Schäden am Parkettboden sofort beseitigen lassen?!

  • Hallo zusammen,

    ich bin Mieter. Vor kurzem hat ein Gast in meiner Wohnung durch einen defekten Absatzschuh den Parkettboden beschädigt. Nun sind hier und da, in der ganzen Wohnung verteilt, kleine Eindrücker im Boden.

    Mein Vermieter wurde informiert und die Haftpflichtversicherung meines Gastes ist bereit, 85% vom Kostenvoranschlag zu bezahlen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich auf das Abschleifen des kompletten Bodens und dem Ölen. Die Versicherung erstattet 85% und nicht 100%, da hier vom Zeitwert ausgegangen ist (Boden ist 1,5 Jahre alt und wurde leider auch nicht so fachmännisch behandelt wie es sein sollte).

    Leider will mein Vermieter nun unbedingt, dass der Boden direkt repariert wird. Mein Vorschlag war eigentlich, dass die Reparatur erst bei Auszug erfolgt, da der Boden dann ja auch für den neuen Mieter grunderneuert ist und der Vermieter auch von einer Wertsteigerung profitieren würde.

    Nun möchte der Vermieter trotzdem auf Gedeih und Verderb, dass der Schaden sofort behoben wird. Dies bedeutet für mich, dass ich dann auch fest installierte Möbel wie die Küche und ein großer Schrank abmontieren, alle Sachen temporär woanders unterbringen und gegebenenfalls für eine gewisse Zeit woanders übernachten muss. Meinem Vermieter ist das egal, das hat er mir so gesagt :mad:

    Meine Fragen sind:

    a) Kann der Vermieter wirklich von mir verlangen, dass ich diesen ganzen Aufwand betreibe, obwohl ich doch bereit bin, den Schaden bei Auszug zu begleichen?
    b) Wenn neue Schäden am Boden entstehen, die durch die Reparatur am Ende der Mietzeit hätten beseitigt werden können, wegen der früheren Reparatur aber nun durch eine erneute Reparatur behoben werden müssen: hat der Vermieter dann gegen §254 BGB verstoßen?

    Was mich besonders ärgert ist, dass die Schäden so minimal sind, dass sie kaum auffallen. Normalerweise würde man als Vermieter die Hände reiben, sich über den einkassierten Betrag von der Versicherung freuen und den Boden nicht reparieren lassen.

    Ich freue mich über jede Hilfe.

    Lieben Gruß
    MrNice

  • Hallo MrNice,

    "Mein Vermieter wurde informiert und die Haftpflichtversicherung meines Gastes ist bereit, 85% vom Kostenvoranschlag zu bezahlen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich auf das Abschleifen des kompletten Bodens und dem Ölen. Die Versicherung erstattet 85% und nicht 100%, da hier vom Zeitwert ausgegangen ist (Boden ist 1,5 Jahre alt und wurde leider auch nicht so fachmännisch behandelt wie es sein sollte)."
    Soweit sogut oder auch nicht... dies ist Versicherungsrecht, kein Mietrecht. Btw.: ich finde das Angebot der Versicherung recht grosszügig.

    "Leider will mein Vermieter nun unbedingt, dass der Boden direkt repariert wird."
    Er hat jetzt noch garnichts zu wollen. Was während der Mietzeit mit bzw. in der Mietsache passiert, geht ihn nichts an (es sei denn, Gefahren oder Emissionen sind im Verzuge).

    "a) Kann der Vermieter wirklich von mir verlangen, dass ich diesen ganzen Aufwand betreibe, obwohl ich doch bereit bin, den Schaden bei Auszug zu begleichen?"
    M.W. nein.

    "b) Wenn neue Schäden am Boden entstehen, die durch die Reparatur am Ende der Mietzeit hätten beseitigt werden können, wegen der früheren Reparatur aber nun durch eine erneute Reparatur behoben werden müssen: hat der Vermieter dann gegen §254 BGB verstoßen?"
    Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen. Der fragliche § befasst sich übrigens mit einem Beschädigten, nicht mit einem Geschädigten...