Versicherung Leitungswasser/Sturm

  • Hallo zusammen,

    ich frage mich nun schon längere Zeit ob wir in den letzten Jahren Dinge bezahlt haben die wir eigentlich nicht zahlen müßten.

    Wir wohnen in Miete in einem EFH.
    Bei der 2. Nebenkostenabrechnung waren plötzlich mehr posten berechnet als bei der ersten.
    Ich denke da unser Vermieter damals ein Vermieter-Anfänger war, wußte er nicht was er alles umlegen darf.

    In der Abrechnung tauchen 3 Versicherungsposten auf:

    Wohngebäudeversicherung Leitungswasser/Sturm (ca. 220.-)
    Gebäudeversicherung Feuer (ca. 60.-€)
    Haftpflichtversicherung f. Hausbesitzer (ca. 90.-€)

    Was mich ein wenig stutzig macht ist der erste Posten (Leitungswasser/Sturm)

    Darf mein Vermieter dies auf mich umlegen?

    Ich habe einen Mietvertrag "nach dem bisherigen sog. Sigel-Einheitsmietvertrag" - Neufassung nach dem Mietrechtsrefomgesetz 2001.

    Wäre super wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

    Viele Grüße
    Ralph

  • In der Abrechnung tauchen 3 Versicherungsposten auf:
    Wohngebäudeversicherung Leitungswasser/Sturm (ca. 220.-)
    Gebäudeversicherung Feuer (ca. 60.-€)
    Haftpflichtversicherung f. Hausbesitzer (ca. 90.-€)
    Ralph

    Hi Ralf,
    üblicherweise ist es eine Versicherung mit Leitungswasser, Sturm, Feuer. Hier vielleicht 2 Verträge?

  • Diese Versicherungen gehören zu den umlegbaren Kosten für "Sach-und Haftpflichtversicherungen" nach der BetrKV § 2 13.
    Allerdings und dass wurde ja auch schon angesprochen, müssen sie im Mietvertrag vereinbart sein. Es genügt im Mietvertrag schon der Hinweis auf die "Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung". Soll heißen, dass sie nicht unbedingt einzeln aufgelistet sein müssen.

    Allerdings ist der Vermieter nicht von der Entbindung einer wirtschaftlichen Verwaltung befreit. Der Mieter könnte verlangen, wenn hier ein Mangel nachgewiesen wird, dass z.B. eine kostengünstigere Versicherung abgeschlossen wird.

    Frohe Ostern:)