Sind umlagefähige Hausmeisterkosten in der NKA aufzuschlüsseln?

  • Hallo,

    Wir sind seit ca. 8 Jahren Mieter in unserer jetzigen Wohnung. Das Verhältnis zwischen den Mietern und Mietern und Vermieter ist als locker zu beschreiben. Für das Haus in dem wir wohnen und die anliegenden Häuser, die dem gleichen Vermieter gehören, ist ein Hausmeister zuständig. Im Mietvertrag wird der Hausmeister genannt und das man sich vorbehält, umlagefähige Kosten auf die Mieter umzulegen. Für den Hausmeister sind laut Nebenkostenabrechnung für uns bisher keine Kosten entstanden.

    Mitte letzten Jahres hat der Vermieter uns (und den anderen Mietern im Haus, evtl. auch denen in den anderen Häusern) einen Brief geschrieben, in dem über die Erhöhung der Nebenkosten, im speziellen die Kosten für den Hauswart informiert wird. Die Erhöhung wird damit begründet, dass

    die Kosten für den Hauswart in letzter Zeit in erheblichem Maße gestiegen sind.

    Die Kosten belaufen sich auf 0,15€-0,25€ pro qm. Genaues wüsste man aber erst Ende des Jahres. Daher wird darum gebeten, dass wir den Abschlag für die Nebenkosten erhöhen sollen (14€/mon. bei unseren qm), damit diese Kosten in Zukunft gedeckt sind.

    Wir haben daraufhin dem Vermieter eine E-Mail geschrieben, in dem wir nach dem Grund der plötzlichen Anstieg der Kosten gefragt haben. Auf diese E-Mail haben wir bis jetzt keine Antwort bekommen. Den Abschlag für die Nebenkosten haben wir bisher nicht erhöht und weiterhin den ursprünglichen Betrag gezahlt.

    Vor vier Wochen haben wir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 bekommen. In der Abrechnung gibt es nun einen neuen Posten

    Umlage Hausmeisterkosten

    der direkt zugeordnet wird. Eine detailierte Aufschlüsselung der Kosten liegt der Nebenkostenabrechnung nicht bei. In dem Anschreiben wird darüber hinaus noch einmal auf den Brief aus 2011 verwiesen. D.h. für uns also, dass wir ca. 200€ für den Hausmeister nachzahlen sollen.

    Daraufhin haben wir die Nebenkosten abzgl. der Kosten für den Hausmeister überwiesen und dem Vermieter einen Brief geschrieben, in dem wir um die Zusendung einer Aufschlüsselung der Kosten für den Hausmeister bitten, so dass wir diese prüfen und danach das Geld überweisen könnnen.

    Daraufhin haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen, in dem er darauf hinweist, dass

    er nur einen Bruchteil der Kosten, die für den Hausmeister anfallen, umlegt.

    es bei der Anzahl der Immobilien schwierig ist, genau zu ermitteln, wie oft der Hausmeister Leistungen für unser Haus und wie oft Leistungen für die anderen Häuser erbringt.

    wir aber davon ausgehen könnten, dass sich die Leistungen die Waage halten.

    wir die einbehaltene Differenz bitte überweisen sollen.

    Soweit bis zum heutigen Tage. Wir überlegen jetzt, ob wir das Geld doch ohne weiteres überweisen oder doch noch einen Brief schreiben sollen, indem wir auf die Aufschlüsselung der Kosten bestehen.

    Was wir grundsätzlich nicht verstehen ist, warum die Kosten plötzlich so gestiegen sind. Anfang letzten Jahres ist der Teil des gesamten Hinterhofs, der zu einem der anderen Häuser gehört, vollständig erneuert worden. Ob hier versucht wird, Kosten zu decken, ist nur Spekulation. Wir übernehmen seit letztem Jahr den Winterdienst für das Haus (und wenn ich richtig informiert bin, tun das die anderen Mieter für ihre Häuser auch). Hierzu gab es auch ein Schreiben, in dem darüber informiert wurde, dass der Hausmeister die Flächen nicht alleine reinigen kann und wir angehalten sind zu helfen. In dem letzten Schreiben weist der Vermieter jetzt aber daraufhin, dass nur umlagefähige Kosten wie z.B. auch der Winterdienst (den wir jetzt aber übernehmen?!) umgelegt wurden.

    Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können.

    Die wichtigste Frage ist aktuell, ob der Vermieter uns eine detaillierte Aufstellung der umlagefähigen Hausmeisterkosten zukommen lassen muss oder nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von d0gb0t (29. Juli 2012 um 11:53)

  • Was vor diesen Zitat geschrieben wurde ist so gut wie überflüssig. Hier tagt kein Gericht für welches Sie ein umfangreiches Plädoyer halten müssen.


    Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können.

    Das sollten Sie aber tun, denn er muß Ihnen keine detailierte Auftstellung liefern.
    Ein mögliche Erhöhung der Kosten könnte in der Abgabe von Sozialleistungen und Versicherung für den Hausmeister liegen. Dies wurde bisher vielfach nicht getan.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (29. Juli 2012 um 14:01)

  • Zitat

    Die wichtigste Frage ist aktuell, ob der Vermieter uns eine detaillierte Aufstellung der umlagefähigen Hausmeisterkosten zukommen lassen muss oder nicht?

    Nein. Die Angabe der Gesamtkosten in der NKA reicht völlig aus.

    Zitat

    Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können.

    Na dann tu das doch. Dazu ist er verpflichtet, aber nicht Unterlagen (Belege) der Abrechnung beizufügen. Stell Dir mal die immensen Kosten für Kopien und Porto vor.

    Ich schließe mich Kolinum an, die lange Vorrede war völlig überflüssig.

  • Hallo,

    zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Mit meinem ausführlichen Beitrag wollte ich nur die Situation schildern, damit die Fragestellung klar wird.

    Wenn der Vermieter uns keine detaillierte Aufstellung zukommen lassen muss, warum weisst er dann aber in seinem Schreiben nicht einfach darauf hin sondern schreibt uns, dass es schwierig sei, die Kosten aufzuschlüsseln und wir davon ausgehen könnten, dass sich die Kostenverteilung schon in Waage halten würde? Das sind meiner Meinung nach nur Argumente, die einen stutzig werden lassen und die völlig unnötig sind... :confused:

  • d0gb0t:

    "Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können."
    Das halte ich für sehr korekt.

    "ob der Vermieter uns eine detaillierte Aufstellung der umlagefähigen Hausmeisterkosten zukommen lassen muss oder nicht?"
    Nein.

    "Mit meinem ausführlichen Beitrag wollte ich nur die Situation schildern, damit die Fragestellung klar wird."
    Verstehe, aber hier hat man uns schon erheblich längere und schlimmere Romane zugemutet - mit dem Resultat, dass die Antworten i.d.R. umso kürzer ausfallen.

    "Wenn der Vermieter uns keine detaillierte Aufstellung zukommen lassen muss, warum weisst er dann aber in seinem Schreiben nicht einfach darauf hin sondern schreibt uns, dass es schwierig sei, die Kosten aufzuschlüsseln und wir davon ausgehen könnten, dass sich die Kostenverteilung schon in Waage halten würde? Das sind meiner Meinung nach nur Argumente, die einen stutzig werden lassen und die völlig unnötig sind..."
    Sei es drum... Als VM würde ich die gesamten HM_Kosten einfach nach Mietflächenanteilen umlegen, was völlig rechtssicher wäre.
    Als Beispiel: Wir zahlen in unserer Mietwohnung 1,54€/m²/Jahr.


  • er nur einen Bruchteil der Kosten, die für den Hausmeister anfallen, umlegt.

    das ist ja sehr nett vom ihm aber so funktioniert es nicht!

    es bei der Anzahl der Immobilien schwierig ist, genau zu ermitteln, wie oft der Hausmeister Leistungen für unser Haus und wie oft Leistungen für die anderen Häuser erbringt.

    das ist ein problem! er muss die leistungen für den hauswart für das konkrete jaus nachweisen, z.b. über einen stundenzettel, eine pauschale aufteilung ist von der rechtsprechung überwiegend abgelehnt worden.

    da würde ich einsicht in die unterlagen nehmen und ggf. die zahlung verweigern. in einem prozess müsste er die kosten dann nachweisen, wenn er das kann müsste er es ja auch so schaffen.

    aber ums hingehen kommt man nicht rum einen anspruch auf zusendung gibt es nicht.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • er muss die leistungen für den hauswart für das konkrete jaus nachweisen,


    Halte ich für ein Gerücht, da sogut wie nicht nachweisbar bzw. aufschlüsselbar. "Unser" HM betreut ca. 600 Wohnungen in meist +/- ~8-Fam.-Häusern.

  • Halte ich für ein Gerücht, da sogut wie nicht nachweisbar bzw. aufschlüsselbar. "Unser" HM betreut ca. 600 Wohnungen in meist +/- ~8-Fam.-Häusern.

    nein kein gerücht, gibt es unzählige urteile zu... so ein stundenzettel ist auch nicht so ein aufwand ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • nein kein gerücht, gibt es unzählige urteile zu... so ein stundenzettel ist auch nicht so ein aufwand ;)


    Meine Siedlungsgesellschaft teilt die Hausmeisterkosten durch die Mietflächen der 600WE, ganz einfach.
    Afaik hat sich da noch niemand beschwert. Meine Wohnung traf es in 2011 mit 95,30€.

  • wo kein kläger, da kein richter.
    welcher betrag am ende raus kommt ist für die umlagefähigkeit völlig egal

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek: