Rohrverstopfung, wer muss zählen?

  • Hallo zusammen,
    vor wenigen Tagen hatten wir eine komplette Rohrverstopfung. Das Wasser der Toilette stand und in der Dusche sowie der Wanne kam das Wasser hoch. Ich teilte dies meiner Vermieterin, die ebenfalls im Haus wohnt, mit. Nur kurze Zeit später kam schon ein Handwerker, der die Verstopfung nach zwei stündiger Arbeit beheben konnte. Die Ursacher waren ein Haufen Feuchttücher. Der Handwerker sagte der Vermieterin, dass sie nur von oben kommen können und da wohne nun mal ich. Jetzt ist es aber so, dass ich und mein Freund keine Feuchttücher verwenden, weil wir wissen, dass die sich nicht versetzen und zur Verstopfung führen können.

    Ich habe den Verdacht, dass dies noch Überbleibsel von der Vormieterin sind, aus folgenden Gründen:
    - wir verwenden keine Feuchttücher
    - beim Reinigen des Waschbeckenabflusses fand ich noch einen riesen Büschel Haare, ein Haargummi und 2 Haarklammern von ihr
    - sie hatte damals schon für eine Verstopfung gesorgt, weil sie immer nur die Spartaste benutze, auch beim großen Geschäft
    - seit Mietbeginn (vor 1,5 Jahren) stand ich nach dem Duschen noch immer im Wasser, es floss nur sehr langsam ab, das selbe bei der Wanne. Jetzt wo das Rohr komplett frei ist, fließt das Wasser immer sofort komplett ab, was ja zeigt, dass vorher schon irgendwas verstopft war

    Ich meine auch, dass solche Verstopfungen nicht von heut auf morgen passieren, so dass schon eine längere Zeit vergehn kann, bis es dazu kommt, dass gar nichts mehr abfließt.

    Noch hat mich meine Vermieterin nicht drauf angesprochen, aber ich kann mir vorstellen, dass sie die Kosten für die Rohrreimigung von mir beglichen haben will. Ich weiß aber, dass sie in der Beweislast ist, dass ich die Verursacherin bin. Ich hab allerdings gehört wie sie mit dem Handwerker redete und daraus ging hervor, dass sie glaubt, dass ich es nur gewesen sein kann.

    Für mich ist eindeutig, dass ich nicht für Schäden, die von meiner Vormieterin entstanden, zähle.

    Was sagt ihr dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von SalzSie (8. September 2012 um 13:21)

  • Danke für den Link.

    Wenn ich also in der Toilette etwas entsorge, dass dort nicht reingehört und dadurch eine Verstopfung verursache muss ich Zahlen. Das sollte aber auch klar sein.

    Aber in meinem Fall find ich das schwierig, da wir diese Feuchttücher nicht verwenden. Und bei einem Einzug in eine Wohnung kontrolliert man ja nicht, ob in dem Abflussrohr nicht Reste vom Vormieter zu finden sind.
    Die Verstopfung befand sich nicht direkt bei uns in der Wohnung sondern zwischen den Wohnungen. Und dazu hab ich auch Zeugen, dass das Wasser in Dusche und Wanne von Beginn an lange brauchte um komplett abzufließen, was im Vergleich mit dem aktuellen Stand dafür spricht, dass schon was im Rohr war.

  • Ich hatte mir eine Aussage speziell für meinen Fall gewünscht.

    Auf der von Ihnen verlinkten Seite steht vereinfacht ausgedrückt: Wer Müll in die Toilette wirft muss für die Kosten aufkommen. Wenn ich das gemacht hätte, würde ich Zahlen und gut ist. Aber da ich die Feuchtentücher nicht verwende, die Vermieterin selber mir schon sagte, dass die Vormieterin die Toilette unsachgemäß nutze und der aktuelle Stand zeigt, dass der Zustand vorher schon Hinweis darauf gab, dass was im Abfluss ist, sollte der Beweis mich als Verursacherin zu setzen nicht korrekt sein. Liege ich da richtig.? Oder ist dies eine dieser Situationen die nicht fair sind und ich da einfach Pech habe?

  • Oder ist dies eine dieser Situationen die nicht fair sind und ich da einfach Pech habe?


    Das kann so passieren, es sei denn, dass Du glasklar Deine bzw. die Deiner Mitbewohner und evtl. Gäste/Besucher Unschuld beweisen kannst...

  • Das ist eine typische Beweisnot. Bei Verkehrsunfällen geschieht oft ähnliches und hier entscheiden dann die Richter auf 50/50.

    Versuchen Sie es mit einer salomonischen Entscheidung. Ich habe in einem ähnlichen Fall so gehandelt.
    Andernfalls bleibt Ihnen nur eine Kriegserklärung.

  • Ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten aber Mieter waren nie nie nie etwas, nein ganz bestimmt nicht.
    Auch wenn 20 Jahre vorher nie Probleme gab und kurz nach Einzug dann aufeinmal Damenbinden in der Toilette für Verstopfung sorgen waren das ganz sicher nicht die neu eingezogenen Mieter .. nie und nimmer

    Grundsätzlich gilt, in der Wohnung bis zum Fallrohr Mieter, im Fallrohr der Verursacher sofern ermittelbar. Wenn die Verstopfung unterhalb Eurer Wohnung auftritt und darüber keiner mehr wohnt sieht es nicht gut aus.

    Nach 1,5 Jahren kann man dass aber schwer auf den Vormieter schieben.

    Sorry Arschkarte.

  • Ich würde erst mal abwarten. Da die Vermieterin ja weiß, dass es bei den Vormietern schon mal ein Verstopfungsproblem gab, ist es gut möglich, dass sie euch glaubt und gar nichts von euch verlangt.

    Aber was mich mal interessiert: Woher wollt ihr z.B. wissen, dass sie nach dem großen Geschäft nur die Spartaste gedrückt hat? Sowas bekommt man doch höchstens mit wenn man daneben steht???? :D