Abnutzung oder Schaden - Alu Wohnungstür

  • Hallo,
    hoffe ich bin im richtigen Forumsteil gelandet.

    Ich bin vor etwas mehr als 2 Wochen aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim Auszug vermerkte der Vermieter einen Schaden an der Wohnungstür und möchte diesen beseitigt wissen. Dazu wird er sich einen Kostenvoranschlag usw. einholen.

    Dies ist der Schaden:

    Fällt dies unter eine normale Abnutzung im Rahmen der Miete nach §538 BGB oder ist dies bereits als Schaden zu bezeichnen? Ich soll nach ihm für die Kosten aufkommen, da es komplett neu eloxiert werden muss (ist Alu).

    Zur Tür/Wohnung: Ich wohnte dort 4 Jahre, der Vormieter auch mind. 2 Jahre und davor war es ein gewerblich genutzter Raum (Waschküche). Ein Übernahmeprotokoll habe ich mit dem vorherigen Vermieter nicht gemacht (ja Fehler..). In der Zwischenzeit fand ein Vermieterwechsel statt, wobei sich der neue Vermieter zu keiner Zeit Details der Wohnung angeschaut hat.

    Falls jemand sogar Urteile zu derartigen Dingen weiß, wäre ich sehr dankbar. Meiner Meinung nach sind es normale Abnutzungsspuren, zumindest diese unter dem Schloss.

    Besten Dank!

  • Den Spuren nach zu urteilen, handelt es sich hierbei um normale Abnutzungserscheinungen, welche an jeder Tür zufinden sind, wenn diese schon einige Jahre alt ist. Ich würde der Angelegenheit mit Gelassenheit entgegensehen.

  • Es sollte bekannt sein, dass eloxiertes Alu eine besonders kratzempfindliche Oberfläche hat. Die hier erkennbaren Spuren gehen m.E. auf den bestimmngsgemässen Gebrauch der Haustür zurück, nicht auf irgendwelche Gewalteinwirkungen.

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