Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein Mietvertrag mit dem Studentenwohnheim läuft noch bis Ende September. Da ich allerdings in den Sommerferien den Umzug hinter mich bringen wollte, bin ich schon Anfang Juli ausgezogen und habe mir für die restlichen drei Monate einen Zwischenmieter gesucht, um nicht doppelt zu zahlen.
Über die Dauer des Mietverhältnisses, den Erhalt der Schlüssel sowie Zahlung der Miete und Kaution existiert ein von uns beiden unterschriebener Vertrag.
Die erste Miete und die Kaution (in Höhe von zwei Monatsmieten) hat er gezahlt. Allerdings sind noch zwei Gegenstände von mir in seiner Wohnung, die beim Auszug nicht mehr ins Auto passten. Darüber, dass ich mir diese irgendwann abholen kann, besteht nur eine mündliche Absprache. Insofern habe ich wohl schlechte Karten, mir diese wieder zu holen, richtig?
Ich versuche nun seit drei Wochen ihn zu erreichen und höre immer nur die Mailbox und auf Nachrichten bekomme ich keine Antwort. Die Miete für diesen Monat ist auch nicht eingegangen. Deswegen habe ich seiner alten WG (Adresse hatte er im Vertrag angegeben, wenn auch mit falscher Hausnummer; habe dann zufällig das Haus mit seinem Namen an der Klingel gesehen)einen Besuch abgestattet. Von denen habe ich erfahren, dass er, nachdem er sechs Monate keine Miete gazahlt hat, einfach verschwunden ist und sein Zimmer per Räumungsklage ausgeräumt wurde. Seine alten Mitbewohner haben mir auch die Nummer von dem Vermieter gegegeben, der die Räumungsklage initiert hat.
Ich frage mich gerade, wie ich vorgehen soll. Da er die Kaution bezahlt hat, habe ich ja im Prinzip die Mietkosten schon komplett erhalten. Meine Sorge ist nur, dass er vielleicht etwas in der Wohnung beschädigen könnte und ich dann dafür aufkommen muss oder meine Kaution nicht zurückerhalte. Die Wohnung ist vom Studierendenwerk möbliert.
Ich habe schon mit dem Hausmeister gesprochen. Er darf mir keinen Zutritt zu der Wohnung verschaffen.
Was würde passieren, wenn er sich nach Ablauf des Vertrags weigert auszuziehen? Ich bin ja dann kein Hauptmieter mehr, weil mein Vertrag ausläuft. Muss sich dann das Studierendenwerk um die Räumung kümmern oder kann das mir angehangen werden.
Ich wäre dankbar, um ein paar hilfreiche Tips, wie ich vorgehen soll. Der Typ hat ja auch schon ne Räumungsklage am Hals. Gibt es dann keine Möglichkeit ihn per Polizei aus der Wohnung zu holen?