Falsche Quadratmeter in Wohngemeinschaft

  • Hallo liebe Leser und Fachkundige,
    ich habe folgendes Problem.


    Ich wohne seit 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft mit drei Mietparteien, in der wir gemeinschaftlich an den Vermieter die Gesamtmiete überwiesen haben. Die Quadratmeter der gesamten Wohnung betragen 80qm. Die genaue Mietaufteilung untereinander haben wir mündlich anhand der mündlichen Angaben vom Vermieter zu den drei Zimmergrößen vorgenommen. Die Größe des problematischen Zimmers (meines Zimmers) war laut Vermieter 25qm. (Diese Angabe existiert nicht schriftlich.) Nach einer neuerlichen Messung ergab sich, dass das vermeintliche 25qm-Zimmer nun 27qm groß ist, was bedeutet, dass ich unwissender Weise über drei Jahre 2qm zu wenig für mein Zimmer bezahlt habe. Die 2qm wurden damals auf den gemeinschaftlichen Bereich gerechnet, von dem ich entsprechend der Mietparteien auch 1/3 bezahlt habe. Ergo meine Mitbewohner haben die restlichen 2/3 (zuviel) gezahlt.

    Das Problem ist, dass meine Mitbewohner nach den neuen Erkenntnissen erwirken wollen, dass ich die zu wenig bezahlten Quadratmeter der letzten 3 Jahre an sie zurückzahle.

    Ich hingegen wusste nichts von der tatsächlichen Zimmergröße, keiner der Mitbewohner (inkl. mir) hat je einen Versuch unternommen die Angaben der Vermietung zu überprüfen und unter den heutigen Erkenntnissen (Zimmergröße = 27qm mit dem resultierenden Preis) hätte ich einer Bewohnung des Zimmers nicht zugestimmt.

    Alle Angaben sowie auch die Mietaufteilung untereinander wurden einstimmig von den drei Mitbewohnern (inkl. mir) abgesegnet. Es besteht zu keinem Sachverhalt ein Schriftstück, mit Ausnahme der Bankdaten zu den letztlich überwiesenen Beträgen.

    Welche Handhabe haben nun meine Mitbewohner, das Geld von mir rückwirkend zu erzwingen? Was sollte ich tun?

    Vielen Dank schonmal für etwaige hilfreiche Antworten!

  • Das können Sie nur untereinander regeln. Dem Vermieter kann das nicht interessieren, da er die Wohnung in seiner Gesamtheit an Euch vermietet hat.
    Da ist gegenseitige Vernunft angesagt !!!!! Oder wollen Sie wegen der Lapalie einen Prozess lostreten ?

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. August 2012 um 21:19)

  • Nein natürlich möchte ich keinen Prozess lostreten. In der "Lapalie" geht es immerhin um mehrere hundert Euro. Die Frage ist eher lässt sich auf dieser Grundlage überhaupt ein Prozess lostreten und welchen Ausgang würde dieser haben?

  • Mieter_in_Dortmund:

    "In der "Lapalie" geht es immerhin um mehrere hundert Euro."
    Es wurden schon Prozesse für einen halben Euro geführt.

    "lässt sich auf dieser Grundlage überhaupt ein Prozess lostreten"
    Aber ja! Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...

    "welchen Ausgang würde dieser haben?"
    Wie heisst es in dem einen Lied: "The answer, my friend, is blowing in the wind.


  • ..... und welchen Ausgang würde dieser haben?

    Der Ausgang eines Krieges ist immer ungewiß.
    Wenn man das so kleinlich betrachtet, haben Sie 3 Jahre auf Kosten Ihrer Mitbewohner gelebt. Ich würde die Differenz zahlen, hätte ein reines Gewissen und Frieden in der Gemeinschaft.
    Aber entscheiden müssen Sie!

  • Ich dachte, das hier sei ein Forum in dem es um Recht geht.
    Ich weiß, dass ich mich mit meinen Mitbewohnern einigen kann; Das strebe ich auch an, aber wenn es aus verschiedenen Gründen nicht dazu kommt würde es mich freuen, wenn jmd hier eine begründete Antwort geben könnte, welche rechtlichen Fakten dann zum tragen kommen und ob diese eher gegen oder für eine Mietnachzahlung sprechen. Der Vermieter hat damit nichts zu tun, ich bin ebenso eingetragener Hauptmieter wie meine Mitmieter.
    Leider hilft es mir wenig weiter, wenn hier Bob Dylan zitiert wird, weil ich das Problem schon als ernst betrachte.

  • Mieter_in_Dortmund:

    "Ich dachte, das hier sei ein Forum in dem es um Recht geht."
    Jein, um Hilfe im Mietrecht. Rechtsberatung gibt es bei dafür zugelassenen Institutionen gem. Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz.

    "Ich weiß, dass ich mich mit meinen Mitbewohnern einigen kann; Das strebe ich auch an,"
    Dann gib' Gas.

    "Leider hilft es mir wenig weiter, wenn hier Bob Dylan zitiert wird, weil ich das Problem schon als ernst betrachte."
    Und ein weiteres ernsthaftes Zitat: Vor Gericht und auf hoher See bist Du allein in Gottes Hand.
    Btw.: 25 zu 27m², das sind weniger als 10% Abweichung, und die bleiben mietrechtlich unberücksichtigt, siehe [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1&cp=15&gs_id=18&xhr=t&q=abweichung+wohnfl%C3%A4che+mietvertrag&pf=p&sclient=psy-ab&site=&source=hp&oq=abweichung+wohn&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=2b80277bece0704&biw=1170&bih=581]Google[/url]
    Eure Interna müsst Ihr selbst regeln.