Verbrauchskosten 1 Jahr zahlen obwohl erst 5 Monate Miete?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe in meiner neuen Wohnung, in der wir seit 01.01.12 leben, nun zum 1. Mal eine hiesige Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Dazu habe ich 1,2 Unklarheiten, vielleicht weiß jmd. von Euch Rat.


    (1)
    In der Übersicht zur EInzelkostenabrechnung gibt es die Kostenarten "Grundkosten Heizung 30%" sowie die "Verbauchskosten Heizung 70%". Die Grundkosten sind die Gesamtkosten dividiert durch Gesamteinheiten und dann mit dem entsprechenden Zeitfaktor verrechnet. Das ist klar. Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht mit einem Zeitfaktor verrechnet? Ich muss doch nicht die Verbrauche meines Vormieters mitzahlen, oder?
    --> Problem, dass Abrechnungszeitraum Mai bis Mai herrscht, wir also erst 5 Monate haben, anstatt 12...


    (2)
    Gleiches Schema bei Warmwasser: Grundkosten 30% sind mit Zeitfaktor, Verbrauchskosten 70% sind ohne Zeitfaktor...



    Ich würde mich freuen, wenn sich jemand zu Wort meldet, der mir das ohne zu großes Fachlatein erklären könnte :)


    Viele Grüße,
    GreenFavorit

  • Zitat

    Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht mit einem Zeitfaktor verrechnet?


    Weil diese über die Messeinrichtung (Wärmezähler, Verdunsterröhrchen) ermittelt werden.


    Der Abrechnungszeitraum beträgt immer 12 Monate, du bezahlst aber nur den Anteil von 5 Monaten, klar?

  • Wie Mainschwimmer schon schreibt, der Abrechnungszeitraum ist immer 12 Monate. Gesetzlich vorgeschrieben. Und auch die Gesamtkosten für diesen Zeitraum müssen in der Abrechnung angegeben werden.


    Zahlen müßt Ihr aber nur für Euren Nutzungszeitraum 1.1. - 31.5.12


    Zitat

    Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht mit einem Zeitfaktor verrechnet?


    Weil es Euer persönlicher Verbrauch vom 1.1. bis 31.5 ist?


  • Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht mit einem Zeitfaktor verrechnet?


    Ihnen wurde nur der Verbrauch in Rechnung gestellt. Es ist unerheblich, ob Sie z. B. das Wasser in 1 Monat oder 5 Monaten verbrauchen. Es bleibt immer beim tatsächlich verbrauchten Wasser.
    Alles klar ?

  • GreenFavorit:


    "ich habe in meiner neuen Wohnung, in der wir seit 01.01.12 leben, nun zum 1. Mal eine hiesige Nebenkostenabrechnung erhalten."
    Wie ist der allgemeine Abrechnungszeitraum für diese Immobilie?
    Wie war Euer Nutzungszeitraum?


    "In der Übersicht zur EInzelkostenabrechnung gibt es die Kostenarten "Grundkosten Heizung 30%" sowie die "Verbauchskosten Heizung 70%"."
    OK.


    "Die Grundkosten sind die Gesamtkosten dividiert durch Gesamteinheiten und dann mit dem entsprechenden Zeitfaktor verrechnet. Das ist klar."
    Mir nicht.
    Was sind "Gesamteinheiten?
    Bitte erläutere das: "mit dem entsprechenden Zeitfaktor verrechnet"


    "Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht [/U]mit einem Zeitfaktor[U] verrechnet?"
    Sondern wie? Bitte den genauen Verrechnungszeitraum nennen.


    "Ich muss doch nicht die Verbrauche meines Vormieters mitzahlen, oder?"
    Nöö.


    "Problem, dass Abrechnungszeitraum Mai bis Mai herrscht,"
    Bitte genauer.


    "Gleiches Schema bei Warmwasser: Grundkosten 30% sind mit Zeitfaktor, Verbrauchskosten 70% sind ohne Zeitfaktor..."
    Vielleicht begreife ich das, wenn Du die Zeitfaktoren bei der Heizung erläutert haben wirst...
    Meinst Du mit Zeitfaktor etwa die Zeiträume? Dann bitte exakte Daten angeben.

  • Bei der Einzelkostenabrechnung steht nun zB bei Verbrauchskosten Heizung 70%:
    "Gesamtkosten 3161,33€ : Gesamteinheiten 36.171 VE = Preis je Einheit 0,087...€/VE x unsere Einheiten 3.757 VE = 328,36€"


    Ich glaube es aber jetzt verstanden zu haben.
    Über diese Rechnung wird nur in unübersichtlicher Art und Weise der Preis je VE berechnet...die 3757 VE scheinen doch unsere Einheiten nach Ablesung zu sein...


    ... somit hätte sich meine Frage tatsächlich erübrigt.
    Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es etwas mit diesen Gesamt-VE zu tun habe...


    Zur Erklärung Zeitraum:
    Abrechnungszeitraum ist 01.06.11 bis 31.05.12, wir wohnen seit 1.1.12 hier...


    Vielen Dank für die Antworten!

  • GreenFavorit


    Noch ein Tip/Hinweis. Bei Unklarheiten bezüglich der Abrechnung kann/sollte man als erstes zum Vermieter bzw. zur Verwaltung gehen. Der/die ist verpflichtet die Abrechnung zu erläutern und, falls nötig, Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.