Defektes Internet/Fernsehkabel

  • Hallo zusammen,

    wir sind eine kürzlich gegründete WG in Stuttgart und stehen vor einem kleinen Problem. Beim Einzug mussten wir feststellen, dass die Isolierung unseres Internetkabels an manchen stellen Macken aufwies. Ob dies das Verschulden des Vormieters war ist nicht bekannt. Die Möglichkeit das Kabel beim aufbauen der Möbel beschädigt zu haben möchten wir nicht ausschließen.
    Nachdem wir nun ein Monat ohne Internet und Fernseher waren, beschlossen wir einen entsprechenden Fachmann zu beauftragen. Absprachen mit dem Vermieter wurden nicht getroffen, da wir davon ausgingen, dass das Kabel lediglich in einem Zimmer defekt war.
    Der Fachmann stellte jedoch fest, dass das Signal bereits außerhalb der Wohnung sehr schwach war. Folglich musste das komplette Kabel, ab der Wohnungstür ausgetauscht werden. Auf Verlangen wurde uns dies durch den Facharbeiter schriftlich bestätigt.
    Die dadurch entstandene Rechnung in Höhe von 100 € wurde von uns beglichen. Als wir diese dem Vermieter überreicht haben argumentierte dieser wie folgt:

    Welche Ansprüche können wir gegen den Vermieter geltend machen? Seiner Aussage entsprechend haben sind wir Eigentümer des Kabels und können dieses im Fall des Auszugs mitnehmen?!

    Vielen Dank vorab

    die WG in Stuttgart

    Einmal editiert, zuletzt von WG-Stuttgart (14. September 2012 um 21:35)

  • WG-Stuttgart:

    "Beim Einzug mussten wir feststellen, dass die Isolierung unseres Internetkabels an manchen stellen Macken aufwies."
    Ihr habt das sicher sofort reklamiert. Was war die Reaktion des Vermieters?

    "Ob dies das Verschulden des Vormieters war ist nicht bekannt. Die Möglichkeit das Kabel beim aufbauen der Möbel beschädigt zu haben möchten wir nicht ausschließen."
    Da habe ich den Eindruck, dass es insofern nicht zur Mietsache gehört, da es wohl auch nicht im MV als Mietgegenstand aufgeführt wird.

    "Nachdem wir nun ein Monat ohne Internet und Fernseher waren, beschlossen wir einen entsprechenden Fachmann zu beauftragen."
    Wer die Musik bestellt, ...

    "Der Fachmann stellte jedoch fest, dass das Signal bereits außerhalb der Wohnung sehr schwach war. Folglich musste das komplette Kabel, ab der Wohnungstür ausgetauscht werden."
    Horch, was kommt von draussen rein... In meiner Wohnung kommt das Kabel aus der Wand, bzw. die Anschlussdose ist in der Wand.

    "Die dadurch entstandene Rechnung in Höhe von 100 € wurde von uns beglichen."
    Richtig.

    "Als wir diese dem Vermieter überreicht haben argumentierte dieser wie folgt:"
    Dem schliesse ich mich an.

    "Welche Ansprüche können wir gegen den Vermieter geltend machen?"
    M.E. keine.

    "Seiner Aussage entsprechend haben sind wir Eigentümer des Kabels und können dieses im Fall des Auszugs mitnehmen?!"
    Wenn es durch die Wohnungstür 'reinkommt, also nicht an einer Dose angeschlossen ist, also mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört es zum Haus.