Guten Tag :),
wir haben zurzeit ein kleines Problem mit unserem Vermieter. Bei Neueinzug vor 9 Jahren als erster Mieter war der Boden mit PVC verlegt worden. Da wir gerne Laminat verlegen wollten, haben wir auf den PVC Boden eine Trittschall-Antirutschfolie vom Baumarkt verlegt gehabt und dadrauf dann das Laminat verlegt.
Im Laufe der Jahre ist vermutlich etwas Feuchtigkeit durch das Laminat auf die Folie gelangt, die mit deren Logos versehen war. Diese Folie hat sich schließlich auf den PVC Boden abgefärbt, vermutlich aufgrund mangelnder Farbe des Logos auf der Folie.
Der Vermieter möchte, dass wir die Gesamtkosten übernehmen, weil die Mietsache in keinem ordnungsgemäßigten Zustand übergeben wird.
Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch vor.
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Wie sieht die Rechtslage hier genau aus? Handelt es sich um Gebrauchtsschäden? Schließlich wird in der Regel eine Folie verlegt und Einfluss darauf, dass Feuchtigkeit durch das Laminat auf die abfärbende Folie gelangt ist, hatten wir keinen.
Gruß
Zohrab