Hallo,
in meinem neuen Mietvertrag ist kein Gerichtsstand angegeben.
Da mein Vermieter im Ausland lebt wäre es mir wichtig den Gerichtsstand Deutschland schriftlich festzuhalten.
Kann ich davon ausgehen, dass bei einer Wohnung in Deutschland - wenn nicht enderweitig angegeben - der Gerichtsstand auch immer die jeweilige Stadt und Deutschland ist?
Kann es Probleme geben auch bzgl. anzuwendenden Recht wenn der Vermieter im Ausland sitzt und z.B. die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht frei bzw. zurück gibt (obwohl keine Ansprüche mehr Seitens des Vermieters bestehen)?
Besten Dank!