WG: Mieterwechsel -> höhere Miete

  • Hallo zusammen.
    Wir wohnen in einer WG in der alle 3 Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind. Demnächst steht ein Mieterwechsel an, und die Verwaltung nutzt in diesem Zuge (wieder) die Gelegenheit die Miete zu erhöhen. Nun sagte man mir am Telefon, dass das absolut üblich und rechtens ist, und dass das nicht einer Mieterhöhung gleicht, da der Vertrag sich ändert/die Vertragspartner wechseln.
    (es findet lediglich ein Wechsel EINES Vertragspartners statt)
    Die Miete sei neu festgelegt worden, basierend auf einer aktuellen Bewertung der Wohnung, so heißt es. Man müsse sich auch nicht an Regelungen halten wie zB. max.20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren, etc (die 20% wären dann überschritten).

    Ich trete dieser Aussage nun sehr skeptisch gegenüber. Was meint ihr?

  • Zitat

    Was meint ihr?

    Das dies keine Mieterhöhung, sondern eine Vertragsänderung ist. Dieser können alle Vertragspartner zustimmen, müssen es aber nicht.

    Stimmt z.B. Ihr 3 derzeitigen Hauptmieter nicht zu bleibt alles beim alten. Sprich keine Vertragsentlassung des einen von Euch 3, noch die Aufnahme eines neuen Hauptmieters.

  • Wenn wir aber dieser Vertragsänderung nicht zustimmen, akzeptiert der Vermieter nicht den neuen Hauptmieter. Und ohne 3.Hauptmieter können wir uns zu zweit die Wohnung nicht leisten. So gesehen stellt uns der Vermieter vor die Wahl: Mieterhöhung hinnehmen oder Auszug. Und die Erhöhung ist wie gesagt nicht ohne. Ich finde es verwunderlich, dass es da keinen gesetzlichen Schutz für die verbleibenden Mieter gibt.

  • Um es zu verdeutlichen:

    Es haben drei Hauptmieter einen Mietvertrag geschlossen. Dieser Mietvertrag kann rechtlich von den Hauptmietern nur dadurch beendet werden, dass er gemeinsam von allen drei Hauptmietern gekündigt wird oder aber der Vermieter sich bereit erklärt, einen oder mehrere Hauptmieter aus dem Vertrag zu entlassen, wozu er allerdings nicht verpflichtet ist.

    Wenn sich jetzt der Vermieter dazu bereit erklärt eine andere Person als dritten Hauptmieter zu aktzeptieren, so ist dies nicht als Vertagsänderung sondern als neuer Mietvertrag zu werten und da sind die Vertragsbedingungen frei verhandelbar.

  • Also nach unseren Unterlagen wurde formell der bestehende Mietvertrag bei Mieterwechseln nie beendet. Es ist der ursprüngliche Mietvertrag mit mehreren Nachträgen, in denen die früheren Mieterwechsel geregelt sind.
    Es ist für mich nicht einleuchtend, dass ein Nachtrag zum Vertrag den Vertrag beenden soll.
    Der Vermieter will den Mieterwechsel wieder mit einem Nachtrag zum bestehendem Mietvertrag regeln und zusätzlich die Miete erhöhen.

    Wie sieht das eigentlich bei einer Studentischen WG aus? Wir sind alles Studenten und leben auch in einer Universitätsstadt. Nun habe ich gehört (und auch hier nachgelesen: Mietrecht: die Wohngemeinschaft ) das gewissermaßen der Vermieter verpflichtet ist, den Mieterwechsel "problemlos" zu akzeptieren. Sprich keine überhöhte Mieterhöhung und auch keine "Bearbeitungsgebühr".

    2 Mal editiert, zuletzt von maltschick (13. September 2012 um 17:12)

  • Das ist die Quintessenz aus Ihrem Link:

    Auch bei einer studentischen WG darf aber niemals darauf verzichtet werden, die Zustimmung oder Einwilligung bei einem Mieterwechsel vom Vermieter einzuholen. Wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert, dann muss notfall ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden.

    Dann müssten Sie notfalls klagen.