Wie am besten Wohnung kündigen und möglichst schnell Nachmieter finden?

  • Hallo,
    Wir haben eine neue Wohnung in Aussicht, die wesentlich preisgünstiger ist als unsere jetzige. Diese müssten wir innerhalb von eineinhalb Monaten beziehen (bzw. mieten) um das Angebot endgültig zugesprochen zu bekommen. In unserer alten Wohnung haben wir drei Monate Kündigungsfrist. Leider würden wir dann doppelt Miete zahlen müssen, was uns finanziell sehr schwer fallen würde.
    Mit unserem Vermieter haben wir schon gesprochen, er wollte sich um Nachmieter kümmern. Die Bedingungen sind eigentlich klasse: In unserer Stadt besteht große Wohnungsnot und in seinem Online-Angebot hat er auch ordentlich den Preis erhöht, es würde sich also eigentlich auch für ihn lohnen, uns schnell loszuwerden. Soweit ist alles super. Leider haben wir unsere Wohnung bereits mehrfach - auf seine ausdrückliche Bitte hin - zur Besichtigung bereitgestellt und ... keiner kam. Und er meldete sich auch nicht. Sein Online-Angebot steht auch nur auf seiner persönlichen Internetseite. Hier im Haus stehen und standen auch einige Wohnungen ewig leer...
    Jetzt sind wir uns natürlich eher unsicher, wie ernst es ihm damit wirklich ist. Er hat uns erlaubt, die Wohnung anderweitig im Netz anzubieten. Das möchten wir natürlich gerne tun. Akzeptieren muss er von uns angebotene Nachmieter jedoch ohnehin nicht, oder?

    Nun fragen wir uns noch folgendes:
    -In seinem Onlineauftritt rundet er die qm-Zahl auf, etc.... Wir müssen das ja in unseren Annoncen so übernehmen. Machen wir uns dann damit strafbar? Wir übernehmen ja nur seine Zahlen... Wir wären gerne ehrlich aber das erlaubt er nicht. Wie sieht es damit aus?
    -Wie übergeben wir am Besten die Kündigung, so dass er sie auch auf jeden Fall akzeptiert? In diesem Thread (https://www.mietrecht.de/forum/thread/3…cht-angekommen/) habe ich gelesen, dass es da offenbar Probleme geben kann. Den Fehler wollen wir nicht machen. Nicht, dass wir am Ende noch länger Miete zahlen müssen, weil er einen Brief nicht annimmt... Wir gehen wir sicher, dass sie auf jeden Fall gültig ist?
    -Kann er doppelt Miete erhalten, also wenn wir wegen der Frist noch weiter zahlen und schon weg sind, und er schon Nachmieter hat, die dann ebenfalls zahlen?

    Sorry für die vielen Fragen, wir wollen bloß nichts falsch machen, vielleicht hat ja jemand Tipps. Für eure Hilfe sind wir sehr dankbar!


  • Akzeptieren muss er von uns angebotene Nachmieter jedoch ohnehin nicht, oder?

    Nein, muß er nicht.

    Zitat

    Nun fragen wir uns noch folgendes:
    -In seinem Onlineauftritt rundet er die qm-Zahl auf, etc.... Wir müssen das ja in unseren Annoncen so übernehmen. Machen wir uns dann damit strafbar? Wir übernehmen ja nur seine Zahlen... Wir wären gerne ehrlich aber das erlaubt er nicht. Wie sieht es damit aus?

    Falsche Angaben meines Vermieters würde ich nicht übernehmen.


    Zitat

    -Wie übergeben wir am Besten die Kündigung, so dass er sie auch auf jeden Fall akzeptiert? In diesem Thread (https://www.mietrecht.de/forum/thread/3…cht-angekommen/) habe ich gelesen, dass es da offenbar Probleme geben kann. Den Fehler wollen wir nicht machen. Nicht, dass wir am Ende noch länger Miete zahlen müssen, weil er einen Brief nicht annimmt... Wir gehen wir sicher, dass sie auf jeden Fall gültig ist?

    Eine Antwort hier würde zu einer unzulässigen Rechtsberatung führen.


    Zitat

    -Kann er doppelt Miete erhalten, also wenn wir wegen der Frist noch weiter zahlen und schon weg sind, und er schon Nachmieter hat, die dann ebenfalls zahlen?

    Das wäre nicht möglich, da eine Wohnung nicht doppelt vermietet werden darf.
    Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Wohnung auch auch vor Beendigung der Kündigungsfrist übergeben werden. Dazu wäre ein Aufhebungsvertrag erforderlich.

  • Zitat

    Eine Antwort hier würde zu einer unzulässigen Rechtsberatung führen.


    Ich möchte doch bloß wissen welche Art von zustellung hier die sicherste ist...

    Zitat

    [Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Wohnung auch auch vor Beendigung der Kündigungsfrist übergeben werden. Dazu wäre ein Aufhebungsvertrag erforderlich.


    Wie funktioniert sowas? Machen Vermieter sowas?

    Dazu kommt noch, das die Quadratmeterzahl in der Nebenkostenabrechnung zu 12% höher als eigens gemessen, ausfällt. Ist das ein Kündigungsgrund?

    Einmal editiert, zuletzt von RatUndFlat (19. Juli 2012 um 17:40)

  • Zitat

    Dazu kommt noch, das die Quadratmeterzahl in der Nebenkostenabrechnung zu 12% höher als eigens gemessen, ausfällt. Ist das ein Kündigungsgrund?

    Mit Sicherheit nicht!

    Zitat

    Ich möchte doch bloß wissen welche Art von zustellung hier die sicherste ist...

    Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

  • Zitat

    Zustellung durch Gerichtsvollzieher.


    alles klar, also dann hol ich mir mal nen gerichtsvollzieher und schicke ihn zu meinem vermieter... alles klar? ich glaube du verwechselst da etwas. es geht doch nicht darum, einen säumigen mieter per gerichtsbeschluss rauszuwerfen, ich will nur eine wohnung kündigen.

    Zitat

    ist das Thema doch wohl ausführlich behandelt worden. Man muss natürlich auch alle Antworten lesen, oder darauf hoffen, dass sich jemand erbarmt und dir vorliest.


    ich finde aber gerade die antworten dort sehr widersprüchlich und verwirrend. darum wollte ich einfach vorher noch mal ganz klar nachfragen. dafür muss ich mir von dir nicht ans bein pinkeln lassen. wenns dir nicht passt, dann spar dir doch die tippbewegung.
    ich habe eigentlich rat gesucht, stattdessen gibt es hier vor allem selbstgefällige bemerkungen. das heißt hier mietrecht HILFE. der name ist irreführend.

  • Hallo RatUndFlat,

    man/frau kann JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ohne Terminangabe kündigen. Der Termin ergibt sich entweder aus dem BGB oder den AGB. Bei Wohnraummietverträgen wäre es, wenn Du jetzt kündigst, der 31.10.2012. Es müssen alle im MV genannten Mieter unterschreiben.
    Ich würde das Kündigungsschreiben mit einem Zeugen dem Empfänger persönlich aushändigen und quittieren lassen oder in seinen Briefkasten einlegen und das auf meiner Kopie vermerken.
    Dies betrachte ich eher als eine Lebensweisheit als eine Rechtsberatung. In der Tat ist es nur meine persönliche Meinung.
    (Die Antwort bzgl. des GV's ist sachlich korrekt.):)

  • Zitat

    alles klar, also dann hol ich mir mal nen gerichtsvollzieher und schicke ihn zu meinem vermieter... alles klar?

    Man merkt, dass du die Antworten, auch in dem anderen Thread tatsächlich nicht gelesen hast, oder hast du Probleme mit der deutschen Sprache.

    Du fragtest nach der sichersten Methode, eine Kündigung zu überreichen. Und die ist nun mal die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers (kostet um die 15,- Euro), ich verwechsel hier nichts. Das Manko liegt allein bei dir.

  • Danke Berny für deine freundliche, nachvollziehbare und praxistaugliche Antwort :) So etwas ähnliches hatte ich auch überlegt, aber ich dachte nicht, dass man sowas wirklich so machen kann. Wenn du das aus Erfahrung so sagst, hilft mir das sehr viel.

    Zitat

    Man merkt, dass du die Antworten, auch in dem anderen Thread tatsächlich nicht gelesen hast, oder hast du Probleme mit der deutschen Sprache.


    Danke! Ich habe tatsächlich Migrationshintergrund, aber hinter einen Fragesatz kommt auch bei mir ein Fragezeichen ;)
    Auf einmal kannst du ja ganz klare Antworten geben, klasse. Wenn es so preisgünstig ist, ist es ja tatsächlich eine Überlegung wert. Auch wenn unser Vermieter da wohl ganz schön groß gucken würde...

  • ein Einwurfeinschreiben reicht im Regelfall auch
    oder persönlich im offenen Umschlag, am besten mit Zeuge übergeben,
    ggf. den Erhalt mit Datum, Uhrzeit gegenzeichnen lassen

    kommt immer auf das Verhältnis zum Vermieter an

    auf keinen Fall ein Einschreiben mit Rückschein dass dann ggf. nicht abgeholt wird auf der Post :)

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