Abfärbungen der Trittschall-und Antirutschfolie auf den PVC Boden

  • Guten Tag :),


    wir haben zurzeit ein kleines Problem mit unserem Vermieter. Bei Neueinzug vor 9 Jahren als erster Mieter war der Boden mit PVC verlegt worden. Da wir gerne Laminat verlegen wollten, haben wir auf den PVC Boden eine Trittschall-Antirutschfolie vom Baumarkt verlegt gehabt und dadrauf dann das Laminat verlegt.
    Im Laufe der Jahre ist vermutlich etwas Feuchtigkeit durch das Laminat auf die Folie gelangt, die mit deren Logos versehen war. Diese Folie hat sich schließlich auf den PVC Boden abgefärbt, vermutlich aufgrund mangelnder Farbe des Logos auf der Folie.

    Der Vermieter möchte, dass wir die Gesamtkosten übernehmen, weil die Mietsache in keinem ordnungsgemäßigten Zustand übergeben wird.
    Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch vor.
    Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

    Wie sieht die Rechtslage hier genau aus? Handelt es sich um Gebrauchtsschäden? Schließlich wird in der Regel eine Folie verlegt und Einfluss darauf, dass Feuchtigkeit durch das Laminat auf die abfärbende Folie gelangt ist, hatten wir keinen.

    Gruß

    Zohrab

  • Zitat

    Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch vor.

    Diese Ansicht solltest du aber glaubhaft dem zuständigen Gericht vortragen. Die werden dann zu entscheiden haben, ob das Abfärben dieser Folie, die ihr verlegt habt, noch vertragsgemäß ist.

    Große Hoffnung kann ich dir trotz aller mieterfreundlichen Entscheidungen nicht machen.

    Zitat

    und Einfluss darauf, dass Feuchtigkeit durch das Laminat auf die abfärbende Folie gelangt ist, hatten wir keinen.

    Heißt das denn im Klartext, dass es bei euch durchgeregnet hat und dies dazu geführt hat, dass die Folie feucht wurde? Dann hätte der Vermieter den Schaden zu vertreten.

  • Diese Ansicht solltest du aber glaubhaft dem zuständigen Gericht vortragen. Die werden dann zu entscheiden haben, ob das Abfärben dieser Folie, die ihr verlegt habt, noch vertragsgemäß ist.

    Große Hoffnung kann ich dir trotz aller mieterfreundlichen Entscheidungen nicht machen.


    Heißt das denn im Klartext, dass es bei euch durchgeregnet hat und dies dazu geführt hat, dass die Folie feucht wurde? Dann hätte der Vermieter den Schaden zu vertreten.

    Nun ja, wenn man 9 Jahre lang regelmäßig das Laminat nutzt, es abnutzt und mit feuchtem Reinigungsmitteln säubert, dann kann Feuchtigkeit durch die Schlitze gelangen. Mittlerweile ist der Boden auch 9 Jahre alt. Dafür braucht es kein Durchregnen.

  • Zitat

    Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch vor

    Das das Abfärben eines Logos auf einen PVC-Belag einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt wage ich arg zu bezweifeln.

  • Zohrab,

    "Bei Neueinzug vor 9 Jahren als erster Mieter war der Boden mit PVC"
    Soweit klar.

    "...haben wir auf den PVC Boden eine Trittschall-Antirutschfolie vom Baumarkt verlegt gehabt und dadrauf dann das Laminat verlegt."
    Soweit auch klar.

    "Diese Folie hat sich schließlich auf den PVC Boden abgefärbt,"
    Soweit ebenfalls klar.

    "Der Vermieter möchte, dass wir die Gesamtkosten übernehmen, weil die Mietsache in keinem ordnungsgemäßigten Zustand übergeben wird."
    Das sehe ich auch so.

    "Aus unserer Sicht liegt jedoch ganz klar § 538 Abnutzung der Mietsache [also des ursprünglichen Bodens] durch vertragsgemäßen Gebrauch vor."
    Eine seltsame Logik...:(:mad: *kopfschüttel*

  • Ich versteh das nicht so ganz recht. Ich darf Laminat verlegen, dadrunter eine Folie legen, mein Laminat mit Laminatreiniger reinigen. Dies ist doch ein vertragsmäßiger Gebrauch oder nicht? Ich kann doch schließlich nichts dafür, dass Feuchtigkeit durch das Laminat geht und die Farbe vom Logo der Folie abfärbt. Ich habe in der Hinsicht doch nichts vorsätzliches begangen?

  • Zohrab:

    "Ich darf Laminat verlegen, dadrunter eine Folie legen, mein Laminat mit Laminatreiniger reinigen. Dies ist doch ein vertragsmäßiger Gebrauch oder nicht?"
    OK.

    "Ich kann doch schließlich nichts dafür, dass Feuchtigkeit durch das Laminat geht und die Farbe vom Logo der Folie abfärbt."
    Doch. Niemand hat Dich gezwungen, eine minderwertige Folie auf den "Mutter"boden zu legen.
    Das müsstest Du doch wohl begreifen, soo heiss ist es doch nicht mehr!


  • Ich darf Laminat verlegen, dadrunter eine Folie legen, mein Laminat mit Laminatreiniger reinigen. Dies ist doch ein vertragsmäßiger Gebrauch oder nicht?

    Das ist richtig!

    Zitat

    Ich kann doch schließlich nichts dafür, dass Feuchtigkeit durch das Laminat geht und die Farbe vom Logo der Folie abfärbt.

    Nein, Sie können nichts dafür, aber vielleicht der Vermieter oder?
    Ein typisches bundesdeutsches Unschuldsbewustsein wie es im Lehrbuch steht.

    Zitat

    Ich habe in der Hinsicht doch nichts vorsätzliches begangen?

    Unterstellt Ihnen auch niemand.

    Sie brauchen auch hier nicht weiterhin Ihre Unschuld beweisen sondern denken Sie nach, ob Sie auch alles richtig gemacht haben

    Laminat dürfen Sie höchstens mit einen nur ganz wenig angefeuchteten Tuch putzen. Sie haben das nicht gewusst, entbindet das nicht von Ihrer Schuld.

  • Sie brauchen auch hier nicht weiterhin Ihre Unschuld beweisen sondern denken Sie nach, ob Sie auch alles richtig gemacht haben...


    ... wie dann der RA vor Gericht sagte: "Mein Mandant bestreitet den Vorwurf mit Nichtwissen."
    Bei so einigen Zeitgenossen sollte man beten: "Oh Herr, lass' Hirn regnen."