hallo
habe nur zwei fragen bzgl. der abrechnung der nebenkosten durch den vermieter:
1. darf der vermieter wenn er den ölverbrauch durch die heizung des vorjahres abrechnet den preis verrechnen, den er 4 wochen vor der abrechnung beim tanken bezahlt hat? oder muss es schon der preis von vorjahr sein? da ja das öl, welches im vorjahr zum dementsprechenden (und natürlich niedrigeren) preis als aktuell verbraucht wurde und dieses öl ja nicht den jetzt höheren preis gekostet hat. im mietvertrag gibt es hierzu keine extra klausel. in unserem fall sprechen wir hier von knapp 150 euro, die wir mit dem preis von vor einem jahr weniger bezahlen würde (~ 15 cent pro liter unterschied)
2. wir haben eine eigene ölheizung in der wohnung. d.h. ein kleiner brenner (wie eben bei einer zentralheizung), der vom keller aus dem tank das öl bekommt und somit unsere wohnung heizt mit der warmen luft. der ist ja eigentum vom vermieter. darf der vermieter eine reinigung bzw. wartung dieser heizung an den mieter weitergeben über die nebekosten? (wir bezahlen natürlich ganz normal anteilig die kosten vom schornsteinfeger) oder darf wenn überhaupt nicht der volle betrag abgerechnet werden? (es geht um knapp 150 euro) auch hier ist im mietvertrag keine vereinbarung darüber zu finden.
danke