Mietminderung bei Lärm durch Müllabfuhr

  • Hallo zusammen,

    ich und meine Frau haben seit Anfang des Monats eine 2,5 Zimmer Wohnung bezogen. Es ist quasi eine Hochparterre-Wohnung welche zur Souterrain ausgebaut wurde.- Unterliegende Kellerräume wurden via Treppe an den Wohnunraum angeschlossen und entsprechend saniert. Ist ja in der Theorie recht witzig und auch ganz gut gemacht. Was nun aber zum Vorschein kommt ist der Fakt, dass genau um unsere Wohnung (UG / Schlafzimmer) herum der Kellerweg genommen wird, welchen die Mieter und die Müllabfuhr nehmen wenn sie besagten wegwerfen, bzw. abhohlen. Wie man sich vorstellen kann ist die Müllabfuhr nicht zimperlich was ihre Art und Weise der Akkord.
    Um nun auf den Punkt zu kommen, werden wir an fünf Tagen in der Woche durch die BSR geweckt, die genau am Kopfende unseres Schlafzimmers entlangpoltern. Dies geschieht hier zwischen 6:30 (!) und 9 Uhr. Ich für meinen Teil bin Schichtarbeiter, wurde auch heute wieder unsanft geweckt und konnte auch heute wieder nicht einschlafen.
    Es geht mir einfach nicht in den Kopf, dass man wahllos Wohnungen ausbaut, aber kein Stück daran denkt, wie es dem Mieter ergehen könnte!

    Liegt hier nicht ein definitiver Fall zur Mietminderung vor? Das Geld, bzw. die Ersparnis ist hierbei nur zweitranging, aber ich glaube, dass dies der einzigste Weg ist um schnell und effizient deutlich zu machen, dass sich etwas ändern muss!

    Das Dreiste dreiste scheint hier, dass die Vermietung gewusst haben muss, was sich hier an Lärmpegel abspielt. Die Vormieterin hat sich ins Hochparterre (Wohnzimmer) ein Riesenteil von Hochbett gebaut und es wurde uns jetzt est klar warum man sich solch Mist antut. Der Reaktion der Vermietung nach zu urteilen, als ich angemerkt hatte, dass ich im Zuge der Renovierung (Mietfreiheit) dieses lästige Ding rausgeschmissen habe, war wussten sie es, denn diese war mehr als nur stutzig und nicht gerade erfeut.- Frechheit!

    Ich würde mch freuen wenn der eine oder andere einen guten Rat für mich hat!

    Timo Struckmann, 30 Jahre aus Berlin

  • Bei der Besichtigung der Wohnung haben Sie sich über das Hochbett gewundert. Eine Frage und Sie hätten erfahren, dass es aus Lärmschutzgründen passiert ist.

    Des weiteren hätte ein Rundgang ums und durchs Haus gezeigt, wo die Mülltonnen stehen, die dann nur mit Lärmentwicklung be- und entfüllt werden können.

    Sie fragen, ob hier ein Fall von Mietminderung vorliegt? Ganz klare Antwort, NEIN. Eine Mietminderung kann nur bei einer Verschlechterung der Mietsache laut Gesetz in Kraft treten. Bei Ihnen war der Zustand schon bei Abschluss des Mietvertrages ersichtlich.

    Sprechen Sie mit der Müllabfuhr, vielleicht legen die die Tour und kommen erst mittags. Aber große Hoffnungen sollten Sie sich nicht machen.

  • nein, bei der Besichtigung habe ich mich nicht über das Hochbett gewundert. Das habe ich so nicht gesagt. Dass das Hochbett von Hause aus drin war, hat mich (uns) zuerst nicht großartig gewundert. Ich habe geschrieben, dass uns später klar wurde warum es drinne war. Und ersichtlich war nur, dass die Mülltonen sich unmittelbar in Nähe unserer Wohnung befinden. Das schließt m.E. aber nicht ein, dass auch der Lärmpegel der verursacht wird vorhersehbar war. Ich als geradeausdenkender Mensch denke mir, dass man, wenn solcherlei ist wie es ist, auch zureichende Schallisolationen zugegen sind.
    Sagt § 536 BGB nicht aus

    "Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. "

    Fakt ist für mich: rein die Tatsache, dass der Kellertrakt unmittelbar an unser Untergeschoss anschließt (das war ersichtlich - klar!) hat für mich den hier vorhandenen Lärmpegel nicht inne!

  • Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt den von Ihnen zitierten Paragrafen erklären. Ein Forum ist dazu nicht befugt.

    Fakt ist, dass das System der Müllabfuhr schon bei Mietbeginn bestand und der Vermieter Ihnen auch nicht arglistig etwas verschwiegen hat.

    Eine Mietminderung werden Sie demnach nicht einfach durchsetzen können, bleibt Ihnen nur die Klage gegen Vermieter wegen der Ihrer Meinung nach arglistigen Täuschung und gegen die Entsorgungsbetriebe wegen des frühen Arbeitsbeginns.

    Aber dies ist meine persönliche Meinung, die keinesfalls mit der Meinung eines Anwaltes Ihres Vertrauens übereinstimmen muss. Und natürlich auch nicht mit dem zu erwartenden Urteil eines Amtsgerichtes.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (26. März 2010 um 12:13)

  • Oh nein das ist aber besonders ärgerlich so kurz nach Bezug der Wohnung. Ich kann das aber schon nachvollziehen ... Wenn einem die Wohnung gefällt, läuft man vielleicht etwas blind herum und hinterfragt nicht alles oder rechnet gar damit, dass die Belästigung so schlimm sein könnte wenn doch davor auch jemand darin gewohnt hat?

    Aber auch wenn eine Mietminderung erfolgt: Das bringt doch auch den Schlaf nich zurück oder? Kann das Schlafzimmer vielleicht verlegt werden oder derartiges?

    Das Leben ist schwer. Ein Grund mehr, es auf die leichte Schulter zu nehmen.

  • Hallo Karla,

    nein, das Schlafzimmer kann man leider nicht verlegen, da der Lärm durch die ganze Wohnung hindurch schallt. Im besagten Schlafzimmer ist er zwar am stärksten, jedoch brächte ein umbetten der Schlafzimmermöbel keinen Vorteil, da der Krach quasi die ganze Wohnung zum beben bringt.

    Mainschwimmer

    macht schon Sinn was du sagst. Ich war jetzt beim Mieterschutzbund und habe mir sagen lassen, dass ich wohl um 10% kürzen kann, bzw. soll.

    Meinen Schlaf bringt es mir sicherlich nicht wieder, jedoch habe ich so wenigstens etwas Genugtuung.

  • Ich war jetzt beim Mieterschutzbund und habe mir sagen lassen, dass ich wohlum 10% kürzen kann, bzw. soll.
    Meinen Schlaf bringt es mir sicherlich nicht wieder, jedoch habe ich so wenigstens etwas Genugtuung.

    Von MBs habe ich schon so einiges über tolle "Rat"schläge gelesen, bspw. im Vermieterforum.
    Wenn Du rechtssicher die Miete kürzen willst, musst Du zunächst den VM mit nachvollziehbarer Begründung auffordern, diesen Zustand zu ändern, mit ausreichender Fristsetzung.
    Es wird Dir m.E. nicht gelingen.
    Was oder wieviel Dir so eine Genugtuung wert ist, magst Du selbst beurteilen...
    Ich würde aus- bzw. umziehen.

  • Berny, hier bin ich nicht Ihrer Meinung!

    Zitat

    Wenn Du rechtssicher die Miete kürzen willst, musst Du zunächst den VM mit nachvollziehbarer Begründung auffordern, diesen Zustand zu ändern, mit ausreichender Fristsetzung.

    Dass der Mangel, der zu einer Mietminderung führt, dem Vermieter zu melden ist, bedarf keiner Frage. Aber eine Aufforderung mit Fristsetzung ist nicht erforderlich! Eine Miete ist immer und ohne Ausnahme per Gesetz gemindert und die Vorgaben dazu liefert der § 536 BGB. Oder anders ausgedrückt: Eine Mietminderung beginnt mit dem Mangel und endet mit dessen Behebung!

    Für die Höhe ist der Mieter beweispflichtig und die Dauer richtet sich nach der Behebung des Mangels.

    Die Mietminderung kann ohne ein Zutun und ohne Behinderung durch den Vermieter direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinus (6. April 2010 um 19:38)

  • Berny, hier bin ich nicht Ihrer Meinung!Das der Mangel, der zu einer Mietminderung führt, dem Vermieter zu melden ist, bedarf keiner Frage. Aber eine Aufforderung mit Fristsetzung ist nicht erforderlich! Eine Miete ist immer und ohne Ausnahme per Gesetz gemindert und die Vorgaben dazu liefert der § 536 BGB. Oder anders ausgedrückt: Eine Mietminderung beginnt mit dem Mangel und endet mit dessen Behebung!

    Für die Höhe ist der Mieter beweispflichtig und die Dauer richtet sich nach der Behebung des Mangels.

    Die Mietminderung kann ohne ein Zutun und ohne Behinderung durch den Vermieter direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden.

    In der Tat, Sinus. Danke für die Info!:)

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