Hallo zusammen,
es geht darum, wir wollen ein Telefonkabel für die Internetnutzung durch eine Wand bohren. Der Anschluß ist im Wohnzimmer und daneben das Arbeitszimmer.
Nun steht im Vertrag >> Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters bauliche Änderungen an und in den Mieträumen vorzunehmen...<<
Ist das durchbohren der Wand für eine Leitung schon eine bauliche Veränderung?
Man bohrt ja auch in die Wand für Bilder, Schränke etc.
Bräuchte eure Meinung dazu.
Vielen Dank
Martina