Gewerbevertrag Einzelunternehmer

  • Hallo,

    ich möchte einen kleinen Raum bei mir im Haus an einen Einzelunternehmer vermieten. Am liebsten mit einer Laufzeit von 5 Jahren.

    Dies akzeptiert der Mieter auch, allerdings möchte er eine Ausstiegsklausel haben für die Fälle:

    a) dass er erkrankt und damit berufsunfähig wird

    b) sich das Geschäft nicht rechnet

    Für a muss ein Amtsarzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen für Fall b müssen die Bücher offen gelegt werden.

    Wo bekomme ich dafür rechtlich gültige Klauseln vorformuliert, bzw. hat hier jemand im Forum einen ähnlichen MV in dem so etwas festgehalten ist?

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

  • Ich möchte ja auch keine Rechtsberatung. Hin und wieder gibt es ja vorformulierte Verträge im Internet. Weiß nur den Fachbegriff für solche Formulierungen nicht...

    Und wenn jemand einen Vertrag hat, in dem ähnliches geregelt ist, darf er mir doch ein Teil seines MV schicken, oder?

  • punkt a) kann man fast so lassen, die erläuterung mit dem amtsarzt sollte natürlich mit rein.

    b) würde ich weglassen, denn dieses "rechnen" ist ja sehr relativ. ein gewerbemieter der nicht von seinem geschäft überzeugt ist würde ich grundsätzlich ablehnen.

    für mietverträge im gewerbebereich macht es durchaus sinn einen anwalt zu rate zu ziehen (am besten nach vorher vereinbartem stundensatz), denn das gewererbe mietrecht ist ja zu 95% rechtsprechnung... ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Hanns,

    bei einem Gewerbemietvertrag hast Du weitgehende Gestaltungsfreiheit.

    "möchte er eine Ausstiegsklausel haben für die Fälle:
    a) dass er erkrankt und damit berufsunfähig wird
    b) sich das Geschäft nicht rechnet
    Für a muss ein Amtsarzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen für Fall b müssen die Bücher offen gelegt werden."

    M.E. könnt Ihr das so vereinbaren und bspw. die Kündigungsfrist auf sechs Monate zum Monatsende festlegen.
    Du solltest Dich jedoch bei der Gemeinde darüber informieren, ob Du diesen Raum gewerblich vermieten darfst.