Hallo zusammen.
Wir wohnen in einer WG in der alle 3 Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind. Demnächst steht ein Mieterwechsel an, und die Verwaltung nutzt in diesem Zuge (wieder) die Gelegenheit die Miete zu erhöhen. Nun sagte man mir am Telefon, dass das absolut üblich und rechtens ist, und dass das nicht einer Mieterhöhung gleicht, da der Vertrag sich ändert/die Vertragspartner wechseln.
(es findet lediglich ein Wechsel EINES Vertragspartners statt)
Die Miete sei neu festgelegt worden, basierend auf einer aktuellen Bewertung der Wohnung, so heißt es. Man müsse sich auch nicht an Regelungen halten wie zB. max.20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren, etc (die 20% wären dann überschritten).
Ich trete dieser Aussage nun sehr skeptisch gegenüber. Was meint ihr?