Ich habe noch einen Mietvertrag, der eine Bruttokaltmiete ausweist. Somit sind darin auch die Kosten für Wasser enthalten.
Nun ist ein Wasserzähler eingebaut worden und die HV hat in der entsprechenden Mieterhöhungserklärung eine Mieterhöhung gefordert.
Da in dieser Erklärung einiges nicht ganz richtig war, z.B. der Zeitpunkt, ab dem die erhöhte Miete bezahlt werden sollte, habe ich einen RA beim Mieterbund angerufen, um mich genau zu informieren.
Dabei gab es eine Information, die ich nicht erwartet hatte. Der RA sagte, daß ich überhaupt keine Mieterhöhung bezahlen müsse, da der Einbau des Wasserzählers keine Wohnwertverbesserung bzw. Ersparnis für mich darstellen würde.
Bei Wasserzählern geht es ja eigentlich um Wassereinsparung durch verbrauchsabhängige Ablesung.
Da bei meiner Bruttokaltmiete aber bereits die Wasserkosten enthalten seien und über die Nebenkosten nie abgerechnet werden darf (obwohl diese im Laufe der Jahre sicher gestiegen sind), würde mich eine Abrechnung nach Verbrauch nicht besser stellen.
Obwohl diese Auskunft von einem RA war, habe ich noch Zweifel....
Zum einen vermutlich deswegen, weil eine andere Auskunft leider definitiv falsch war, zum anderen, weil ich auch stundenlang völlig vergeblich danach gegoogelt habe und nichts entsprechendes fand.
Hat evtl. jemand Erfahrung bei diesem Sachverhalt?