Eigentümerwechsel

  • Hallo an alle..bin neu hier..und habe Probleme...!!

    Folgender Sachverhalt:

    wohnen seit Mai 2000 zur Miete. Nun haben uns unsere Vermieter mitgeteilt sie wollen die Wohnung verkaufen. Interessent war heute schon da und hat sich die Wohnung angeschaut. Es entscheidet sich in den nächsten paar Tagen ob es zum Verkauf kommt. Der Interessent möchte dann selber darin wohnen! Was kommt da auf uns zu?? Wer muss uns kündigen?? Wieviel Zeit bleibt uns?? Meines Erachtens haben wir nach so langer Mietdauer 12 Monate Zeit!!?? Kann der neue Käufer sofort Eigenbedarf ankündigen?? Oder gibt es da Möglichkeiten das wir nicht raus müssen?? Wir wollen nicht ausziehen und für uns kam dass aus heiterem Himmel!! Bin für jede Hilfe dankbar!! Danke!!

  • Hallo Schnipfel,

    "wohnen seit Mai 2000 zur Miete."
    Also um 9 Monate verlängerte Kündigungsfrist vermieterseits.

    "Nun haben uns unsere Vermieter mitgeteilt sie wollen die Wohnung verkaufen. Interessent war heute schon da und hat sich die Wohnung angeschaut.
    Soweit nicht zu beanstanden.

    "Der Interessent möchte dann selber darin wohnen! Was kommt da auf uns zu??"
    Die Kündigug des VM.

    "Wer muss uns kündigen??"
    Derjenige, welcher zum Kündigungszeitpunkt Euer Vertragspartner ist.

    "Wieviel Zeit bleibt uns?? Meines Erachtens haben wir nach so langer Mietdauer 12 Monate Zeit!!??"
    Ja.

    "Kann der neue Käufer sofort Eigenbedarf ankündigen??"
    Ja, aber die verlängerte Kündigungsfrist trifft auch ihn.

  • Danke für die Antwort.Aber was jetzt 9 oder 12 Monate?? Wer kündigt uns ,der alte Vermieter kann doch nicht wegen Verkauf kündigen oder?? Gibt es keine Sperrzeit für den neuen Vermieter??

  • Maßgebend für die Kündigungsfrist bei “Altverträgen”( vor dem 1.9.2001) ist das, was im Vertrag steht.
    Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt § 573 c BGB für die Länge der Frist.

  • Also kapier das nicht ganz..bin blond.. Kann uns der jetzige Vermieter wegen Verkauf kündigen, damit er die Wohnung leerstehenden verkaufen kann?? Oder muss der neue Eigentümer uns mitübernehmen?? Habe meinen Mietvertrag nochmal durchgeschaut, es steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten drin, alles andere ist durchgestrichen.Hilfe ist das rechtens?? Wir wohnen nun über 12 Jahre in der Wohnung, haben wir keine längere Kündigungsfrist?
    Das kann doch echt nicht wahr sein, was für ein Alptraum!!:mad:

  • Schnipfel:

    "Kann uns der jetzige Vermieter wegen Verkauf kündigen,"
    NEIN.

    "Oder muss der neue Eigentümer uns mitübernehmen??"
    Ja, ohne wenn und aber.

    "Habe meinen Mietvertrag nochmal durchgeschaut, es steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten drin,"
    Der genannte BGB-§ gilt.

    "Wir wohnen nun über 12 Jahre in der Wohnung, haben wir keine längere Kündigungsfrist?"
    Wurde bereits beantwortet.

    "Das kann doch echt nicht wahr sein, was für ein Alptraum!!:mad:"
    Das wird schon kein Albtraum...

  • Frist 9 Monate, nicht länger.


    Wenn Du recht hast, hast Du recht...
    Ich hatte den Passus "Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen Fristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, siehe nachfolgende Tabelle. Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend: Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate" so interpretiert, als ob sie zu den 3 Monaten zu addieren wären...:o
    Noch ens nachgelesen... hast recht.
    Also, @Fragesteller, neun Monate...:eek:


  • Richtig, Koli, wer lesen kann, ...
    "§ 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung.(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."
    Danke!

  • Ich verstehe das dann so, wir können mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, aber der Vermieter muss uns mit einer Frist von 12 Monaten kündigen, da Mietvertrag vor 2001 abgeschlossen wurde, oder ?? Ich blick nicht mehr durch?? Einmal heisst es 9 dann wieder 12 Monate..!!

  • Und was mag das wohl heißen?

    Durch die Einführung dieser gesetzlichen Änderung zum 01.06.2005 wird die weitaus überwiegende Zahl der Altmietverträge unter Beachtung der derzeit geltenden gesetzlichen Frist zu kündigen sein.


    Man sollte schon in den Verlinkungen lesen und verstehen. Vorlesen ist hier noch nicht möglich!

  • Sehr freundlich, deshalb hab ich mich ja hier gemeldet weil ich es nicht verstehe....! Herr Mainschwimmer ist nicht jeder so belesen wie du.. Ich habe gelesen das man bei Altmietverträgen die vor 2001 geschlossen wurden bei über 10 Jahre Mietzeit eine Kündigungsfrist von 12 Monaten hat!! Ich verstehe halt die Verlinkungen nicht ganz.. OMG..aber gott sei dank verstehst du es.. da fällt mir echt n Stein vom Herzen..!!Schönen Tag noch..!!:mad:

  • Um ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen:

    Vor der Mietrechtsreform betrug die gesetzliche Kündigungsfrist sowohl für Mieter als auch für Vermieter bei Mietverträgen mit einer Laufzeit:

    bis zu fünf Jahre = 3 Monate
    5-8 Jahre = 6 Monate
    8-10 Jahre = 9 Monate
    über 10 Jahre = 12 Monate

    Nach der Mietrechtsreform wurde die gesetzliche Kündigungsfrist geändert. Seit dem beträgt diese für Mieter grundsätzlich drei Monate. Für Vermieter ist die Staffelung weitestgehend geblieben, lediglich bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist generell 9 Monate. Die letzte Staffelung ist also entfallen.

  • Sehr freundlich, deshalb hab ich mich ja hier gemeldet weil ich es nicht verstehe....! Herr Mainschwimmer ist nicht jeder so belesen wie du..
    Ich verstehe halt die Verlinkungen nicht ganz.. OMG..aber gott sei dank verstehst du es.. da fällt mir echt n Stein vom Herzen..!!Schönen Tag noch..!!:mad:


    Wenn Du etwas nicht verstehst, hilft Dir Polemik auch nicht weiter.:mad:

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