Höhe der Untermiete

  • Hallo zusammen,

    ich habe gestern durch Zufall herausgefunden, was unsere Wohnung warm kostet. Wir sind in einer 3er WG und die Wohnung kostet warm 820€ kostet. Ich habe das größte Zimmer und zahle 370€. Mein Mitbewohner 340€. Wir beide habe einen Untermietvertrag. Der Hauptmieter zahlt also nur 110€ Miete.
    Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Hauptmieter bezüglich der Höhe der Untermiete freien Spielraum hat und es keine Regelung gibt. Jedoch sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlt.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich das "sollte" deuten kann und ob es rechtens ist, dass der Hauptmieter so deutlich weniger zahlt als wir Untermieter. Weitehrin würde mich interessieren, was meine möglichen rechtliche Schritte wären.

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich wäre dafür echt Dankbar !!!

    Viele Grüße
    dLMb

  • Zitat

    Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Hauptmieter bezüglich der Höhe der Untermiete freien Spielraum hat und es keine Regelung gibt.

    Damit dürfte doch alles gesagt sein.

    Zitat

    Jedoch sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlt.

    Bitte nenne die Quelle, damit die Seriosität festgestellt werden kann. Dein zweiter Satz widerspricht dem ersten aber gewaltig.

    Zitat

    Weitehrin würde mich interessieren, was meine möglichen rechtliche Schritte wären.

    Da hier kein Verstoß gegen irgendetwas vorliegt, erübrigt sich die Frage.

  • Schon mal darüber nachgedacht, dass der Hauptmieter auch das größte Risiko trägt? Er ist dem Vermieter gegenüber für die Wohnung verantwortlich und trägt auch das finazielle Risiko falls einer der Untermieter auszieht und das Zimmer leer steht.....


  • Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Hauptmieter bezüglich der Höhe der Untermiete freien Spielraum hat und es keine Regelung gibt. Jedoch sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlt.

    Auf das Gelesene sind wir hier alle gespannt, denn es liegt uns fern Ihnen hier eventuell unrichtige Meinungen zu präsentieren.

  • Deine Überlegungen schön und gut, hast Du aber auch Strom, Telefon bzw. Internet und eine evtl. Möblierung bedacht?

    Zitat

    Weitehrin würde mich interessieren, was meine möglichen rechtliche Schritte wären.

    Eine andere Bleibe suchen. Es gibt nichts wogegen der Vermieter (Hauptmieter) verstößt. Außer er hat Dich mit vorgehaltener Waffe gezwungen den Mietvertrag zu unterschreiben. Was dann Nötigung wäre.